Diskussion:Yersiniose
Dieser Satz ist widespruechlich: In Deutschland sind Darminfektionen des Menschen mit Yersinia enterocolitica meldepflichtig, wogegen andere Erkrankungen durch Yersinia enterocolitica und Infektionen mit Yersinia pseudotuberculosis nicht der Meldepflicht unterliegen.
Ich nehme an es sollte wir folgt sein: In Deutschland sind Darminfektionen des Menschen mit Yersinia pestis meldepflichtig, wogegen andere Erkrankungen durch Yersinia enterocolitica und Infektionen mit Yersinia pseudotuberculosis nicht der Meldepflicht unterliegen.(nicht signierter Beitrag von Ing.walter.hartmann (Diskussion | Beiträge) 07:11, 15. Dez. 2017 (CET))
- Nein, der Satz im Artikel ist präzise und korrekt. Nur enteropathogene Y. enterocolitica sind meldeflichtig, andere Erkrankungen durch den gleichen Erreger (Erythema nodosum, Arthritis) sind es nicht ebensowenig wie enteropathogene Yersinia-Spezies. Die Pest ist im übrigen keine Erkrankung des Darmes. Infektion und Infektionskrankheit sind zwei Paar Schuhe. Lies einfach die verlinkten Artikel dazu. --Gleiberg (Diskussion) 07:51, 15. Dez. 2017 (CET)
- Der Satz ist definitiv falsch. In Deutschland ist gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von "darmpathogenen Yersinia spp." meldepflichtig, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Das betrifft neben Y. enterocolitica selbstverständlich auch Y. pseudotuberculosis. Siehe auch im hier (Gesetzliche Grundlage/Meldepflicht gemäß IfSG) --DJ 12:56, 21. Apr. 2020 (CEST)
Pseudocrohn verweist auf Yersiniose, jedoch wird aus dem Artikel nicht ersichtlich, warum (Der Begriff wird nicht erwähnt). Bitte ergänzen --Heiko 14:19, 13. Jul. 2008 (CEST)
- Ich habe es ergänzt. Hintergrund ist der folgende Text in dem ergänzten Link:
- "Ileitis „Pseudo Crohn“: bei 5 % der enteralen Yersinia-Infektionen bei Erwachsenen; charakteristische Symptome: chronische Verläufe, Bauchschmerzen und rezidivierende Durchfallepisoden und der Pseudocrohn kann klinisch nicht von Morbus Crohn unterschieden werden. Yersiniose gehört aus diesem Grund zur Differenzialdiagnose von Morbus Crohn." -- 217.232.255.50 18:09, 13. Jul. 2008 (CEST)
Ausnahme: Pest
BearbeitenEs macht zwar Sinn, unter der Sammelbezeichnung Yersiniose alle durch Bakterien der Gattung Yersinia verursachten Krankheitsbilder zusammenzufassen, aber aufgrund der ernsteren Folgen wird die Pest von der Yersiniose, wie sie von anderen pathogenen Yersinien-Arten hervorgerufen wird, ausgenommen. Insbesondere nur „Die durch Y. pseudotuberculosis und Y. enterocolitica verursachten Krankheitsbilder beim Menschen werden als Yersiniosen bezeichnet“ (Bundesinstitut für Risikobewertung). --RPI (Diskussion) 13:52, 9. Feb. 2015 (CET)
- Der zitierte Satz könnte Unvoreingenomme nur überzeugen, wenn „nur“ auch Teil des Zitatanfangs wäre.
- Im RKI-Ratgeber Yersiniose ist unter Erreger auch jener der Pest aufgeführt:
- „Man unterscheidet derzeit 18 Spezies, von denen insbesondere Yersinia (Y.) pestis, Y. enterocolitica und Y. pseudotuberculosis humanpathogen sind. Im vorliegenden RKI-Ratgeber werden nur die beiden darmpathogenen Erreger einer Yersiniose beim Menschen, Y. enterocolitica und Y. pseudotuberculosis, betrachtet. Der Erreger der Pest, Y. pestis, wird im RKI-Ratgeber Pest beschrieben.“ Das klingt eher nach einem Hinweis für den Leser.
- Der Eintrag Yersiniosen im Pschyrembel führt ebenfalls auch Y. pestis an, und schließt die Pest explizit ein.
- Die 2015 von RPI in den Artikel eingetragene Änderung (diff) ist ohne Beleg. Ist die Einleitung womöglich richtigzustellen? (nicht signierter Beitrag von 2003:E4:D727:6301:4C8F:DA80:7ADB:20D9 (Diskussion) 17:40, 29. Aug. 2021 (CEST))
- Eindeutiger geht's ja wohl nicht mehr:
- „Der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Yersinien verunreinigt sind, kann zu Magen-Darm-Infektionen führen. Auslöser der sogenannten Yersiniose sind die Spezies Y. enterocolitica und Y. pseudotuberculosis. [...] Während Y. pestis der Erreger der Pest ist, werden die durch Y. enterocolitica und Y. pseudotuberculosis verursachten Krankheitsbilder als Yersiniosen bezeichnet.“ (Bundesinstitut für Risikobewertung: Yersinien in Lebensmitteln: Empfehlungen zum Schutz vor Infektionen, Stellungnahme Nr. 002/2013 des BfR vom 18. Januar 2013). Siehe auch European Centre for Disease Prevention and Control: Yersiniosis.
- Die Pest ist aus verständlichen Gründen ein eigenes Krankheitsbild und zählt nicht zu den Yersiniosen. Letztere bezeichnen die beim Menschen von darmpathogenen Yersinien verursachten Magen-Darm-Erkrankungen. --RPI (Diskussion) 18:09, 11. Jun. 2024 (CEST)
Beschreibungen der Krankheitsbilder
BearbeitenAnders als in den betreffenden Wikipedia-Artikeln wird in der Österreichischen Ärztezeitung u.a. Yersinia enterocolitica als Ursache für das Auftreten einer Lymphadenitis mesenterialis genannt, dagegen stehe Yersinia pseudotuberculosis (lediglich) im Zusammenhang mit einer Lymphadenitis mesenterialis. Vom Robert-Koch-Institut wird Yersinia pseudotuberculosis offenbar gar nicht erwähnt und ist auch nicht meldepflichtig.
- In den Artikeln Yersinia pseudotuberculosis (hier besonders ausführlich) und Yersinia enterocolitica werden die Yersinosen außerdem schon beschrieben, sodass sich zudem die Frage stellt, welchen Sinn der Artikel „Yersiniose“ eigentlich macht oder ob nicht besser die Beschreibungen aus diesen Artikeln in den Artikel „Yersiniose“ ausgelagert werden sollten? --RPI (Diskussion) 13:50, 10. Feb. 2015 (CET)
- Zum neuesten Stand der Meldepflicht in Deutschland siehe Epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Instituts, Ausgabe 2/2019, S. 13: RKI-Ratgeber Yersiniose. Auch schon vorher gab es eine allgemeine Labormeldepflicht für darmpathogene Yersinia in Deutschland ([1], S. 5), in Sachsen zusätzlich eine Arztmeldepflicht bei Erkrankung und Tod sowie für Ausscheider von Yersinia enterocolitica. --RPI (Diskussion) 19:07, 11. Jun. 2024 (CEST)