Diskussion:Menno Aden
NJW-Rezension von Schütz zu Adens Werk zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit
BearbeitenDer Satz
„dass sich ein deutscher Jurist von einem selbstbewussten Amerikaner, insbesondere wenn dieser wie nicht selten jüdischer Herkunft ist ‚eher die Butter vom Brot nehmen lässt‘ als umgekehrt.“
aus Adens Buch zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit wird mit der Schützschen Rezension des Werkes in der NJW belegt. Ich habe die Rezension jetzt mal nachgeschlagen (es geht doch nichts über ein gut sortiertes Büro). Dort steht zwar etwas von Eigenwilligkeit und keiner Rücksichtnahme auf political correctness und durch die Blume wird auch manche Kritik geäußert: So sei die "Darstellung (...) allenthalben höchst engagiert" (= Ihr mangelt es an Neutralität) oder das Literaturverzeichnis sei "persönlich auswählend" (= wichtige Werke fehlen), die Grundfragen der Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit behandle er "selektiv und eigenwillig" (= vieles fehlt und was nicht fehlt ist ziemlich abwegig), aber den o.g. Satz finde ich dort nicht zitiert. Es wäre gut, wenn der Autor ihn mit Seitenzahl aus dem Adenschen Werk selbst zitiert. --Mogelzahn (Diskussion) 15:23, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Dann kommt es halt weg...--KarlV 22:59, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Muß ja nicht weg. Vielleicht liest derjenige, der das eingefügt hat, hier ja mit und kann dann entsprechend den Artikel ergänzen. --Mogelzahn (Diskussion) 20:59, 9. Okt. 2012 (CEST)
Das Zitat findet sich auf S. 163 von Adens Buch zur Handelsschiedsgerichtsbarkeit, so war es am Anfang hier auch angegeben worden. Das Zitat kann also stehen bleiben. Gert Lauken (Diskussion) 13:16, 23. Mär. 2013 (CET)
- Danke. Ich habe das nach Deinem ursprünglichen Edit wieder in den Einzelnachweis eingefügt, und das Vgl. hierzu … geändert in Zum Buch auch …, da lt. Mogelzahn dieses Zitat in der Rezension ja nicht angesprochen wird. --IvlaDisk. 14:07, 23. Mär. 2013 (CET)
- Schütze setzt sich sehr wohl mit dem Zitat auseinander. In seiner Rezension (NJW 2003, 2220) heißt es: "Kernstück des Buches ist die Kommentierung der einzelnen Schiedsordnungen. Sie ist in hohem Grade wertend. Aden nimmt keine Rücksicht auf eine irgendwie geartete political correctness, so wenn er von der Rolle der Vergangenheit bei der Bewertung der Unabhängigkeit von Schiedsrichtern („Nazi-Effekt”) (S. 163)... spricht." Gert Lauken (Diskussion) 16:38, 23. Mär. 2013 (CET)
- So wie es jetzt belegt ist, ist das in Ordnung, aber in der früheren Version wurde suggeriert, der Satz lasse sich wörtlich aus der Rezension ableiten. --Mogelzahn (Diskussion) 23:53, 29. Mär. 2013 (CET)
- Es mag sich um gefühlte Suggestion handeln, das Wörtchen "vergleiche" (vgl.) belegt indes, dass objektiv keine Suggestion vorliegt. Gert Lauken (Diskussion) 21:52, 1. Apr. 2013 (CEST)
- Das ist mehr als "gefühlte" Suggestion. Wenn ein wörtliches Zitat gebracht wird und das dann mit dem Satz "Vgl. hierzu die Rezension von Rolf A. Schütze, in: Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 222." belegt wird, dann kann ich davon ausgehen, dass Schütze genau diese Zitate darstellt und in seiner Rezension bewertet. Das ist aber nicht der Fall. Insofern ist die heutige Version "Zum Buch auch die Rezension von Rolf A. Schütze, in: Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 2220." deutlich besser. --Mogelzahn (Diskussion) 21:14, 16. Apr. 2013 (CEST)
- Nein, davon kann man beim Wörtchen "vergleiche" eben nicht ausgehen, sonst wäre es ja überflüssig. Wie ich bereits oben geschrieben habe, setzt sich Schütze auch mit den Passagen aus Adens Werk auseinander. Nichtsdestotrotz ist die jetzige Fassung der Fußnote aber in der Tat besser. Gert Lauken (Diskussion) 18:44, 18. Apr. 2013 (CEST)
- Das ist mehr als "gefühlte" Suggestion. Wenn ein wörtliches Zitat gebracht wird und das dann mit dem Satz "Vgl. hierzu die Rezension von Rolf A. Schütze, in: Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 222." belegt wird, dann kann ich davon ausgehen, dass Schütze genau diese Zitate darstellt und in seiner Rezension bewertet. Das ist aber nicht der Fall. Insofern ist die heutige Version "Zum Buch auch die Rezension von Rolf A. Schütze, in: Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 2220." deutlich besser. --Mogelzahn (Diskussion) 21:14, 16. Apr. 2013 (CEST)
- Es mag sich um gefühlte Suggestion handeln, das Wörtchen "vergleiche" (vgl.) belegt indes, dass objektiv keine Suggestion vorliegt. Gert Lauken (Diskussion) 21:52, 1. Apr. 2013 (CEST)
- So wie es jetzt belegt ist, ist das in Ordnung, aber in der früheren Version wurde suggeriert, der Satz lasse sich wörtlich aus der Rezension ableiten. --Mogelzahn (Diskussion) 23:53, 29. Mär. 2013 (CET)
- Schütze setzt sich sehr wohl mit dem Zitat auseinander. In seiner Rezension (NJW 2003, 2220) heißt es: "Kernstück des Buches ist die Kommentierung der einzelnen Schiedsordnungen. Sie ist in hohem Grade wertend. Aden nimmt keine Rücksicht auf eine irgendwie geartete political correctness, so wenn er von der Rolle der Vergangenheit bei der Bewertung der Unabhängigkeit von Schiedsrichtern („Nazi-Effekt”) (S. 163)... spricht." Gert Lauken (Diskussion) 16:38, 23. Mär. 2013 (CET)
Holocaust
Bearbeiten„Seriöse Historiker nennen heute ganz andere Zahlen, man traut sich nur nicht, sie entgegenzuhalten ... denn sie sind geradezu strafbar gering.“ Zitat Aden. Kann das jemand ausführen? --Chemischer Bruder (Diskussion) 15:16, 5. Feb. 2016 (CET)