Diskussion:Zwangshaft

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Giebenrath in Abschnitt Verständlichkeit

Es fehlt der zivilprozessuale Begriff, § 888 ZPO. Mach mal einer.--Diebu 16:10, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Verständlichkeit

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Ich finde den ganzen Artikel schwer verständlich. Er ist zwar in fehlerfreiem Deutsch, aber wenn man sich alle anderen blauen Begriffe auch noch ansehen muss, weil man nicht vom Fach ist, verliert man den Überblick. Kann nicht jemand ein praktisches, verständliches Alltagsbeispiel einbringen? der Unterschied zwischen der Zwangs- und der Beugungshaft ist mir auch noch nicht klar geworden. Liebe Grüße, 83.189.32.240 02:55, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mit der Zwangshaft möchte eine Behörde einen "Verkehrssünder" zu "beugen" (zwingen), sagen wir einmal sein Bußgeld, dass er wegen zu schnellen Autofahrens erhalten hat, zu zahlen. Die Zwangshaft ist keine !"Ersatzhaft"!, weil das Bußgeld, sofern der Betroffene nach dem Absitzen der Zwangshaft noch immer nicht gezahlt hat, auch weiterhin zu zahlen ist. (nicht signierter Beitrag von 62.245.233.88 (Diskussion) 12:04, 5. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Vollkommen falsch - die Nichtzahlung eines Bußgeldes führt zu Erzwingungshaft, was auch deutlich im Artikel steht. Zwangshaft und Erzwingungshaft sind nicht dasselbe.--Giebenrath (Diskussion) 20:20, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten