Diskussion:Medienrecht

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Treck08 in Abschnitt Lesbarkeit

Vorsicht

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Es wird versucht, die medienrechtlichte Bedeutung des geltenden und des kommenden Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch Löschungen auszuklammern [1]

Es wird versucht, hier politische Meinungsmache zu führen und mit irgendwelchen Gerüchten Panik zu machen. Mwka 16:07, 24. Sep 2004 (CEST)
Zustimmung für Mwka - handelt sich um dieselbe IP, die auch gestern viel Unfug reingetan hat? (z.B. das da: Diskussion:Software-Piraterie) AN 16:12, 24. Sep 2004 (CEST)
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Hallo, ich finde dieser gestern hinzugefügte externe Link gehört nicht hierher :

Man wird bei der verlinkten Seite auf die Homepage eines Rechtsanwaltes geleitet, hier zu einer sehr langen Liste mit dem Titel: "Urteile, Entscheidungen, Mitteilungen".

  1. Es ist fraglich, ob diese Seite den Verlink-Kriterien für Weblinks (Externe Links) entspricht: Keine Diskussionsforen, Adressammlungen etc. --- Also auch keine Urteilssammlungen!
  2. Die verlinkte Seite listet nur in juristischen Kreisen bekannte Urteils-Schlagwörter chronologisch auf. --- Als Wikipedia-Link sinnvoll?
  3. Beim Anklicken öffnet sich dann ein Popup, z.B. ein weiterer externer Link oder aber auch ein eingescanntes Urteil. --- Könnte man besser eine juristische Suchmaschine bedienen oder z.B. direkt beim BGH unter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nachgucken.
  4. Der Link enthält auch Entscheidungen die nicht zum Artikel "Medienrecht" passen, sondern auch den Bereichen Urheber- und Wettbewerbsrecht entstammen; Beispiel: Ladenschlussgesetz.
  5. Werden bei dem Link auf die Kanzlei die Regeln in Bezug auf Werbung eingehalten? --- Siehe Selbstdarsteller und Werbung.

Torinberl 01:44, 20. Okt 2004 (CEST)


Man könnte 'drüber diskutieren... Aber wenn ich mir die Linkseite ansehe, finde ich auch: Nein, dieser Link sollte 'rausgenommen werden.
130.133.221.96 10:57, 21. Okt 2004 (CEST)

Absatz: Internet und Multimedia

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Wäre hier nicht ein Verweis auf den neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angebracht? Durch diesen neuen Staatsvertrag mit dem Namen "Staatsvertrag für Rundfunk- und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag)" wird der bisherige Mediendienste-Staatsvertrag aufgehoben. --Timo Nielsen 12:53, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Lesbarkeit

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Es sind hier zu viele Links auf andere Wikipedia-Artikel enthalten. Da müsste mal aufgeräumt werden. Die ISBN für vergriffene Bücher sind auch sehr nervig. --House1630 (Diskussion) 12:26, 28. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Eine Rechtsthematik, zumal Medien, beinhaltet zwangläufig viele Fachbegriffe. Sofern die einmal verlinkt sind, erhöht das m.E. die Nutzbarkeit. Die Literatur ist aktualisiert. --Treck08 (Diskussion) 12:47, 24. Jul. 2021 (CEST)Beantworten