Diskussion:Marco Weiss
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BearbeitenIn "Weiteres Ermittlungsverfahren in Deutschland" heisst es: "Nach Angaben der Behörde gebe es danach keine zur Erhebung einer Anklage ausreichenden Beweise, dass der Teenager das damals 13-jährige britische Mädchen sexuell missbrauchte. Allein die Aussage des Mädchens reiche für einen hinreichenden Tatverdacht nicht aus. Weitere belastende Beweismittel gebe es nicht."
Dann heisst das also im Endeffekt, dass es gar keine Beweise für einen sexuellen Missbrauch gab? Ich mein, wenn ein Mensch sexuell missbraucht wird, hinterlässt sowas doch Spuren verschiedener Art. Und wenn es in der Richtung keine Beweise gab, wieso um alles in der Welt, hielt man den Jungen dann acht Monate lang im Knast?
Wäre nett, wenn mich jemand diesbezüglich erleuchten könnte. Mir erschliesst sich da nämlich der Sinn nicht. ErikDraven (Diskussion) 19:17, 26. Apr. 2012 (CEST)
- War damals ei9n ziemliches hin- und her, unter anderem bezüglich der medizinischen Untersuchung (bei der bei rechtzeitiger Durchführung Beweise hätten gesichert werden könnenb). Dann ist das die Einschätzung der deutschen Staatsanwaltschaft (die türkische sah es anders). "Keine Beweise" stimmt übrigens auch nach dem Einstellungsbeschluss auch nicht - die Aussage des Mädchens ist durchaus eines. Das Problem wäre im Prozess bloß, dass M.W. gegenteilig aussagen dürfte und damit die Situation "Aussage gegen Aussage" eintreten würde. Damit reichen die BVeweismittel nicht mit hinreichend hoher Sicherheit zu einer Verurteilung (was Voraussetzung zur Erhebung der Anklage wäre).--Alles Gute Kriddl Du darfst mich auch anschreiben. 10:31, 28. Apr. 2012 (CEST)
- Es gab keinen Beweis, denn die Aussage (Behauptung) der Anklägerin ist juristisch noch unterhalb eines Indiz einzustufen. Im Rahmen der Wikipedia-Kategorien erfüllt der Artikel/Fall die Voraussetzungen für die Kategorie "Opfer eines Justizirrtums", welche nun ergänzt ist. --Angerdan (Diskussion) 18:17, 3. Dez. 2017 (CET)
- "hielt man den Jungen dann acht Monate lang im Knast"...weil er gegen Gesetze verstoßen hatte (!) die es in Deutschland auch gibt (!)Ganz übel hier der Begriff "Junge" Diese Begriffe sind so, gerade juristisch gesehen, völlig falsch!
- Richtig ist, -> "heranwachsender Jugendlicher" (!) "Ein Kind" war eher das Opfer, da UNTER 14 JAHREN (=13 Jahre.)...ungeachtet der Tatsache, das ich die Aufsichtspflicht der brit. Mutter auch "etwas" vermißt habe.
- Das Wichtigste im Wiki Artikel nach meiner Meinung?:
- Das sein Vater Jurist war und seine Eltern aus dem Bürgertum stammten.Das erklärt mir diese "Rettet Marco!" - Aktionen gewisser Hetzmedien , die sonst immer gleich "Todesstrafe"" fordern. --81.20.127.71 10:08, 25. Nov. 2023 (CET)
- Es gab keinen Beweis, denn die Aussage (Behauptung) der Anklägerin ist juristisch noch unterhalb eines Indiz einzustufen. Im Rahmen der Wikipedia-Kategorien erfüllt der Artikel/Fall die Voraussetzungen für die Kategorie "Opfer eines Justizirrtums", welche nun ergänzt ist. --Angerdan (Diskussion) 18:17, 3. Dez. 2017 (CET)
Einleitung - "Buchautor"
BearbeitenIn der Einleitung zu Personenartikeln steht die Eigenschaft, derentwegen die Person enzyklopädisch relevant ist. Wer seine wie immer zustande gekommene Prominenz unter anderem damit auswertet, dass er per Ghostwriter ein Buch rausbringt, ist deshalb noch lange kein Autor. --Logo 11:43, 13. Feb. 2009 (CET)
- Doch. Der Begriff Autor ist rein formal zu verstehen, der literarische oder sonstige Wert des Buches ist völlig unerheblich. --Zipfelheiner 12:03, 13. Feb. 2009 (CET)
- "rein formal"?? - Der Begriff "Autor" bezeichnet sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in den Wikipedia-Relevanzkriterien eine Person, die beruflich Bücher schreibt. Praktisch jeder Prominente ist mit diversen Devotionalien, darunter auch einem Buch auf dem Markt, trotzdem werden Boris Becker, Magnus Gäfgen, Marie-Luise Marjan etc auch nicht als "Buchautoren" geführt, genauso könnte man behaupten, der FC Bayern Münschen sei eine Textilfirma. Enzyklopädisch schlicht unrichtig. --Logo 12:09, 13. Feb. 2009 (CET)
- Grundsätzlich hast Du recht. Allerdings ist er im Augenblick gerade wegen seines Buchs im Gespräch. Wogegen ich mich verwahre, ist der persönliche Angriff in der Zusammenfassungszeile, dass von etwas abgelenkt werden solle. Ich habe kein Interesse, von etwas abzulenken. Bitte mal Wikipedia:Geh von guten Absichten aus lesen! --Zipfelheiner 12:23, 13. Feb. 2009 (CET)
- "rein formal"?? - Der Begriff "Autor" bezeichnet sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in den Wikipedia-Relevanzkriterien eine Person, die beruflich Bücher schreibt. Praktisch jeder Prominente ist mit diversen Devotionalien, darunter auch einem Buch auf dem Markt, trotzdem werden Boris Becker, Magnus Gäfgen, Marie-Luise Marjan etc auch nicht als "Buchautoren" geführt, genauso könnte man behaupten, der FC Bayern Münschen sei eine Textilfirma. Enzyklopädisch schlicht unrichtig. --Logo 12:09, 13. Feb. 2009 (CET)
Ich verweise auf das hier. Nur wegen seiner „Autoreneigenschaft“ ist das Lemma überhaupt entsperrt worden. --Zipfelheiner 13:13, 13. Feb. 2009 (CET)
- Üblicherweise wird bei einem Buch derjenige als Autor angenommen, der auf dem Titel als Solcher angegeben ist. Wenn es Zweifel daran gibt, wäre IMHO *dies* zu begründen und im Artikel zu erläutern. --HyDi Sag's mir! 13:16, 13. Feb. 2009 (CET)
- Die Presse und Buchhandel beschreiben Marco Weiss als Autoren. Laut Süddeutsche hatte er mit „Willi Schmitt, einst Chefredakteur des Springer-Blattes SportBild“ einen Co-Autoren. Alle Klarheiten beseitigt?--Escla ¿! 13:29, 13. Feb. 2009 (CET)
WP:DM: Autor ist er, und ob man jetzt noch davor erwähnt, dass er bekannt wurde durch seinen Aufenthalt in einem türkischen Gefängnis, ist meiner Meinung nach ziemlich unerheblich. Aus Gründen der Standard-Konformität und des Stils halte ich aber die aktuelle Fassung (1. Satz Autor, 2. Satz Untersuchungshaft) für besser. -- Jan Rieke 20:02, 13. Feb. 2009 (CET)
Beruf
BearbeitenAuf http://www.marcos-schicksal.de/marco.html steht, Er schloss die Schule mit "Gut" ab. Heute absolviert er ein Praktikum bei einem Elektronikmarkt und plant eine Ausbildung oder ein Fachhochschulstudium in einem technischen Bereich. Ich nehme an, dass das stimmt und nicht mehr die in diversen Pressseberichten aus 2007 überlieferte Realschule. Aber Realschule und FH-Studium passt irgendwie auch nicht. Gibt es andere/bessere Quellen? --HyDi Sag's mir! 13:23, 13. Feb. 2009 (CET)
- Habe jetzt einen Stern-Artikel aus 11/2008 gefunden, dass er inzwischen die FOS besucht. Habs ergänzt, der Rest wäre dann auch schlüssig. --HyDi Sag's mir! 14:59, 13. Feb. 2009 (CET)
Marco macht das Fachabitur und dafür ist begleitend eine Praktikumsstelle vorgesehen. Mit einem Fachabi könnte er natürlich studieren. --Der Terraner 19:50, 17. Feb. 2009 (CET)
Er erlent KFZ-Mechatroniker nicht Mechatroniker das ist ein ziemlicher Unterschied, steht auch in entsprechender Quelle!!! (nicht signierter Beitrag von 88.134.98.132 (Diskussion | Beiträge) 01:58, 22. Jul 2009 (CEST))
Verurteilung
Bearbeitenbitte änderung beibehalten, er wurde schließlich rechtskräftig verurteilt... (nicht signierter Beitrag von 81.219.92.73 (Diskussion) 16:31, 20. Mär. 2011 (CET))
Ermittlungsverfahren in Deutschland?
BearbeitenSo weit ich den Artikel verstehe, verblieb der Gerichtsprozess in der Türkei und Marco wurde dort verurteilt. Warum gab es ein Ermittlungsverfahren in Deutschland?--Avron 08:24, 29. Mär. 2011 (CEST)
- Es gibt Tatbestände, für die das StGB auch dann gilt, wenn ein Deutscher die Tat im Ausland begeht, so auch sexueller Missbrauch von Kindern (§5 Abs. 8). Davon abgesehen sollte dies wohl auch dazu dienen, um die Türkei zur Abgabe des Falls zu motivieren, und um den deutschen Bürgern eine Bewertung des Falls durch die heimische Justiz zu geben. --Matthäus Wander 16:06, 2. Jul. 2011 (CEST)
Einleitun
Bearbeitenwarum steht nicht in der einleitung das er ein verurteilter sexualstraftäter ist so wie z.b. im artikel über marc dutroux? wird hier mit zweierlei maß gemässen nur weil er ein landsmann ist? 178.203.136.2 15:29, 13. Jul. 2011 (CEST)
tja, habe eben gesehen das dies bereits versucht wurde zu ändern, da hies aber dies sei eine werrtende formulierung. dies ist natürlich absoluter schwachsinn. wie der vorredner es bereits treffend festgehalten hat, bei dutroux steht dies in der einleitung und dort stört sich niemand das es ein wertender begriff ist. (nicht signierter Beitrag von 87.204.45.154 (Diskussion) 13:35, 17. Jul 2011 (CEST))
- Du hast aber schon gelesen, dass das Urteil lt. Artikel noch nicht rechtskräftig ist. Zudem liegt der Fall nicht so einfach, wie Du ihn hier darstellen möchtest (Steht alles im Artikel). Ich habe das erst einmal wieder entfernt. Bitte signiere Deine Diskussionsbeiträge. --Cologinux 13:51, 17. Jul. 2011 (CEST)
ja, ich habe auch nicht geschrieben das er rechtskräftig verurteilt ist. bitte keine türen einrennen die es nicht gibt!87.204.45.154 15:14, 17. Jul. 2011 (CEST)
- Das habe ich schon gelesen. Aber hast Du schon einmal etwas von der Unschuldsvermutung gehört? Die gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. --Cologinux 15:30, 17. Jul. 2011 (CEST)
gut, einverstanden, warten wir das endgültige urteil ab bevor wir an der einleitung rumbasteln. (nicht signierter Beitrag von 87.204.45.154 (Diskussion) 16:19, 17. Jul 2011 (CEST))
Stilblüte
BearbeitenDas kommt raus, wenn man zwanghaft Nationalität und relevanzstiftende Eigenschaft im ersten Satz nennen will, ohne eine dauerhafte Profession behaupten zu wollen: "Marco Weiss ist ein deutscher Autor des Buches Meine 247 Tage im türkischen Knast." (Hervorhebungen durch mich.) Gemeint ist, wohl, dass Weiss "Autor des Buches" ist. Außerdem möchte man informieren, dass Weiss "Deutscher" ist. "ein" ist hier aber unbestimmt, weshalb man den Autor nicht spezifizieren kann durch den Genetiv "des Buches...". Sonst liest es sich so, als habe das Buch viele Autoren, von denen Weiss "einer der" Deutschen sei. --Krächz (Diskussion) 23:54, 15. Feb. 2015 (CET)
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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Frage zum Widerruf des Mädchens
BearbeitenHat sie denn jetzt eigentlich ihre Aussage widerrufen? Die Quelle dafür ist ja nur der Weltartikel wo der Anwalt sagt er glaube das so. Weiter unten steht dann aber dass die STaatsanwaltschaft hier fand ihre Aussage reiche für eine Anklage nicht aus, also da ist dann nix mehr mit hat sie ja eh zurückgenommen? Gibts noch ne andere Quelle dafür dass sie wirklich zugegeben hat dass das gelogen war? --2A02:8108:E40:45C8:B1B9:464E:24CB:A4AB 15:16, 12. Jun. 2018 (CEST)
- Gute Frage....die in Jahren (!) keiner beantwortet hat. --81.20.127.71 09:54, 25. Nov. 2023 (CET)