Diskussion:Lausitz TV

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von H7 in Abschnitt Gründungsdatum

Gründungsdatum

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Das Gründungsdatum des Senders habe ich revertiert, da es unbelegbar ist. Das ist auch keine Überraschung, denn einen Sender kann es vor Senderstart eigentlich nicht gegeben haben. Davor kann es allenfalls den Veranstalter und eventuell eine Sendelizenz gegeben haben. Das Gründungsdatum des Veranstalters halte ich für verzichtbar, da der Veranstalter sicher nicht eigentständig artikelrelevant wäre. Sollte es doch angegeben werden, müsste es aber belegt werden, denn zu einem konkrteten Datum gehört ein konkreter Beleg, siehe Belegpflicht unter WP:BLG#Grundsätze. --H7 (Diskussion) 12:33, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten