Diskussion:Ruhrgebiet-Gesetz
§§ 5 und 20
BearbeitenDie §§ 5 und 20 können in der im Artikel vorliegenden Form nicht Bestandteil des Ruhrgebiet-Gesetzes gewesen sein. Tatsächlich wurde Gladbeck in die Stadt Bottrop eingegliedert. Erst mit Wirkung vom 1. Juli 1976 wurde Gladbeck in den Kreis Recklinghausen eingegliedert und Kirchhellen kam letztlich doch zu Bottrop. --Harry8 16:00, 19. Sep. 2007 (CEST)
§ 7
BearbeitenSowohl Holzen als auch Lichtendorf wurden nicht ganz nach Dortmund eingemeindet. Gebietsteile der ehemaligen Gemeinden wurden nach Schwerte eingemeindet. Harry8 20:33, 5. Sep. 2010 (CEST)
§ 10
BearbeitenHamm wurde nicht komplett nach Marl eingemeindet. Zumindest der Ortsteil Bossendorf wurde in die Stadt Haltern (jetzt Haltern am See) eingegliedert. Harry8 20:35, 5. Sep. 2010 (CEST)
§ 11
BearbeitenDas waren (siehe § 10) nicht nur Grundstücke, die in die Stadt Haltern eingegliedert wurden, sondern zumindest der gesamte Ortsteil Bossendorf. Harry8 20:37, 5. Sep. 2010 (CEST)
§§ 14 und 15
BearbeitenWenn schon die anderen Amtsauflösungen Erwähnung finden, müsste hier auch die Auflösung des Amtes Bork stehen. Harry8 20:39, 5. Sep. 2010 (CEST)
Interessant ist,
Bearbeitendass es Ruhrgebiet-Gesetz heißt, dann aber von einer Gebiet s reform und Gebiet s Änderungen gesprochen wird. Das nur am Rande. --Hopman44 (Diskussion) 16:13, 27. Jun. 2019 (CEST)