Diskussion:Ruedi Reich
Bezüglich Relevanz: Als Vorsteher der Exekutive der Reformierten Zürcher Kantonalkirche (ca. 480'000 Mitglieder) ist Ruedi Reich im Rang eines Bischofs. Irmgard 17:33, 24. Sep 2006 (CEST)
Nein, so kann man dies nicht sagen. Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Zürich ist keine episkopale Kirche, dies im Gegensatz zu den lutherischen und den uniierten Kirchen Landeskirchen in Deutschland. Ruedi Reich als Präsident der Exekutive der Landeskirche ist Vorsitzender einer kirchenleitenden Kollegialbehörde, primus inter pares (Erster unter Gleichen). Er ist als Geistlicher aber einfach Pfarrer und trägt im Gegensatz zu einem deutschen Landesbischof oder Landeskirchenpräsident auch im Gottesdienst auch nur den einfachen Talar ohne Amtskette mit Bischofskreuz. Richtig ist wohl, und darauf will wohl Irmgard ansprechen, dass die Stellung eines Kirchenratspräsidenten in einer schweizerischen Landeskirche über weite Strecken vergleichbar derjenigen eines deutschen Landesbischofs ist. Aber vom Rang her ist und bleibt er Pfarrer. (Finström, 26. Juli 2007)
Bis jetzt hies es: "Er ist Mitglied der Religiös-sozialen Fraktion, welche in der Synode die Anliegen der Evangelikalen vertritt." Das ist falsch, Ruedi Reich war immer Mitglied der Religiös-sozialen Fraktion. Siehe: [1] (Eintrag unter Kirchenrat). Die Anliegen der Evangelikalen werden von der Evangelisch-kirchlichen Fraktion vertreten.
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