Diskussion:Matthias Sehling

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gripweed in Abschnitt WP:BIO
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Hinweis Quellen

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Falls jemand gemäß Wikipedia:BIO und Wikipedia:Quellen verwendbare Berichte hat: bitte zunächst hier sammeln und zur Diskussion stellen. Andere Themen bitte in einem neuen Absatz diskutieren, damit hier nicht wieder eine Löschung erfolgt. Nemissimo RSX 20:53, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Vergangenheit

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Sehling wurde wegen Kinderpornos verurteilt. Wieso fehlt das im Artikel? Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsurteil-hoher-beamter-wegen-kinderpornos-verurteilt-1.40764 (nicht signierter Beitrag von 129.13.72.197 (Diskussion) 23:00, 26. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Es handelt sich hierbei um einen (ehem.) Bundestagsabgeordneten, der wegen KiPo einen Strafbefehl bekommen hat. Ich halte es für durchaus sinnvoll, dies im Artikel zu erwähnen, schliesslich wird in der Causa Jörg Tauss darauf mit nicht weniger als 5 Absätzen eingegangen und das ganze sogar speziell im Einleitungstext erwähnt. Bei ihm läuft vor allem das Verfahren noch, bei Herrn Sehling ist der strafrechtliche Teil sogar bereits abgeschlossen, wenn auch mit einem aus meiner persönlichen Sicht unerfreulichem Ergebnis. Hier sollten gleiche Maßstäbe angesetzt werden. Entweder der Eintrag von Herrn Sehling wird entsprechend ergänzt oder der Eintrag von Herrn Tauss wird ebenfalls "bereinigt" (oder sollte man das besser "zensiert" nennen?) Hackwar 11:16, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Da schließe ich mich an, gibt keinen Grund das nicht zu erwähnen.--Re-aktor 11:21, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Süddeutsche erwähnt nichtmal den vollständigen Namen, aus gutem Grund. Daher ist der Artikel auch nicht als Quelle geeignet. Zudem handelt es sich hier „nur“ um einen Strafbefehl. Wikipedia ist kein Strafregister, wir haben nicht das Recht, jede Verfehlung eines Politikers hier dauerhaft festzuhalten. Der Fall Tauss ist gänzlich anders gelagert, unabhängig davon, wie das Gericht urteilen wird. Das Medienecho ist bedeutend größer, er selber bzw. sein Anwalt geht an die Öffentlichkeit und die Hintergründe sind auch andere. — Raymond Disk. 11:26, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ich kann den unterschied nicht ganz klar erkennen. Schließlich werden solche "Verfehlungen" bei anderen Personen öffentlichen Interesses auch in WP festgehalten (z.B. bei Tripp_Eisen (Musiker) oder auch Clemens_Nieting (Überraschung, CDUler)). Wiso nicht hier? By the way sollte der Nachname Tauss, wie bei Herrn Sehlig ja der Fall, nicht in den Medien auftauchen. Das ist der einzige Unterschied: verschiedene Behandlung durch Medien, Polizei und Politik -- je nach Parteibuch. Wir sollten uns dem nicht anschließen.--Re-aktor 12:15, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Auch ich bin der Meinung, dass die KiPo-Affäre unbedingt in den Artikel gehört. Wenn mangelnde Belastbarkeit der Quellen der Grund für die Ablehnung sein sollte, rufe ich gerne mal bei der Süddeutschen an. Sweeet 04:59, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Der Umfang des "Medienechos" ist völlig belanglos, zumal die Süddeutsche Zeitung auch nicht gerade ein x-beliebiges Provinzblatt ist. Aber Raymond hat insofern recht, als das der betreffende Artikel den Namen nicht vollständig nennt (anders als im Fall Tauss). Wenn wir da jetzt selbst den Zusammenhang konstruieren, bewegen wir uns im Bereich von WP:OR. Alles in allem ein problematisches Thema. --Bender235 12:25, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Er ist aber identifizierbar. Insofern kann der Artikel durchaus herangezogen werden, da diese Verknüpfung nicht tatsachenwidrig ist. Ich verstehe den Hickhack nicht (mal wieder). Oftmals werden nur Nachnamen genannt. Dürfen die dann auch nicht referenziert werden, weil der volle Name fehlt? Könnte doch ein anderer Gysi oder ein anderer Kohl sein. छातीऀनाएल - chartinael 16:44, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Er hat seinen Posten wegen dem Besitz von Kinderpornographie verloren. Daran ist nichts Theoriefindung. Immer diese panische Angst vor Fakten, solang sie nicht irgendwo im Web festgehalten wurden, ich werds nie verstehen. -- Interessenkonflikt 21:23, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Nach außen wirkt es schon sehr merkwürdig und peinlich für die Wikipedia, dass eigentlich klare, ganz gut bewiesene Fakten hier unterschlagen werden - wo es doch bspw. für Tauss wie oben schon genannt entsprechend anders läuft. Ist die Wikipedia etwa von CDU-Fans unterwandert oder was soll das hier? --E7 17:42, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Gegen CDU-Fans spricht, daß der Artikel über Thomas Pietzsch gleichlautende Schverhalte enthält. Pinoccio 17:59, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
*Hust* Der Artikel Clemens Nieting enthält auch noch Fakten ... Pinoccio 19:08, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hatte ich schon oben genannt. Würde sich bitte mal ein Admin oder erfahrener Benutze dazu äußern wiso bei allen oben genannten Artikeln der Hinweis auf KiPo in Ordnung ist, hier aber nicht. Ich vermisse hier (bitte x beliebigen Wiki Bla einfügen) eine gewisse Gleichbehandlung bzw. Konsistenz.--Re-aktor 16:05, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Verdammte Scheiße, warum wird der Kipo-Hinweis im Artikel immer wieder gelöscht?? Bei Tauss, Pietzsch, Nieting und Eisen stehts doch auch! Die Faktenlage ist glasklar (süddeutsche)! Was soll der Kack?? --Orgel 13:56, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Es geht auch ohne Schimpfwörter.
Nichtsdestotrotz ist Herr Sehling durch den Artikel doch eindeutig identifizierbar. So viele Matthias S. aus München, Ex-MdB etc gibts ja wohl nicht. Dass die Süddeutsche den Namen abkürzt, ist doch irrelevant. --FGodard||± 23:28, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Mit der Argumentation, dass die Presse Herrn Sehling fair behandelt hat und daher auch WP diese faire Behandlung weiterführt, macht sich WP zum Handlanger von den Medien, die bei Herrn Tauss dafür sorgten, dass er sich auch öffentlich verteidigen musste da ja bei ihm, anders bei Herrn Sehling, die Medien schon während der HD etc. "bei Fuß" standen. WP sagt somit: Also, wer von den medien gekreuzigt wird, dessen Verfehlungen landen hier auch, wer aber fair behandelt wird (inclusive der nicht vollständigen Nennung des Namens usw) und sich somit auch nicht öffentlich verteidigen _muss_, der darf hier damit rechnen, dass selbst ein Besitz von Kinderpornomaterial nicht erwähnt wird. Auf gut Deutsch: Hätte die Staatsanwaltschaft Tauss nicht der Presse zum Frass vorgeworfen, so dass er sich rechtfertigen musste, dann würde hier ggf. auch nichts zu dem Thema im Tauss-Artikel stehen. Damit wird WP quasi zum längeren Arm der Geierpresse, herzlichen Glueckwünsch dazu. Wer mit einer bereinigten Vita rechnen will, der darf insofern hoffen, dass Bild, SpOn und Co. sich nicht auf ihn stürzten, andernfalls landet er nicht nur medial am Pranger, sondern auch bei der WP - das empfinde ich als Armutszeugnis.
Sollte es tatsächlich um eine Identifizierbarkeit gehen, so dürfte ein Anruf bei der SZ reichen oder aber beim pressebüro von Herrn Sehling usw. Das schafft nun wirklich auch das kleinste Handwerkerle bei WP. Die andere Argumentation aber heißt "über die Vita hier entscheiden die Geiermedien" - ganz tolles Kino. Twister 16:57, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Hinweis: Heute um 16.26 hat fefe hierher verlinkt. Pinoccio 17:22, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ein Hinweis: Die Diskussion zum Thema schwelt schon lange, heute las ich erneut darüber, dann auch bei Fefe. Danach entschied ich mich, mal wieder hier zu schreiben, angemeldet wie ersichtlich. Ob ich nun über fefes Blog oder was auch immer auf diese Diskussion gestoßen bin, sollte aber hinsichtlich der Argumentation egal sein. Ich nehme jedenfalls mal an, dass meine obige Argumentation, wenn auch ein wenig "verbiestert" vorgetragen, nicht als Trollerei oder Fefeismus etc. angesehen werden kann. Falls jemand in der obigen Argumentation einen Fehler sieht, so kann er den ja auseinanderpflücken. Die Argumentation (die mir auch per Mail zuging) "du bist ein Fefe-Jünger ist allerdings ein wenig dümmlich. Bezüglich der Persönlichkeitsrechte halte ich einen Strafbefehl durchaus auch für eine Information, die bei Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, auch angemerkt werden sollte. Twister 19:51, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Sollte das nicht egal sein? War der nicht eigentlich sowieso irrelevnat? SCNR Naja, mal im ernst, ich bin auch über Fefe auf diese Diskussion gestossen. Das ändert aber an der Gültigkeit der Argumente nichts, und ich denke, man sieht, dass es "trotzdem" noch einigermaßen zivilisiert zu geht hier.
Prinzipiell finde ich es gut, dass so Leute, die sich für das Thema interessieren, mobilisiert werden (solange sie sich benehmen). Ich fänd es sogar wünschenswert, wenn andere Blogger zu anderen Themengebieten auch neue Leute mobilisieren könnten (solange die sich dann auch benehmen). --Q.kontinuum|auf WikiWaste 19:06, 1. Jun. 2010 (CEST) Nachtrag: Beitrag an die richtige Stelle verschoben --Q.kontinuum|auf WikiWaste 20:27, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Diesmal bitte nicht wieder einfach aus der Diskussion löschen!

Es ist doch in erheblichem Maße bedenklich, wie hier ein Admin ständig die Edits zurückrollt, ohne haltbaren Grund. Also presserechtlich (ohne, dass ich selbst Anwalt bin) gesehen ist Matthias Sehling als ehemaliger MdB ganz klar eine Person der Zeitgeschichte. Als solche müssen seine Persönlichkeitsrechte hinter dem Informationsanspruch der Allgemeinheit bis zu einem gewissen Grad zurücktreten, wenn es sich um so grobe Verfehlungen handelt, wie in diesem Falle. Wenn die Medien den Fall nur ungenügend aufgenommen habe, ist das noch kein Grund, diesen auch nicht in der WP zu erwähnen. --Anguish 18:41, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

--Anguish 19:37, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich stimme Anguish zu. Auch bin ich dafür schnellstens die Sperrung des Artikels aufzuheben, bzw die Erwähnung seiner Verurteilung und den Grund im Artikel zu lassen. --Eke 01:02, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ich schliesse mich dem an. Splette 14:05, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Vergleich der unbekannten Person in der sz mit MS
sz-Artikel MS
MdB in der Kinderkommission ja
im bayerischen Sozialministerium ja
Spitzenämter in der Sudetendeutschen Landsmannschaft ja
katholisch ja
heute 50-jähriger ja (Artikel ist vom 24.09.2009)
Volljurist ja
Vorsitzender der Schüler-Union ja
erst Vorsitzender eines CSU-Ortsvereins in München ja
später "stellvertretender Vorsitzender" CSU-Ortsverbandes ja*
gesundheitspolitischen Ausschuss der CSU ja*
Für das bay. Sozialministerium fungierte er bis zur Wahl in
den BT als Landesbeauftragter und Ministerratsreferent
ja*
Bundestagswahl 2005 angetreten, Sitz verpasst. ja*: angetreten, nicht gewählt
Eltern Flüchtlinge aus dem Egerland ja
Ministerialrat im Ministerium für Arbeit und Soziales ja*
  • externe Belege

(Sorry fürs Layout) Pinoccio 19:28, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Foto

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http://www.egertaler.de/2005b/MATTHIAS.JPG Quelle: http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.egertaler.de/2005b/MATTHIAS.JPG&imgrefurl=http://www.egertaler.de/besetzng.htm&usg=__HXOait7wEhmJL5BaksUPcsLOXdk=&h=768&w=512&sz=62&hl=de&start=10&sig2=8Xhj3S2Iw_HsQEnbHKkwSg&um=1&itbs=1&tbnid=tEYmYAVqPxOpXM:&tbnh=142&tbnw=95&prev=/images%3Fq%3DMatthias%2BSehling%26um%3D1%26hl%3Dde%26client%3Dsafari%26sa%3DN%26rls%3Den%26tbs%3Disch:1&ei=Bov9S79jzqD8BsO40McD (nicht signierter Beitrag von 129.13.72.197 (Diskussion) 23:00, 26. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Was soll denn der Schwachsinn??? Irgend einen Matthias zu verlinken, der mit irgendeinem Herrn Sehling auf der gleichen Internetseite ein Foto stehen hat, ist richtiger Blödsinn. Und was soll das überhaupt? Solange das Foto nicht unter einer CC-Lizenz steht, würde es auch nichts bringen, von Matthias Sehling ein Foto zu haben. --Johannes Götte (Diskussion) 13:48, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Sperrung

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Als an der Diskussion beteiligter Administrator finde ich diesen Schritt von dir nicht besonders glücklich, Nolispanmo, das hättest du vielleicht besser einem anderen überlassen sollen. Grüße --Goodgirl Verbessern statt löschen! 19:02, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Persönlichkeitsrechte

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Zitat nach http://de.wiki.x.io/wiki/Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen Straftaten

Auch Opfer von Verbrechen und Straftäter genießen Persönlichkeitsrechte. Die Namen von Opfern wie Tätern in zeitgenössischen Kriminalfällen, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, sollten in der Wikipedia daher nur dann ausgeschrieben werden, wenn diese Personen unter ihrem Namen nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, zum Beispiel durch Buchveröffentlichungen, oder (außer durch den Tathergang und das Strafverfahren) auch aus eigener Entscheidung öffentlich aufgetreten sind, zum Beispiel durch Talkshowauftritte. Damit wird beispielsweise verhindert, dass das Opfer einer Mädchenentführung einige Jahre später seinen Namen bei Google eintippt und dann einen Wikipediaartikel vorfindet „Entführung der XY … Der Täter wurde wegen mehrfachen sexuellen Missbrauches verurteilt“.

In vielen Rechtskreisen, auch Deutschland, haben verurteilte Täter einen rechtlichen Anspruch auf Resozialisierung, der eine Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft nach dem Ende seiner Strafe ermöglichen soll. Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lebach-Urteil kann die Nennung ihres vollständigen Namens im Zusammenhang mit der Tat durch die Massenmedien dieses Ziel erheblich beeinträchtigen; in einem solchen Fall könne das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben, nach Abschluss des Falls, wenn „die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert“ wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt. Informationsübernahme in die Wikipedia aus der Presse von Namen und von Lebensumständen der Beteiligten, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, sollte daher im Einzelfall auf die langfristige Relevanz geprüft werden. Im Zweifelsfall ist es angebracht, tagesaktuelle Presseinformationen in Artikeln bei Wikinews zu veröffentlichen.


Die betreffende Person hier ist "nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden", auch vor dem Vorfall. Die Information, um die es geht, ist durchaus von öffentlichem Interesse und durch eindeutige, reputable Quelle belegt. Ich verstehe das Verhalten von Benutzer:NoliSpanmo inklusive der nur sehr sehr mangelhaften Kommunikation sehr schwach. --Alaska 19:06, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Zensur! Was soll man dazu noch großartig schreiben? --Cabby182 00:35, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Was soll den sowas hier: http://de.wiki.x.io/w/index.php?title=Diskussion%3AMatthias_Sehling&action=historysubmit&diff=75061002&oldid=75060992? Zensur auf der Diskussionsseite muss ja nun echt nicht sein! Kann das mal bitte einer wieder richten? Ich bin mir leider nicht sicher, wie ich die Beiträge wieder einfüge, ohne die seither geschriebenen zu löschen. Danke. --Anguish 19:26, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe es bereits selbst wieder eingefügt. --Anguish 23:55, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ein paar Tage offline und schon verpasst man spannende Diskussionen... Die Kontroverse zieht sich ja nun schon seit einigen Monaten hin und mir liegt daran, den Artikel von Verstößen gegen WP:BIO freizuhalten. Deshalb nochmal ganz ausführlich: WP:BIO und die deutsche Rechtslage zu Persönlichkeitsrechten decken sich in der Festlegung, dass nicht alles, was über eine Person bekannt ist, auch veröffentlicht werden darf. Das zu akzeptieren sollte Grundkonsens in der Wikipedia sein. In jedem Einzelfall diskussionswürdig ist, wo die Grenze zur Veröffentlichbarkeit liegt, und hier geht es um eine Abwägung mit verschiedenen Variablen. Die Rechtsprechung sagt (grob zusammengefasst), dass das öffentliche Informationsinteresse umso eher gegenüber den Persönlichkeitsrechten überwiegt, je

  • zeitnaher die Information erfolgt
  • schwerwiegender das Ereignis ist
  • stärker es sich für die Öffentlichkeit auswirkt
  • weniger es der Privatsphäre zuzurechnen ist
  • nachhaltiger die Person in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten ist.

Um es bildlich auszudrücken: In der Waage mit zwei Schalen liegt auf der einen Seite ein Gewicht, auf dem "Persönlichkeitsrechte" steht. Wie schwer die fünf Gewichte auf der anderen Seite sind - und ob sie gemeinsam die Waage umschlagen lassen - muss am konkreten Sachverhalt geprüft werden. Aus meiner Sicht tritt im vorliegenden Fall das Informationsinteresse zurück, weil

  • der Strafbefehl bereits einige Monate zurückliegt, es also nicht mehr um ein aktuelles Ereignis oder aktuelle Berichterstattung geht (die laut WP:WWNI ohnehin nicht beabsichtigt ist)
  • die Höhe des Strafbefehls und der gesetzliche Strafrahmen zeigen, dass es sich um kein schwerwiegendes Delikt handelt
  • der Vorgang keine weitergehenden öffentlichen Auswirkungen hatte (er war bereits kein Abgeordneter mehr)
  • die Tat selbst naturgemäß kein öffentliches Aufsehen erregt hat
  • er schon als MdB eher ein "Hinterbänkler" war, diese Tätigkeit fünf Jahre zurück liegt und seither offenbar kaum mehr im Licht der Öffentlichkeit stand.

Also gehört die Information nicht in den Artikel und die Diskussion darüber auch nicht auf die Diskussionsseite. -- Rudolph Buch 00:18, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich empfehle beispielsweise - 1 BvR 1107/09 -, das in einem m.M.n. grob vergleichbaren Fall ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit ausdrücklich bejaht und individualisierende Berichterstattung für zulässig erklärt.
Insofern finde ich die Argumentation von Rudolph Buch zielorintiert, aber nicht überzeugend. Pinoccio 12:25, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Der Hinweis darauf, wie lange der Fall zurück liegt, ist hier denke ich Fehl am Platz. Sachverhalte, die in Wikipedia aufgenommen werden, sind entweder dauerhaft relevant oder gar nicht. Mit dieser Begründung müßte man die Hinweise bei anderen Tätern auch in ein paar Jahren löschen, und damit wäre Wikipedia kein Lexikon mehr. Was die wichtigkeit der Person angeht, weiß ich nicht viel zu sagen. Aber wenn die Person relevant ist, dann auch dieses Detail der Biographie. Sowas wie ein bischen relevant, aber nur da, wo's schön ist, gibt es imo nicht. --Q.kontinuum|auf WikiWaste 13:48, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
(BK) Die Entscheidung war mir bekannt und ich habe sie für die oben angeführten Kriterien durchaus berücksichtigt - vor allem weil ich denke, dass sie mich bestätigt: Es geht dort um Vergewaltigung mit einem Strafrahmen bis 10 statt bis 2 Jahre (2 Jahre entspricht in der Strafandrohung einer Trunkenheitsfahrt), im Strafmaß um eine mehrjährige Haftstrafe statt um einen Strafbefehl, um einen Täter, der (Zitat) "in der Vergangenheit in erheblichem Maße im Licht der Öffentlichkeit gestanden hat" statt um einen Reihe-12-MdB und vor allem - diese Einschränkung taucht in fast jedem Absatz auf, um tagesaktuelle Berichterstattung. Gerade im Vergleich müssen wir im vorliegenden Fall bei der Abwägung also zum entgegengesetzten Ergebnis kommen. Aber vielleicht klagt er ja, nur so werden wir erfahren, wer von uns beiden Recht hat :-) -- Rudolph Buch 13:50, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
@ Q.kontinuum: Mmh, ich fürchte, das Thema "die Hinweise bei anderen Tätern auch in ein paar Jahren löschen" wird irgendwann auf uns zukommen. Der BGH hat (VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08) zwar Pressearchive privilegiert, aber da spielte eine wesentliche Rolle, dass dort die alten Artikel einfach in der ursprünglichen Form konserviert werden. Ich weiß nicht, ob die gleiche Argumentation und Ausnahme bei Wikipedia greifen würde - ich würde es allenfalls bei der Forderung nach einer Versionslöschung heranziehen, für die aktuellen Artikelversionen scheint die Archiv-Privilegierung kaum einschlägig. -- Rudolph Buch 14:16, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Dann kann Wikipedia immer noch auf diese Artikel verweisen. "Tat selbst naturgemäß kein öffentliches Aufsehen" Ach so. "Naturgemäß"! Was soll das denn hier bedeuten?? Wieso haben dann der Fall Tauss und Edathy so ein großes Aufsehen erzeugt?

Das es kein öffentliches Aufsehen gab, lag einfach daran, daß aus unerklärlichen Gründen außer der Süddeutschen Zeitung NIEMAND darüber berichtet hat und nicht daran, daß das Verbrechen so geringfügig war! Sie drehen hier die Kausalität um. Aus dem SZ Artikel: "Der CSU-Mann wurde dafür aber nicht in einem öffentlichen Strafverfahren verurteilt - die Justiz erledigte das ohne Verhandlung per Strafbefehl." Das ist ein weiterer Grund warum es kein öffentliches Aufsehen gegeben hat! Und Sie setzen ALLES daran, daß das nicht auf Wikipedia zu lesen ist. (nicht signierter Beitrag von 80.143.249.164 (Diskussion) 09:22, 22. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Einfach aussitzen...

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Ich bin ja erstaunt und erschüttert über die Art, wie hier geschützt und gesperrt wird. Wollt ihr denn den sinnvollen Diskurs über ein so wichtiges Thema um jeden Preis verhindern? Eine Sperre auf eine Diskussionsseite anzuwenden ist doch echt ein Armutszeugnis!

Nur weil eine Handvoll Admins der Meinung sind, Sie wären zwingend im Recht werden hier die Kritiker durch technische Maßnahmen zum Verstummen gebracht. Wenn das der Weg ist, den Ihr für die Zukunft der Wikipedia seht, dann sind das echt traurige Aussichten. Mit gegebener Macht verantwortungsvoll umzugehen war ja noch nie eine menschliche Stärke... aber bei einem Community-Projekt wie der Wikipedia ist es unendlich schädlich so vorzugehen.

Die Begründung der Sperre ist auch ein Traum: "W:BIO - leider geht es scheinbar nicht anders". Erinnert ein bisschen an das hier. Passt bei näherem Blick dann ja auch wieder in den politischen Kontext. Nolispanmo zieht es vor sich lieber gar nicht auf dieser Diskussionsseite zu äußern, obwohl seine Entscheidung mehr als diskussionswürdig ist.

Ein bisschen mehr Transparenz und Fairness wünscht man sich an dieser Stelle dann doch. --Anguish 11:11, 20. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Schon traurig, aber Wikipedia kann gar nicht anders wenn keine einzige Zeitung jemals den vollen Namen veröffentlicht hat. Der Vergleich mit der aktuellen Edathy Affäre ist natürlich kraß. Richiez (Diskussion) 22:42, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ausscheiden aus dem Amt im Bayerischen Sozialministerium wegen kinderpornografiischen Dateien

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Die Süddeutsche Zeitung über Das Urteil:

"Auf Anfrage des SZ antwortete die Gerichtspressestelle lapidar, aber unmissverständlich: "Der Betroffene ist Ministerialrat im Ministerium für Arbeit und Soziales und soll wegen Besitzes kinderpornographischer Daten aus dem Dienstverhältnis entfernt werden."

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsurteil-hoher-beamter-wegen-kinderpornos-verurteilt-1.40764

Dass es sich um Matthias Sehling handelt [1] hat die Süddeutsche Zeitung bestätigt.

--Carlebach (Diskussion) 23:37, 26. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

WP:BIO

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Hallo Thmonline, die von Dir mehrfach wiedereingefügte Information wurde in der Vergangenheit von drei unterschiedlichen Admins (Benutzer:Wo st 01, Benutzer:Nolispanmo und Benutzer:Superbass) unter Verweis auf WP:BIO entfernt und befindet sich seit 2011 nicht im Artikel. Es zeigt sich auch - anders als von Dir behauptet - kein Konsens für eine Einfügung auf der Diskussionsseite. Bereits Dein erster Edit war somit regelwidrig, Deine Reverts umso mehr. Ich nehme das jetzt wieder raus und setze auf die seit acht Jahren (!) stabile Version zurück. Stell es nicht erneut ein, bevor das nicht auf der Disk hier geklärt ist. Falls Du die Vorgabe in WP:BIO "In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht" noch nicht kennst, lies Dir die Regeln bitte durch. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:44, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe den Artikel für eine Woche dichtgemacht. Bitte schnellstmöglich Konsens suchen. Ich spreche den Benutzer noch einmal gesondert an. --Gripweed (Diskussion) 20:01, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten