Eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»

eidgenössische Volksinitiative

Die eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» war eine von der CVP lancierte schweizerische Volksinitiative, über die die Schweizer Stimmbürger am 8. März 2015 abstimmten. Die Initiative verlangte die Steuerfreiheit von Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Initiative wurde vom Souverän deutlich verworfen.

Initiativtext

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I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 116 Abs. 2 zweiter Satz (neu)

2… Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.

Positionen und Argumente

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Befürwortet wurde die Initiative von der CVP, der Evangelischen Volkspartei und Pro Familia Schweiz.[1]

Die Befürworter der Initiative argumentierten, rund ein Fünftel der Kinder- und Ausbildungszulagen würden durch den Staat von den Familien wieder eingezogen. Dies widerspreche dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Würden Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreit, kämen sie den Familien sofort zugute und kompensierten die Kinder- und Ausbildungskosten direkt und verbesserten dadurch ihre Kaufkraft, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell.[2]

Bundesrat und Parlament empfahlen die Initiative zur Ablehnung.

Die Gegner der Initiative argumentierten, vor allem wohlhabende Familie würden von der Steuerbefreiung profitieren. Ausserdem seien die Steuerausfälle, welche durch die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen zu erwarten wären, für den Bundeshaushalt untragbar.[3]

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Einzelnachweise

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  1. Komitee – Parteien & Organisationen. CVP Schweiz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Dezember 2014; abgerufen am 3. Januar 2015.
  2. Argumentarium Familieninitiative. (PDF) CVP Schweiz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Januar 2015; abgerufen am 29. Dezember 2014.
  3. SP-Geschäftsleitung empfiehlt zwei Mal Nein-Parole. SP Schweiz, abgerufen am 29. Dezember 2014.