Diskussion:Steuerreform

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 217.110.209.235 in Abschnitt Umgesetzte Steuerreformen
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Rechtsprechung als Grund für Steuerreform

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Wegen der Löschung folgender Passagen

mit der Begründung "das mögen Gründe für Gesetzesanpassungen sein, aber nicht für Steuerreformen. Ansonsten bitte belegen" möchte ich doch noch mal nachfragen:

  • Was ist der Unterschied zwischen Gesetzesanpassung und Steuerreform?
  • Müsste nicht mindestens das Urteil des BVerfG zur Steuerfreistellung des Existenzminimus als Beleg genügen?

Gerade dieses Beispiel zeigte, dass es mit einer kleinen Gesetzesanpassung nicht getan war. Vielmehr war es ein jahrelanger Prozess, bis das wirklich realisiert war. --Udo 08:59, 9. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Gut, wieder eingefügt, allerdings in einem Punkt zusammengefasst. Völkerrecht erscheint mir aber doch sehr speziell. --Charmrock 14:00, 9. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
OK. --Udo 08:34, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 00:59, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Umgesetzte Steuerreformen

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Reine Tariferhöhungen bzw. -Senkungen gehören hier m.E. nicht rein. Es sollte schon irgendetwas Entscheidenderes dazukommen. Und der Einleitungssatz spricht nur von Senkungen, das passt sowieso nicht.217.110.209.235 15:22, 31. Jan. 2017 (CET)Beantworten