Diskussion:Richard-von-Weizsäcker-Platz (Berlin)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Polarbear24 in Abschnitt Datum der Umbenennung

Datum der Umbenennung

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@Emmridet, wir sollten mal einen Konsens finden, was wir als Jahr der Umbenennung ansehen. Die Faktenlage ist wie folgt:

  • a) ab 18. Oktober 2021 "wirksam" - Quelle: Amtsblatt von Berlin (2021)
  • b) ab 4. Dezember 2021 "rechtskräftig" - Quelle: Schreiben des Bezirksamts an die FOSSGIS sowie Amtsblatt für Berlin. 72. Jahrgang, Nr. 11, 18. März 2022, ISSN 2510-358X, S. 676/77
  • c) zum 24.03.2022 "vor Ort umgesetzt" - Quelle: wie b), also da wird dann vermutlich das Schild enthüllt.

Was denkst du? --Polarbear24 (Diskussion) 22:42, 21. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Am 24. März 2022 wird das Schild enthüllt. Quelle: Ehrung für Alt-Bundespräsidenten: Berlin-Schöneberg erhält Richard-von-Weizsäcker-Platz - Berlin - Tagesspiegel 17.03.2022, 14:21 Uhr
https://www.tagesspiegel.de/berlin/ehrung-fuer-alt-bundespraesidenten-berlin-schoeneberg-erhaelt-richard-von-weizsaecker-platz/28173832.html
--NichtWirklich (Diskussion) 16:26, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Polarbear24,
ausschlaggebend ist aus meiner Sicht der Termin, an dem der Platz öffentlich seinen Namen bekommt. Das wäre dann der 24. März 2022, möglicherweise verbunden mit einer kleinen Feierstunde für die Bevölkerung. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch die Post offiziell an diese Adresse zugestellt, keinen Tag vorher. Aus diesem Grund bitte das genannte Datum verwenden. Grüße, --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 19:28, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Ja, das ist so. Wird der Beschluss einer Bezirksversammlung wirksam, bedeutet dies nicht seine Verwirklichung - die kommt später, wie hier im März 2022.--Gloser (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Gloser (Diskussion | Beiträge) 19:39, 22. Mär. 2022 (CET))Beantworten
Es gibt offensichtlich in den amtlichen Quellen zwei verschiedene Daten für die Wirksamkeit: im Amtsblatt vom 16. Juli 2021 das Datum 18. Oktober 2021, wie es Polarbear24 in den Artikel eingefügt hat [1] und im Amtsblatt von 18. März 2022 das Datum 24. März 2022 [2] (S. 676/77). Anscheinend musste erst der Ablauf der Widerspruchsfrist abgewartet werden. Gibt es so etwas wie eine vorläufige und eine endgültige Wirksamkeit? --Bkm99 (Diskussion) 20:22, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Laut Abl. 11/2022 sind ja tatsächlich Widersprüche eingegangen, die aber abgewiesen wurden. Somit ist wohl der auch dort genannte 24. März 2022 als Umbenennungstag zu betrachten. --Polarbear24 (Diskussion) 01:45, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten