Ehrenhof (Wehrmacht)

deutsche Organisation

Der Ehrenhof des Heeres war ein Gremium aus Feldmarschällen und Generälen des Heeres der Wehrmacht, das von Hitler durch „Führererlass“ vom 2. August 1944 gebildet wurde.[1]

Das Gremium hatte die ausdrückliche Aufgabe, Mitglieder des Heeres, die, nach Feststellungen der Gestapo,[2] am Attentat vom 20. Juli 1944 auf den Diktator mitgewirkt hatten, aus der Armee auszustoßen. Im Erlass genanntes Ziel war es, die Anführer des militärischen Widerstands gegen die nationalsozialistische Führung des Deutschen Reichs nicht vor ein militärisches Gericht stellen zu müssen. Stattdessen wurden sie der politischen Justiz des Volksgerichtshofs zugeführt.

Zusammensetzung

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In das Gremium berief Hitler folgende Personen (militärischer Rang zum Zeitpunkt des Erlasses):[3]

Als Vertreter berief Hitler:[3]

Hitler behielt sich das Recht vor, über die Anträge des Ehrenhofes persönlich zu entscheiden. Weder die Beschuldigten noch Verteidiger wurden angehört.[2] Zwischen dem 4. August und dem 14. September 1944 wurden insgesamt 55 Offiziere des Heeres aus der Wehrmacht ausgestoßen und weitere 29 auf Vorschlag des Ehrenhofes entlassen.

Ihr Ausstoß aus der Wehrmacht war die Voraussetzung dafür, dass sie dem Volksgerichtshof und nicht dem eigentlich zuständigen Reichskriegsgericht zur Aburteilung überstellt werden konnten.

Einzelnachweise

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  1. Führererlass „Bildung eines Ehrenhofes zur Überprüfung der Beteiligten am Attentat vom 20.7.1944“, Adolf Hitler, 2. August 1944, dokumentiert in: Martin Moll: Führer-Erlasse 1939–1945. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1997.
  2. a b Gerhard L. Weinberg: Rollen- und Selbstverständnis des Offizierskorps der Wehrmacht im NS-Staat In Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität. Verlag Oldenbourg, München 1999.
  3. a b Verräter ausgestoßen. Das Heer übergibt sie dem Volksgerichtshof. In: Völkischer Beobachter. Kampfblatt der national(-)sozialistischen Bewegung Großdeutschlands. Wiener Ausgabe / Wiener Beobachter. Tägliches Beiblatt zum „Völkischen Beobachter“, 5. August 1944, S. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/vob

Literatur

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  • Arnim Ramm: Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof. Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2007, ISBN 978-3-86573-264-4 (Schriften zur Rechtswissenschaft 80), (Zugleich: Kiel, Univ., Diss., 2006).
  • Günter Gribbohm: Das Reichskriegsgericht. Die Institution und ihre rechtliche Bewertung. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-8305-0585-X (Juristische Zeitgeschichte. Abt. 1: Allgemeine Reihe 14).
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