Elisabeth von Stein
Elisabeth Freifrau von Stein (geboren im 20. Jahrhundert) ist eine deutsche Staatsbürgerin und war von 1948 bis 1955 unter den ersten Verfassungsrichtern des Landes Hessen in der Bundesrepublik Deutschland.
Leben
Bearbeiten1948 wurde Stein auf Vorschlag der SPD vom Hessischen Landtag zum stellvertretenden nicht richterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt. Damit war sie – wenn auch zunächst nur als Stellvertreterin – im Kreis der ersten hessischen Verfassungsrichter.[1] 1951 wurde sie ständiges nicht richterliches Mitglied und in diesem Amt 1955 wiedergewählt. Sie übte das Amt bis 1959 aus.[2][3]
Am 23. August 1949 beteiligte sich Stein im Landeswahlausschuss des Landes Hessen.[4]
Stein lebt in Rothhelmshausen im Landkreis Fritzlar-Homberg.[2]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Plenarprotokoll 1/47. Hessischer Landtag, 13. Oktober 1948, S. 1686 f., 1699 ff., 1705, abgerufen am 23. Mai 2021.
- ↑ a b Plenarprotokoll 2/6. Hessischer Landtag, 21. März 1951, S. 136, 138. 162, abgerufen am 23. Mai 2021.
- ↑ Plenarprotokoll 3/4. Hessischer Landtag, 9. Februar 1955, S. 49–55, abgerufen am 24. Mai 2021.
- ↑ Der Landeswahlleiter. Der Staats-Anzeiger für das Land Hessen, 23. Juli 1949, S. 293, abgerufen am 29. Mai 2021.
Personendaten | |
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NAME | Stein, Elisabeth von |
KURZBESCHREIBUNG | deutsche Verfassungsrichterin |
GEBURTSDATUM | 20. Jahrhundert |