Diskussion:Verschreibungspflicht

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Itu in Abschnitt Einleitung

Mit der 14. AMG Novelle entfiel der §49 über die automatische Verschreibungspflicht.

Das ist so nicht ganz richtig, die Regelungen wurden lediglich in Par. 48 integriert. --Hansele (Diskussion) 00:48, 8. Feb 2006 (CET)

Mit der 14. AMG Novelle ist die automatische Verschreibungspflicht entfallen, zukünftig wird die Verschreibungspflicht nur noch in einer Verordnung geregelt. Auch die automatische Entlassung aus der Verschreibungspflicht nach 5 Jahren gibt es nicht mehr. Der Verordnungsgeber muss die Stoffe aktiv der Verordnung (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)unterstellen oder daraus entlassen.


Frage zum Bezug von rezeptpflichtigen Medikamenten aus dem Ausland

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Im Captagon-Artikel steht: "Fenetyllin ist gemäß BtMG Anlage III ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, das jedoch mangels eines zugelassenen Fertigpräparats praktisch nicht verfügbar ist." Wie sieht die rechtliche Situation aus, kann man mit einem deutschen Rezept sich dieses Medikament im Ausland besorgen? Oben wurde Belgien erwähnt. Darf der belgische Apotheker es gegen ein deutsches Rezept aushändigen? --134.155.99.41 03:03, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wurde hier beantwortet: http://de.wiki.x.io/wiki/Diskussion:Fenetyllin --Hans-Hassan 19:26, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

wer entscheidet?

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Weiß jemand, welches Gremium darüber entscheidet, welches Medikament verschreibungspflichtig ist oder nicht? Kann man das in den Artikel einfügen? --93.130.231.211 11:53, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Sprachliches zum Lemma: irreführend, niemandes Pflicht

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Die Bezeichnung ist irreführend; die Verkaufsbeschränkung verpflichtet niemanden zu irgendetwas; sie verbietet nur. Das Adjektiv dazu lautet eher "verschreibungsbedürftig" als "verschreibungspflichtig". Wer findet oder erfindet ein nicht irreführendes Substantiv, möglichst kernprägnant und randscharf? -- Wegner8 (Diskussion) 18:46, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Das Thema hatten wir bereits mehrfach: [1] [2][3][4]. „Verschreibungspflicht(ig)“ ist, anders als „verschreibungsbedürftig“, eine völlig gängige und etablierte Bezeichnung, deshalb ist das Lemma vollkommen berechtigt. „Erfindung eines nicht irreführenden Substantivs“ ist gemäß den Wikipedia-Regeln nicht zulässig. --Benff 20:45, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Auch die regelnde Verordnung führt „Verschreibungspflicht“ im Namen. --Benff 20:59, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Einleitung

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Die Einleitung klingt nach schwülstiger Theoriefindung. --  itu (Disk) 07:46, 2. Aug. 2020 (CEST)Beantworten