Bitte QS-Antrag nicht eigenmächtig entfernen, der Antragsteller hat sich nämlich dabei etwas gedacht.
Das ist ein tabellarischer Lebenslauf ohne Tabelle und eine Werkeliste ohne Auflistung. So ist das kein Artikel, er enthält keinen einzigen vollständigen Satz (mit Verb drin und Punkt am Ende). --HaSee 16:41, 3. Jul. 2007 (CEST)