Diskussion:Virtueller Marktplatz

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Def. Online-Marktplatz

Missing

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Was dem Artikel komplett fehlt, ist eine Aufarbeitung der Historie, sowie ggf. Nennung der jeweils "großen".

--arilou (Diskussion) 12:27, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist reine BWL-Theorie von vor 15 Jahren.
Die großen Spieler sind Adevinta#Geschichte, Ringier Axel Springer Media, Russmedia#2000er_Jahre, Craigslist (nur USA). Auf den jeweiligen Seiten gibt's auch eine Historie. --Alex42 (Diskussion) 20:50, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Lemma

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Ich bitte um weitere Quellen für den Artikelnamen. Eine Suche mit Google nach Online-Marktplatz ergibt 2.500.000 Treffer, eine Suche nach Virtueller Marktplatz ergibt nur rund 50.000 Treffer. Virtualität ist laut Duden.de eine innewohnende Kraft oder Möglichkeit, siehe: https://www.duden.de/rechtschreibung/Virtualitaet . Laut Virtualität meint der Begriff „... eine gedachte Entität, die in ihrer Funktionalität oder Wirkung vorhanden ist.“. Sind die Zeiten in denen ein Marktplatz im Internet eine virituelle Nachahmung eines Marktplatzes (Städtebau) war nicht vorbei? Ein weiteres Argument gegen das derzeitige Lemma: Der englischsprachige Artikel heißt Online marketplace (en). -- Gebu (Diskussion) 13:17, 11. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Sehe ich genauso. Auch www.OnlineMarketplaces.com hat seinen Namen nicht umsonst gewählt. Der Inhalt ist genauso unpassend wie der Titel. --Alex42 (Diskussion) 20:50, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Def. Online-Marktplatz

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Ich habe die Definition von Online-Marktplatz hinzugefügt, eine aus meiner Sicht längst überfällige Ergänzung, wofür mir auch bereits gedankt wurde. Meine Ergänzung wurde mit der Begründung "Laut Definition vom BGB ist ein Online-Marktplatz nur für Verbraucher, das ist defakto falsch. B2C hier falsch." zurückgesetzt. Was soll die Begründung bedeuten? Es trifft aus meiner Sicht nicht zu, dass laut Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Online-Marktplatz nur für Verbraucher ist. Das schrieb ich auch nicht, sondern dass es ein Dienst im Namen eines Unternehmers sei, um Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen. Ich räume ein, dass ich (ungewollt) ein Komma oben beseitigt habe. Und ich behaupte, dass ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher B2C ist. Ich werde hinter dem Wort "Unternehmern" die Klammer "(B2B)" ergänzen, damit, wer nur die Klammern liest, nicht den fälschlichen Eindruck bekommt ich würde einen Vertrag zwischen Unternehmern als B2C bezeichnen. --Aktenstapel (Diskussion) 18:43, 1. Dez. 2022 (CET)Beantworten