Diskussion:Ronald Dworkin

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 193.175.206.234 in Abschnitt Praktische Ethik

Abschnitt: Kurze Zusammenfassung der Theorie Dworkins

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Kann kaum so stehen bleiben. Eine Enzyklopädie ist keine Exzerpt- oder Stichwortsammlung für die eigenen Studienunterlagen, die andere kaum verstehen (können). - 84.146.232.62 14:59, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Liebe IP. Da hast Du wohl recht. Daher lagere ich die Stichwortabschnitte bis auf weiteres auf die Diskussionsseite aus. -- Kruwi 17:32, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Vorerst ausgelagert:Kurze Zusammenfassung der Theorie Dworkins

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Begründung: Unenzyklopädische Sammlung von Stichworten. Der Abschnitt ist wichtig, sollte jedoch erst als Fließtext wieder in den Artikel aufgenommen werden. -- Kruwi 17:37, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

  • Recht ist eine Menge von Regeln, die durch die Art der Erzeugung identifiziert werden
    • Jedes Rechtssystem enthält neben Regeln auch Prinzipien; es ist aber unmöglich, alle in einer Liste zusammenzufassen
  • Diese Menge ist vollständig ==> Ermessen des Richters bei der Entscheidung von Fällen, die nicht eindeutig geregelt sind
    • Richter sind dazu da rechtliche Rechte und Pflichten durchzusetzen ==> kein freies Ermessen, sondern Prinzipienbindung
  • Eine rechtliche Verpflichtung besteht nur, wenn sie durch eine Rechtsregel vorgeschrieben ist
    • Auch in Härtefällen hat eine Partei das Recht zu gewinnen ==> Richter hat die Pflicht diese Regeln herauszufinden

Doktrin der institutionellen Stützung: Jurist muss eine Theorie des Rechts entwickeln, die die Menge jener Prinzipien bestimmt, die benötigt werden, um die Regeln des System zu rechtfertigen. Recht im bestmöglichen Licht; keiner soll bei Gesetzesverstoß profitieren.

Individuelle Rechte durch Prinzipien fundiert mit zwei Eigenschaften:

  • distributiver Charakter
  • besondere Kraft

Legale Rechte: individuelle Rechte, die im bestehenden Recht institutionalisiert sind und sich in die Rechtstradition einfügen:

  • In Einklang mit den Zwecken der bestehenden Gesetze und Präjudizien
  • Durch Prinzipien begründet, die dem positiven Recht zugrunde liegen

Einwand: These der Rechte unbegründet und nutzlos

Verdienst: Nachweis, dass Annahme der vollständigen Autonomie des Rechts unhaltbar ist; Recht ist im Gesetzeszusammenhang des gesellschaftlichen Lebens eingebettet und daher mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen verbunden

Baustein überarbeiten

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Ich habe den Artikel ausgebaut und daher den Baustein überarbeiten entfernt. Lutz Hartmann 19:19, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Sehr gut. Damit wäre dann ja ein weiterer rechtsphilosophischer Meilenstein in der Wikipedia gesetzt;-). Gruß -- Kruwi 19:35, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Hallo Lutz, ich habe gerade noch einen Flüchtigkeitsfehler Deinerseits ausgemerzt. "The Concept of Law" ist das Hauptwerk H.L.A. Harts. -- Kruwi 19:42, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Danke, irgendwie ist mir da was beim Schreiben durcheinandergeraten. Das Thema interessierte mich aus der Perspektive der Gerechtigkeitstheorien. Rechtsphilosophisch kann man da sicherlich noch viel präziser arbeiten. Lutz Hartmann 10:11, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Praktische Ethik

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Der letzte Absatz im Abschnitt 'Praktische Ethik' ist etwas irreführend: Neonazistische Hetzreden sollen zu verbotenen Handlungen anstiften, während für Pornographie bereits (zumeist nicht verbotene) Handlungen stattgefunden haben. Das ist ein qualitativer Unterschied! Würde Dworkin umgekehrt den Aufruf zu pornographischen Handlungen und neonazistisch motivierte Taten (von der zugelassenen Demonstration bis hin zu Gewaltverbrechen) auf dieselbe Ebene stellen? Hier muss er klarer rezipiert werden, um zu zeigen, ob er Aussagen mit Aussagen und Handlungen mit Handlungen vergleicht oder ob er tatsächlich Aussagen und Handlungen auf dieselbe Ebene hebt! Wer sich mit seinem Werk auskennt, lege los! --193.175.206.234 09:55, 15. Feb. 2013 (CET)Beantworten