Egon von Haber

deutscher Verwaltungsjurist und Landrat

Egon von Haber (* 3. Mai 1875 in Weimar;[1]9. Mai 1939[2]) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Landrat.

Egon von Haber studierte Rechtswissenschaft und war ab 1896 Gerichtsreferendar am Amtsgericht Burgdorf bei Hannover. Von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen wurde er 1897 zum Dr. iur. promoviert.[3] 1898 wechselte er zum Landgericht und wenig später zur Staatsanwaltschaft nach Göttingen. 1899 wurde er als Regierungsreferendar in Magdeburg, 1902 als Regierungsassessor beim Landratsamt in Neumarkt in Schlesien angestellt. 1905 arbeitete er bei der Regierung in Posen, 1906 beim Oberpräsidenten der Provinz Posen. 1908 wurde er Landrat des Kreises Wreschen. Von 1919 bis 1925 war er Landrat des Kreises Schlawe.[4] 1925 wurde er Oberregierungsrat in Stettin. Am 27. September 1932 wurde er kommissarisch und am 13. Dezember 1932 offiziell Landrat des Landkreises Anklam. Am 24. November 1933 wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Sein Grab befindet sich auf dem Friedhof der Dorotheenstädtischen und Friedrichswerderschen Gemeinden in Berlin.[2]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Archiwum Państwowe w Poznaniu, Bestand 53/474/0 Akta miasta Poznania, Meldekarte von Egon von Haber.
  2. a b Grabstein von Egon von Haber. Grabstein-Projekt des Vereines für Computergenealogie. Abgerufen am 14. Oktober 2018.
  3. Dissertation: Welches Gesetz findet Anwendung auf die Dienstvergehen der preußischen, bei einem Gerichte beschäftigten Gerichtsassessoren?
  4. Manfred Vollack: Die Verwaltung des Kreises. In: Manfred Vollack (Hrsg.): Der Kreis Schlawe - Ein Pommersches Heimatbuch Band 1. Der Kreis als Ganzes. Husum 1986, ISBN 3-88042-239-7, S. 244.