Diskussion:Zustellanweisung

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2003:E8:5BC8:5F04:F10D:1A25:D098:267C in Abschnitt c/o bei Mietern

persönlich (de) = (Name) Eyes Only (en) ?

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Ich denke nicht, dass „(Name) Eyes Only“ dem deutschen „persönlich“ enstspricht und es daher gelöscht. Es nimmt mich Wunder, ob es eine aktuelle, brauchbare Übersetzung für den veralteten Postalvermerk „persönlich“ gibt. --46.127.48.214 19:33, 10. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


Diskussion

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Link zu engl. Seite: http://en.wiktionary.org/wiki/care_of http://en.wiki.x.io/wiki/Care_of (nicht signierter Beitrag von 92.227.195.221 (Diskussion | Beiträge) 00:39, 15. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Ist es wirklich nötig, hier sofort mit Unicode und ASCII-Codierung zu kommen...? Das ist doch nicht relevant und sollte vielleicht erst am Ende stehen, wenn überhaupt. Hat ein Informatiker den Artikel geschrieben? :-)


Anwendung nicht plausibel erläutert.

Schüler Helfen Leben
c/o Meister Lampe
12345 Hastenichgesehen

Bedeutet jetzt: Briefkasten Schüler Helfen Leben | Mitarbeiter: Meister Lampe

Oder Privater Briefkasten "Meister Lampe" der die Post für Schüler Helfen Leben annimmt, da diese kein eigenes Büro haben.

--Hako 17:23, 6. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Was ist dann mit dem Deutschen ,z.Hd.`?

Hat doch dann die gleiche Bedeutung oder nicht?


Also per Adresse ist mir noch nie untergekommen. Ich kenne dafür nur c/o, was im Unterschied zu bei eben nicht impliziert, dass der Adressat an dieser Adresse wohnt (zumindest nicht offiziell – z.B. als Hilfe gegen neugierige Vermieter). Diese Verwendung von c/o mag "falsch" sein (nach welchen Kriterien?), pragmatisch gesehen ist es die übliche.--84.188.156.13 01:14, 18. Feb 2006 (CET)

Lemma

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Spricht etwas dagegen, den Artikel nach zu verschieben? Dann hätten wir das Lemmadarstellungsproblem nicht mehr. – Wikipeditor 16:45, 2. Jan 2006 (CET)

IMHO nicht. Sei mutig! -- Fleasoft 09:22, 12. Jun 2006 (CEST

Zustellanweisung ist das geeignete Lemma. Wenn überhaupt, dann c/o und nicht ℅ bitte (jemand hat hier im Diskussionsbereich bereits darauf hingewiesen, dass die Ligatur ℅ je nach Computerprogramm schlecht bis gar nicht verfügbar ist. Das c/o ist zudem alltagspraktisch und lebensnah). --91.61.196.117 17:15, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

viel zu kompliziert erläutert

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sobald etwas aus der fremde stammt; tun sich die deutschen mit dem verstehen ziemlich schwer. dabei ist alles viel einfacher, als man oft meint. wenn ich also an lieschen müller c/o firma haferkorn gmbh schreibe, will ich ganz einfach, dass dieser brief persönlich und ungeöffnet lieschen müller in der firma haferkorn gmbh zugestellt wird (vielleicht, weil ich deren privatadresse nicht kenne). ich will das nicht nur, sondern ich habe auch einen rechtlichen anspruch darauf (siehe verletzung des briefgeheimnisses).

schreibe ich aber an die firma heferkorn gmbh, z.hd. lieschen müller, ist dies klar ein geschäftsbrief, der im zuge der bearbeitung auf dem internen postweg der firma haferkorn gmbh möglichst an lieschen müller weitergeleitet werden soll. also warum so kompliziert, wenn's auch einfach geht ?

wer sind "die deutschen"? --83.50.153.254 21:49, 28. Apr 2006 (CEST)
Soweit ich weiß, ist "z.Hd." (auch "z.H.") veraltet und es besteht kein solcher Rechtsanspruch. Dieser besteht mMn ausschließlich dann, wenn keine Firma angegeben ist (Zustellung an Privat) oder wenn "persönlich" hinter dem Personennamen angegeben/verfügt ist. 217.84.39.240 09:59, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Das "z. Hd." bzw. "z. H." veraltet ist, ist auch mein aktueller Stand. In der DIN 5008 taucht diese Abkürzung auch nicht mehr auf. Dort sieht das ganze so aus:
"Lehmann & Krause KG
Herrn E. Winkelmann
Johannisberger Straße 5/7
14197 Berlin"
Meiner Meinung nach gibt es bei Briefen, die an eine Firmenadresse geschicht werden, drei Möglichkeiten:
Post soll nur persönlich geöffnet werden:
<Name>
<Firma>
<Adresse>
oder um es noch deutlicher zu machen (wobei das im geschäfftlichen Umfeld eher unüblich zu sein scheint):
<Name>
c/o <Firma>
<Adresse>
Post wird von der Posteingangsstelle geöffnet, mit Eingangsstempel versehen; ggf. von einem Vertreter gelesen:
<Firma>
<Name>
<Adresse>
(entpricht dem veraltertem "z. Hd.")
Da ich das nur teilweise belegen kann, gebe ich hier jedem die Chance, darüber zu diskutieren. Sollte es innerhalb von einer Woche keine anderen Meinungen geben, werde ich den Artikel dahingehend verändern.
Hier hab ich übrigens noch ein Link dazu gefunden: http://www.tastschreiben.de/p0400130.htm
--Konstantinopel 12:08, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich musste mich in den letzten Tagen lange mit diesem Problem in der Firma auseinandersetzen (Treffen der Generationen). Nachdem ich stundenlang die DIN 5008:2005 und die geplanten Änderungen nach NIA, sowie die DIN 676 und alles was Sprachinstitute und Duden zu diesem Thema von sich geben gelesen und recherchiert habe, kann die korrekte Form nur lauten:
<persönlich>
<Name>
<Firma>
<Adresse>
"persönlich" stellt nach DIN 676 einen Zusatz oder Vermerk dar und die entsprechende Zone sind bis zu 3 Zeilen oberhalb der Adresse. Durch die Nennung der konkreten Person VOR der Firma ist auch beim Lesen der Adresse jedem sofort klar: dieser Brief ist ausschließlich für Name.

So habe ich den Entwurf auch überarbeitet. Gruß Thomas

--therealCTK 23:39, 17. Mai. 2010 (CEST)
c/o Im Geschäftsverkehr synonym (oder gegenteilig synonym, wenn ihr so wollt) zu verwenden, halte ich für fahrlässig. Wenn ich einen Brief an "Erika, c/o Firma" schicke, dann mache ich damit *deutlich*, dass dies Privatpost ist und nichts mit dem Geschäftsverkehr der Firma zu tun hat. Dies ist besonders wichtig, wenn man von Rechnungen redet. Ob die Rechnung an die "Firma, z Hd Erika" lautet oder "Erika, c/o Firma" ist steuerrechtlich ein extremer Unterschied. --188.195.170.107 19:53, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
So wie es am 11.11.06 von Konstantinopel erklärt wurde ist es richtig, und zwar schon lange: Manekeller z. B. hatte das bereits vor 20 Jahren in seinen Standardwerken so drinn (z. B.: „Handbuch der Musterbriefe“). Zusätze wie „persönlich“ sind alte Zöpfe und dürfen, sollten sie dennoch gelegentlich verwendet werden, auch genau so bewertet werden. --91.3.18.207 17:45, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Briefpost

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Irgendwie stört mich die Einschränkung, daß es sich um eine Briefpost-Angabe handelt. Wieso sollte c/o auf Briefe beschränkt sein? Auch Pakete kann man zu Händen eines anderen schicken, bzw. in der ursprünglichen Bedeutung von "care of" an A, c/o B, weil A eben keine eigene Daresse hat und B das Weiterleiten an A übernimmt.

In der englischen Wikipedia kommt sogar ein Beispiel mit einem Paket vor.

Ich finde daher, daß der Begriff "Briefpost" aus der Erläuterung entfernt und durch "Post" o.ä. ersetzt werden sollte.

--HolgerPollmann 19:22, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Völlig plausibel, ob Postkarte oder Paket ist einerlei, die Post soll ankommen. inzwischen steht im Wiki angemessen: "im postalischen Schriftverkehr". --79.251.69.203 02:40, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

z. Hd.

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Ich dachte, das schreibt man heutzutage nicht mehr hin. – 91.4.1.235 17:10, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so, ℅ = c/o reicht aus. --79.251.69.203 02:42, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Unterschied ℅/p. Adr.

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Beide Angaben beschreiben meiner Meinung und einer kurzen Recherche (http://acronyms.thefreedictionary.com/Per+Adresse, http://code-knacker.de/handelsueblich.htm) nach das gleiche. Eine differenzierte Behandlung scheint überflüssig. – 91.4.1.2 08:55, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Männliche Beispiele!

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Auch wenn mir unemanzipatotiche tendenzen unterstellt werden können, wär super wenn ein Auskenner die beispiele geschlechtlich umwandelt, ich kam hier hin um zu wissen ob z. H. Herr Soundso oder Herrn Soundso heisst, grammatisch bei frau nicht vorhanden! 78.53.45.146 14:49, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich unterstütze diesen Wunsch - die Beispiele bei denen das Problem auftritt sollten ergänzt werden. --MAF-Soft 15:53, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

z. Hd. – zu Händen (veraltet)

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Ich habe "(veraltet)" entfernt, weil unklar ist was veraltet ist: 1. "zu Händen" generell? oder 2. nur die Abkürzung. Da sich im Text darunter folgende Passage finden lässt: "Üblicher als ℅ ist im deutschen Sprachraum die Verwendung von z. Hd." darf man davon ausgehen, dass z. Hd. rein logisch nicht veraltet sein kann, da es nun einmal üblicher, sprich führend, ist. Das ℅ mag moderner anmuten, findet aber kaum Verwendung im dt. Raum. (nicht signierter Beitrag von 91.32.250.34 (Diskussion | Beiträge) 16:31, 10. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Ich werde "und in neuerer Schreibweise" entfernen, weil es dafür keine Quellenangabe gibt und mir aber das genaue Gegenteil bekannt ist: Die einzige Schreibweise im 30 Jahre alten "Die neue Rechtschreibung" (Lingen-Verlag, 1981!) ist "z.H.", während "z.Hd." gar nicht aufgeführt ist. Möglicherweise ist deshalb die Behauptung, "z.H." sei eine neuere Schreibweise, falsch. Bitte um Quellenangabe für das Gegenteil! Bis dahin bitte die Änderung sichten und freigeben! 84.167.18.71 16:17, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

"im Hause"

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Ich habe noch gelernt, daß es zwei Formen gibt: "zu Händen", wie im Artikel beschrieben, und "im Hause" in der Bedeutung wie "c/o" oder "persönlich". Letztes kommt aber im Artikel gar nicht vor. Habe ich da Blödsinn im Kopf oder ist diese Form nur so veraltet, daß sie überhaupt nicht mehr erwähnt werden muß? --84.177.190.124 00:43, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

unsachliche Darbietung von Informationen

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Meiner Meinung nach, sind die Texte zu den Abschnitten -Bei Agenturen...- und -Bei Freiberuflern- zwar inhaltlich zunächst korrekt. Aber diese korrekten Erläuterungen sind durch unsachliche, diffamierende Behauptungen und subjektive Vermutungen ergänzt. So schreibt der Autor, dass ein "Star" seine Fanpost i.d.R. nicht persönlich erhielte oder dass die Verwendung des c/o -Kürzels von Freiberuflern mitunter in betrügerischer Absicht geschähe. Dies mag zwar der persönlichen Erfahrung des Autors entsprechen, dient aber weder einer enzyklopädischen Intention, noch hat es objektiven Informationswert bezüglich des Artikelthemas! Nebenbei sei noch angemerkt, dass 1. das Überschriftenlayout mit der Präposition "bei" sehr seltsam anmutet und 2. dass in der Absatzüberschrift -Bei Agenturen und dergleichen- "Dergleichen" groß geschrieben werden muss - meiner Meinung nach- weil es als eigenständiges Subjekt gebraucht wird.

Ich möchte einen anderen Leser/ User doch bitten sich dieser Punkte anzunehmen! Herzlichen Dank!

mozquito5.0 (nicht signierter Beitrag von 94.212.165.145 (Diskussion) 21:23, 12. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

"dergleichen" muss in diesem Fall nicht groß geschrieben werden: http://www.duden.de/rechtschreibung/und_dergleichen__mehr_
--Yoix (Diskussion) 11:07, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Einleitung

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Das Artikellemma lautet "Zustellanweisung", demgemäß sollte die Einleitung mit der Definition dieses Begriffs beginnen, also optimalerweise mit "Zustellanweisungen sind ..." oder auch "Zustellanweisungen dienen ..." Stattdessen werden einfach Beispiele aufgezählt: "a, b und c sind [Beispiele für] Zustellanweisungen"

Leider fällt mir momentan auch nix besseres ein, aber das sollte man wenn möglich umschreiben. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 01:27, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Dank an Beck's für die Überarbeitung. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 17:37, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten

veraltet und Englisch

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Mich wundert, dass c/o so dargestellt wird, als sei damit sichergestellt, die Post dürfe nur persönlich geöffnet werden. Dabei handelt es sich nur um die englische Übersetzung von "zu Händen". "Zu Händen" ist aber lediglich ein Vorschlag, an wen die Post im Unternehmen gehen soll.

Lediglich dass der Name oben steht, signalisiert, dass es sich um persönliche Post handelt. Ich denke, c/o ist nur im Empfinden einiger Leute = persönlich. Genauso viele Leute sehen das aber anders. Insofern sollte man wenn man sicher gehen will, "-- persönlich --" in das Etikett schreiben. Im Prinzip genügt es aber, den Namen oben zu schreiben: Herrn/Frau (Vorname) Nachname Firma Meier GmbH Straße PLZ Ort

"Zu Händen" ist genauso veraltet wie "z. Hd." oder "z. H.". Heute wird im Geschäftsverkehr definitiv nur noch "Herrn (Vorname) Nachname" oder "Frau (Vorname) Nachname" geschrieben. Ich habe sehr viel mit Adressen zu tun. "zu Händen" kommt immer nur in alten Adressen vor und stirbt aus. (nicht signierter Beitrag von Arminho (Diskussion | Beiträge) 11:43, 15. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Ja, das empfinde UND lebe ich (wäre postalisch anders gar nicht erreichbar) ebenso: früher z. H. - heute c/o --91.61.196.117 17:19, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

c/o bei Mietern

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"Bei Untermietern", so steht es derzeit im Artikel. Ich bin ebenfalls postalisch ohne das "c/o" gar nicht erreichbar - und bin kein Untermieter (bei einem Mieter), sondern "echter" Mieter (bei einem Eigentümer). Sicherlich, aus Lebenserfahrung wird man rasch der Annahme sein können, beim jedem Adressfeld mit der Zustellanweisung "c/o" läge ein Untermietverhältnis vor. Ich aber habe einen echten Mietvertrag - das gibt es also auch. --91.61.196.117 17:10, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

"care of" or "in care of", used to address a letter when the letter must pass through an intermediary
Care of, usually abbreviated as c/o on envelopes, signifies an intermediary who is responsible for transferring a piece of mail between the postal system and the final addressee. For example when the addressee has no standard address, is under a corporate mail system, or is being manually forwarded mail sent to a more accessible location. http://en.wiktionary.org/wiki/care_of --91.61.196.117 17:08, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Bin ebenfalls echter Mieter bei einem Wohnungseigentümer und ohne die Zustellanweisung c/o könnte mich keine Post erreichen. Bin daher nur und genau so bei allen Behörden wie etwa dem Einwohnermeldeamt bekannt. Mietrechtlich d. h. juristisch ist der Einwand (28. Aug. 2013) völlig korrekt: wer unter c/o lebt, muss nicht zwingend Untermieter sein! Auch wenn es selten vorkommen mag. Einfach bei den Fakten bleiben. --79.251.124.227 16:57, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Zustimmung, ja. Mittlerweile lautet der Text deshalb: "1.1.2 Bei Unter- oder anderen Mietern". Denn sowohl der Untermieter (bei einem Mieter) als auch der ("echte") Mieter (beim Eigentümer) kann per Post, evtl. ausschließlich, über die Zustellanweisung c/o erreichbar sein. In der Ausgangspost kleiner Firmen nicht alltäglich, andererseits auch nicht so selten. --79.251.69.203 02:49, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Völlig plausibel - denn c/o wohnen auch etliche veritable Mieter. --2003:E8:5BC8:5F04:F10D:1A25:D098:267C 21:49, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

persönlich und zu Händen - ein Widerspruch?

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Im Artikel steht folgendes (hier abgekürztes) Beispiel:

Großhandel GmbH
z. Hd. Frau Erika Mustermann
-- Persönlich --

Außerdem stehen im Artikel die beiden Sätze "Durch das zu Händen erlischt das Postgeheimnis an der Pforte der Firma." und "Soll sichergestellt werden, dass der Brief nur von Frau Erika Mustermann gelesen werden wird, weil er etwa sensible Daten enthält, die nicht jeder beliebige Mitarbeiter erhalten darf, empfiehlt sich zusätzlich der Vermerk „persönlich“."
Ist das nicht widersprüchlich?
--Volker Alexander (Diskussion) 15:09, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten

c/o

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Hallo zusammen. Weiß nicht, ob es hier im Artikel irgendwo Erwähnung finden sollte, aber c/o steht u.a. in Namibia und Südafrika niemals für "care of", sondern immer für "corner of" und wird dann bei Adressen angegeben, wenn sich das Objekt "an einer Straßenecke" befindet, d.h. z.B. c/o Sinclair & Schanzen Road" (Quelle) oder z.B. das Restaurant "Corner of 62nd" (="c/o Sixty2nd", "c/o Fidel Castro & Bismarck Street") (Quelle). Sicherlich ein interessantes Phänomen. --Chtrede (Diskussion) 13:33, 30. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, danke, ethnologisch spannend, und Namibia und Südafrika beachten das Tag für Tag. In Europa aber eher unwichtig. --79.251.69.203 02:52, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

z.H. // o.V.i.A.

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Lt. Artikel wird, wenn ich das richtig verstanden habe, nach DIN 5008 der Zusatz z.H. (eher) nicht mehr verwendet. Wie sieht es mit o. V. i. A. aus? Ist der Zusatz z.H. bei Verwendung von o.V.i.A. zwingend erforderlich? Für micht geht das aus dem Artikel nicht eideutig hervor. Für die Antwort schon jetzt herzlichen Dank. :) --Hab' noch Fragen (Diskussion) 09:44, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hier geht es um die Artikelverbesserung. Dein Anliegen ist bei der Auskunft besser aufgehoben. --Nobody Perfect (Diskussion) 10:11, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten