Diskussion:Spice (Droge)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 93.233.58.82 in Abschnitt Verbot in Österreich - rechtliche Grundlage
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Neuere Entwicklungen

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Als Erweiterung für den Artikel sicherlich interessant: in Manchester spricht man mitlerweile von einer Spice-Epidemie, besonders unter Obdachlosen. Wie die Droge Spice in Manchester wütet 2.juni (Diskussion) 17:16, 8. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Dune

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Bezieht sich der Name auf die Droge Spice Melange in Dune? Maikel (Diskussion) 02:33, 24. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Verbot in Österreich - rechtliche Grundlage

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Wenn Spice in Österreich Nur aufgrund des (Österreichischen) AMG verboten ist, dann besteht doch ein gewisser Widerspruch zum Urteil des EuGH vom 10. 7. 2014 – C-358/13. Tenor:

Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind.

Die Arzneimitteldefinition wurden in Österreich wie in Deutschland fast wortwörtlich aus der EG RL 2001/83 abgeschrieben (die feinen Unterschiede haben allerdings durchaus eine Bedeutung!). Sinn und Zweck des AMG besteht auch nicht darin, die Konsumenten davor zu schützen, irrtümlich Arzneimittel zu konsumieren, sondern den Verkehr mit Arzneimitteln zu regeln. Dabei kann angenommen werden, dass der Begriff "Arzneimittel" bereits eine implizite Definition enthält und die Legaldefinition nur dazu dienen soll, das Produkt von anderen Produkten abzugrenzen. Im Deutschen AMG wird dies auch relativ deutlich ausgeführt. Genauso schwachsinnig wäre ja auch der Versuch, nikotinhaltige Produkte durch das AMG zu verbieten bzw. apothekenpflichtig zu machen, und genauso deutlich wurde dieser Versuch in Deutschland durch mehrere Gerichte und schließlich durch das BVG gekippt.--93.233.58.82 21:38, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten