Diskussion:Supranationalität
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Gewaltenteilung
BearbeitenDie Europäische Union wird hier als Beispiel für die Gewaltenteilung angeführt, obwohl sie gerade bei dieser nicht funktioniert. Es ist vielmehr so, daß die Exekutive (der Rat) Gesetze erläßt (die sie "Richtlinien" nennen) und die parlamentarische Kontrolle ziemlich ungenügend ist.
Trennung zwischen Begriffserklärung und dem Beispiel EU
BearbeitenIm Artikel sollte deutlicher unterschieden werden zwischen dem Organisationsprinzip bzw. der Integrationstheorie, welche abstrakt sind, und dem konkreten Beispiel EU.--Keksmeister 00:57, 16. Jul 2006 (CEST)
Unklarheit bzgl. EU-Rechtsvorrang
Bearbeiten"Dabei kommt den supranationalen Normen nach wohl herrschender Meinung Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu."
Hier würde zu überprüfen sein, ob den "Zentralnormen" zB in der EU als einzigem größeren supranationalen Konstrukt nicht TATSÄCHLICH und rechtsverbindlich Anwendungsvorrang zukommt.
- EU-Rechtsvorlagen müssen nicht vorrangig sein. Subsidiaritätsprinzip. Außerdem würde ich den Passus "herrschende Meinung" nicht mehr anwenden. Das mag im deutschen Rechtssystem (verschränkte Gewalt) vorkommen, ist aber in der EU völlig fehl am Platz. Wenn etwas in der EU nicht klar definiert ist, bzw. die EU-Institutionen dazu keine gesetzliche oder normierte Regelung geschaffen haben, dann gilt auf jeden Fall das Recht der Nationen. Die in Deutschland vorkommende "herrschende Meinung" ist eine Rechtsauslegungsprivileg zwischen Exekutive und Judikative. Da diese miteinander verschränkt sind, können sogar Rechts-!Meinungen! außerhalb der Souveränität wirksam werden. Das nennt der Otto-Normal-Jurist "vorherrschende Meinung", obwohl schon im Begriff klar ist, was es bedeutet (sieht natürlich der Staat nicht gerne, denn Herrschaft erzeugt meist auch Widerstand, quasi den Berufstod für praktizierende Juristen). Das geht nur, da im Nationalem Rahmen auf jeden Fall für jedweilige Situation auch ein Recht, wenn nicht gesetzt, dann zumindest gesprochen werden muss=heute gelebtes Rechtsstaatsprinzip. Eben das gilt für die EU nicht. Wenn es da keine Regel gibt, dann gibts auch keine Rechtsprechung dazu. Das ist eine der wichtigsten Unterschiede von einem Supranationalem Gebilde zu einer Nation (mit vollumfänglichen Rechtsstaat). Der EUGH überwacht lediglich die Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedsstaaten. Das ist zwar sehr umfänglich und der EUGH dementsprechend auch einflussreich, aber er hat halt eine Gesetzesgrundlage und keine Meinung. :D Bei der Hinwendung hinzu einer Nation Namens EU, also mit EU-Regierung, würde dieser Fortschritt vermutlich wieder kassiert, da man ja vor Gericht nichts anderes kennt als Gewinner und Verlierer und die müssen ja unbedingt festgelegt werden... --(nicht signierter Beitrag von 2a02:810a:8a80:4cd8:ac50:b0c8:cfc6:415f (Diskussion) 23:21, 27. Mai 2019 (CEST))
EMRK in der Säulenkonstruktion der EU?
BearbeitenWas hat die EMRK als "Sockel" in der Tempelkonstruktion der 3 Säulen der EU zu suchen? Man kann das vielleicht (!!) machen, weil der EuGH die EMRK als Auslegungshilfe heranzieht. Aber dann müsste man es wenigstens begründen. Es trägt jedenfalls so nicht dazu bei, die allgemein herrschende Verwirrung bei vielen Menschen zu entwirren. Denn viele haben ja oft Problem damit, EU und Europarat auseinanderzuhalten.
- Ist einerseits richtig, aber das Element ist ja auch breiter dargestellt als die EU mit ihren drei Säulen. --C.Löser 22:21, 2. Aug. 2007 (CEST)
- Das Argument, dass das Element breiter dargestellt ist als die EU mit ihren 3 Säulen, ist etwas schwach, denn es handelt sich nur um wenige Millimeter. Beim Artikel Europarat heißt es unter Organe: "Angegliedert an den Europarat ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht." Und wegen "Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden,..." halte ich es für besser, die EMRK aus der Tempelkonstruktion der EU zu entfernen.--Anschroewp 09:37, 15. Jan. 2008 (CET)
Layout
BearbeitenSieht nur in meinem Browser der Charakteristika-Abschnitt so komisch aus, oder stimmt da was mit dem Layout nicht? --Martin de la Iglesia 15:15, 3. Aug. 2007 (CEST)
drei Elemente der Supranationalität
BearbeitenDie einzelnen Elemente sind noch nicht deutlich genug herausgearbeitet: Nach Geiger, EU/EG-Vertrag, Art. 1 EG, Rn. 10 (= Vorauflage, aktuell 5. Aufl. 2010) gibt es drei Kriterien:
- [a] Organe mit eigenen Kompetenzen,
- [b] Möglichkeit der Mehrheitsentscheidungen,
- [c] Kompetenz zur Durchsetzung des Primär- und Sekundärrechts (insb. EuGH)
Die Bedeutung des EuGH für die Supranationalität der ex Gemeinschafts-, aktuell Unionspolitiken sollte erwähnt werden. --Minuex 19:38, 7. Jul. 2011 (CEST)
- Ja, gern.--El Duende 10:11, 8. Jul. 2011 (CEST)
Gemeinsamer Markt Südamerikas
BearbeitenEs sollte Mercosur heißen und ich habe große Bedenken, hier pauschal Suprantionalität anzunehmen. Ohne soeben aktuell an die Veröffentlichungen heranzukommen, habe ich in Erinnerung, wonach kein Vorrang des Rechts im Mercosur besteht. --Minuex 19:49, 7. Jul. 2011 (CEST)
- +1; das gleiche gilt m.E. auch für die Andengemeinschaft. Soweit ich sehe, ist nach wie vor die EU (mit ihren Vorgänger- und Parallelidentitäten EGKS, EWG und Euratom) die einzige wirklich supranationale Institution (wenn man nicht auch die UN als solche sehen will, wo ja auch das Mehrheitsprinzip gilt und Beschlüsse gefasst werden können, die die Souveränität von Staaten einschränken - aber das ist eine andere hochkomplexe Frage).--El Duende 10:10, 8. Jul. 2011 (CEST)
Es sieht nur eine zwischenstaatliche Kooperation der Regierungen vor, ohne sie inhaltlich und räumlich zu vertiefen und zu institutionalisieren.
BearbeitenDieser Satz im ersten Teil ist im Lichte der Entwicklung der GASP ab Maastricht, oder dem Vorgänger EPZ ab EEA, nicht haltbar. --Minuex 19:53, 7. Jul. 2011 (CEST)
- Stimmt (wobei die GASP seit Lissabon ja wenigstens teilweise supranational ist, da der Hohe Vertreter inzwischen nicht mehr nur dem Rat, sondern als Kommissionsmitglied auch dem Europäischen Parlament verantwortlich ist). Das Problem ist wohl, das intergouvernementale "Prinzip" - das ja auch in zahlreichen anderen Organisationen gilt - von der intergouvernementalen Praxis in der EU zu trennen. Aber vielleicht lässt sich das durch eine einfache Umformulierung lösen:
- Es sieht nur eine zwischenstaatliche Kooperation vor, die durch bestimmte gemeinsame Institutionen (z. B. Organisationssekretariate) unterstützt werden kann, in der aber die letzte Entscheidung jeweils bei den nationalen Regierungen verbleibt.
- Oder so. Gruß,--El Duende 10:04, 8. Jul. 2011 (CEST)
Paralelle zu Sowjetunion, Osmanisches Reich und Jugoslawien???
BearbeitenEs besteht soeben (Stand 26.11.2011) eine nicht gesichtete Ergänzung von Samsalamanda "Ebenso können Staatengemeinschaften wie die Sowjetunion, das Osmanische Reich oder Jugoslawien als supranationale Gemeinschaft gesehen werden." Das ist m.E. nicht zutreffend, und bislang auch nicht belegt. Die Supranationalität wird in dem Beitrag eingangs als überstaatliches Element, insbesondere ausdrücklich zu den Internationalen Organisationen, dargestellt. Auch insoweit erscheinen mir die Beispiele hierfür nicht geeignet zu sein. Das könnte man wohl auch als TF ansehen. Gruß --Minuex 15:37, 26. Nov. 2011 (CET)
Verständnisfrage zur Supranationalität
BearbeitenIm Artikel steht folgendes: "Die Alternative zur Kooperation von Staaten in Form supranationaler Organisationen ist das Zusammenwirken von Staaten nach dem Prinzip des Intergouvernementalismus". Ist mit dem Wort "Alternative" das Gegenstück bzw. der Gegensatz der Supranationalität, der Intergouvernementalismus, gemeint? Also ist z.B. das Europäische Parlament als Volksvertretung/Bürgerkammer ein supranationales Organ und der Ministerrat sowie der Europäische Rat intergouvernemental? Oder schließt das eine das andere nicht aus?
Danke für eine Antwort und eventuell kann man das ja im Artikel noch verdeutlichen. (nicht signierter Beitrag von Süffisante Miene (Diskussion | Beiträge) 22:57, 9. Okt. 2023 (CEST))
- @Süffisante Miene
- Ja, die Abgrenzung ist so richtig wobei es sich nicht um Gegenbegriffe im engeren Sinn handelt. Supranationalität bezieht sich afaik auf Organisationsstrukturen und Intergouvernmental auf einen modus operandi. Ich bin mir daher auch nicht sicher, ob man den Ministerrat als rein intergouvermental Bezeichnen kann, da er ja ein EU Organ ist. Jedenfalls seine Themenfelder und Arbeitsweise ist allerdings wohl vorwieglich intergouvernmental. Hoffe das konnte irgendwie helfen. --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 15:31, 10. Apr. 2024 (CEST)
- Danke für die Antwort, ich habe inzwischen mehr Artikel auf Wikipedia dazu gelesen und es mittlerweile verstanden. Aber trotzdem danke. --Süffisante Miene (Diskussion) 15:43, 10. Apr. 2024 (CEST)