Einziehung
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Einziehung steht für
- Einsinken von Körperabschnitten oder Geweben, siehe Einziehung (Medizin)
- Inkasso.
Speziell auch für
- in Deutschland
- Einziehung (StGB-D) – eine Rechtsfolge im Strafrecht einschließlich Steuerstrafrecht
- Einziehung (Banknoten)
- Einziehung von Geschäftsanteilen bei AG und GmbH, siehe Amortisation#Recht
- Entwidmung
- in der Schweiz