Diskussion:Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Tuluqaruk in Abschnitt Geltungsbereich unverständlich

wie ist das eigentlich mir privater werbung auf dieser seite?

www.ce-zeichen.de ist eine werbeseite des ingenieurbüros kotte!

wenn das zulässig ist, will ich das auch und dann nicht nur unter diesem begriff! (nicht signierter Beitrag von 212.37.179.7 (Diskussion) 10:22, 2. Jul 2010 (CEST))

2006/95/EG vs. 73/23/EWG

Bearbeiten

In einem Absatz des Artikels steht: "Die Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG in deutsches Recht erfolgt mit der Ersten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen) (1. GPSGV)". Müsste es nicht "Die Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG..." heißen? Ich bin mir nicht sicher, weil ich nicht weiß, worauf sich 1. GPSGV bezieht. (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.17 (Diskussion) 12:48, 10. Jul 2012 (CEST))

Bearbeiten

It would be required to fix the broken link to the transpositions -> http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/electrical/documents/lvd/legislation/transposition/index_en.htm

Cheers

Guten Tag, die beiden Links zu den PDFs funktionieren nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 88.217.131.20 (Diskussion) 16:07, 16. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Neufassung der Richtlinie 2014/35/EU

Bearbeiten

Zwar ist die Richtlinie 2006/95/EG noch übergangsweise bis 2016 gültig, aber die Neufassung 2014/35/EU ist bereits in Kraft getreten. Daher denke ich, sollte der Artikel auf die Neufassung umgeschrieben werden, die Richtlinien von 2006 und 1973 sollten als historische Abschnitte behandelt werden. Dann wäre auch eine Verschiebung auf das neue Lamma angebracht mit Weiterleitung vom diesem Lemma. Für die Übergangszeit könnten im ersten Abschnitt die beiden gültigen Richtlinien erwähnt werden. --Tuluqaruk (Diskussion) 11:18, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ich war dann mal mutig. --Tuluqaruk (Diskussion) 11:20, 12. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Geltungsbereich unverständlich

Bearbeiten

Worauf bezieht sich bitte dieser Geltungsbereich nun genau (auf die Eingangs-, die Ausgangsspannung oder auf beide?):

„Sie gilt für „elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom“ mit einigen Ausnahmen.“

Angenommen ich habe ein externes Netzgerät (AC/DC Adapter) für 230 V ~ /24V DC. Fällt dieses Betriebsmittel nun unter diese Richtlinie 2014/35/EU, weil es mit Netzstrom betrieben wird, oder fällt es nicht darunter, weil nur die 24V DC relevant sind, und die Niederspannungsrichtlinie erst ab 75V Anwendungung findet?

Und welche Ausnahmen gibt es denn?--Lectorium (Diskussion) 19:26, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Nennspannung ist die Spannung, mit der ein Gerät betrieben wird. Dein externes Netzteil wird mit 230 V Wechselspannung betrieben, fällt also unter die Richtlinie. - -Tuluqaruk (Diskussion) 21:46, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten
o.k. danke, und auf welchen Ausnahmen wird da hingewiesen?--Lectorium (Diskussion) 01:44, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Die Ausnahmen stehen in Anhang II der Richtlinie (siehe Weblinks) --Tuluqaruk (Diskussion) 14:47, 21. Mär. 2016 (CET)Beantworten