Erklärungen und Resolutionen der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität

Die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität waren Gegenstand mehrerer Initiativen von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die eine Beendigung staatlicher Diskriminierung von sexuellen Minderheiten und die Entkriminalisierung homosexueller Handlungen zum Ziel hatten. 2008 gab es eine Erklärung vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die jedoch nicht die erforderliche Mehrheit erreichte. Im März 2011 folgte eine weitere Erklärung, diesmal im UN-Menschenrechtsrat. Im Juni 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat schließlich eine entsprechende UN-Resolution.

  • Unterzeichnerstaaten der Erklärung über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität vom 18. Dezember 2008
  • Unterzeichner der Gegenerklärung
  • Unterzeichnerstaaten der Gemeinsamen Erklärung über die Beendigung von Gewaltakten und ähnlichen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität vom 23. März 2011
  • Die Erklärung der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (engl. United Nations Declaration on Sexual Orientation and Gender Identity) wurde am 18. Dezember 2008 auf Initiative Frankreichs und der Niederlande der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt und verurteilt die staatliche Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Sie ist die erste Erklärung über LGBT-Rechte, die je vor der UN-Vollversammlung verlesen wurde,[1] und wurde von 67 der insgesamt 192 UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die USA, Japan sowie mehrere weitere vor allem europäische und lateinamerikanische Länder. Die für die Verabschiedung als UN-Resolution erforderliche Mehrheit in der Vollversammlung wurde jedoch verfehlt, und auch dann hätte sie lediglich empfehlenden Charakter. Außerdem existiert eine Gegenerklärung, die von den meisten islamischen und einigen afrikanischen Ländern unterstützt wurde.

    Am 23. März 2011 verlas Kolumbien vor dem UN-Menschenrechtsrat stellvertretend für 85 UN-Mitgliedsstaaten eine der Erklärung von 2008 vergleichbare „Gemeinsame Erklärung über die Beendigung von Gewaltakten und ähnlichen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität“ (engl. Joint statement on ending acts of violence and related human rights violations based on sexual orientation and gender identity).

    Am 17. Juni 2011 fasste der UN-Menschenrechtsrat mit der Resolution A/HRC/17/L.9/Rev.1[2] erstmals einen Beschluss zur Beendigung der staatlichen Diskriminierung sexueller Minderheiten.

    Erklärung von 2008 (UN-Vollversammlung)

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    Die Erklärung beruft sich auf die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, und missbilligt die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Insbesondere werden in Artikel 6 die Anwendung der Todesstrafe, Hinrichtungen, Folter, Gewaltanwendung, willkürliche Verhaftungen und Gefängnisstrafen sowie der Entzug ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte einschließlich des Rechtes auf Gesundheit verurteilt.[3] In Artikel 10 werden die weltweite Staatengemeinschaft und Menschenrechtsorganisationen dazu aufgefordert, die Menschenrechte aller Personen, unabhängig von deren sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, zu fördern und zu achten.[3] Artikel 11 enthält einen Aufruf an alle Staaten, die strafrechtliche Verfolgung sexueller Minderheiten durch entsprechende legislative und administrative Maßnahmen zu unterbinden.[3]

    Hintergrund

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    Zum Zeitpunkt der Erklärung standen homosexuelle Handlungen in nahezu 80 Ländern der Welt unter Strafe, in mindestens sechs Ländern galt sogar die Todesstrafe. Darauf wies auch die Staatssekretärin für Menschenrechte im französischen Außenministerium, Rama Yade, bei der Sitzung der UN-Vollversammlung am 18. Dezember 2008 hin.[4]

    Bereits am 31. März 1994 hatte die UN-Menschenrechtskommission in der Sache Toonen gegen Australien wegen des Verbots homosexueller Handlungen im Bundesstaat Tasmanien entschieden, dass die Kriminalisierung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre gemäß Artikel 17 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 26 des IpbpR verstößt.[5][6][7]

    Am 1. Dezember 2006 verurteilten 54 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung vor dem UN-Menschenrechtsrat Menschenrechtsverletzungen gegenüber sexuellen Minderheiten und forderten die Vereinten Nationen zu entsprechenden Schritten auf.[8] Am 3. Juni 2008 missbilligte die Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) in der Resolution 2435 Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.[9]

    Unterzeichnerstaaten

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    Zu den 66 ursprünglichen Unterzeichnerstaaten[3] (von 192 UN-Mitgliedern) der Erklärung vom 18. Dezember 2008 gehören 39 europäische, 13 amerikanische, 6 afrikanische, 6 asiatische und 2 ozeanische Länder:

    1. Albanien  Albanien
    2. Andorra  Andorra
    3. Argentinien  Argentinien
    4. Armenien  Armenien
    5. Australien  Australien
    6. Belgien  Belgien
    7. Bolivien  Bolivien
    8. Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina
    9. Brasilien  Brasilien
    10. Bulgarien  Bulgarien
    11. Chile  Chile
    12. Danemark  Dänemark
    13. Deutschland  Deutschland
    14. Ecuador  Ecuador
    15. Estland  Estland
    16. Finnland  Finnland
    17. Frankreich  Frankreich
    1. Gabun  Gabun
    2. Georgien  Georgien
    3. Griechenland  Griechenland
    4. Guinea-Bissau  Guinea-Bissau
    5. Irland  Irland
    6. Island  Island
    7. Israel  Israel
    8. Italien  Italien
    9. Japan  Japan
    10. Kanada  Kanada
    11. Kap Verde  Kap Verde
    12. Kolumbien  Kolumbien
    13. Kroatien  Kroatien
    14. Kuba  Kuba
    15. Lettland  Lettland
    16. Liechtenstein  Liechtenstein
    17. Litauen  Litauen
    1. Luxemburg  Luxemburg
    2. Malta  Malta
    3. Mauritius  Mauritius
    4. Nordmazedonien  Nordmazedonien
    5. Mexiko  Mexiko
    6. Montenegro  Montenegro
    7. Nepal  Nepal
    8. Neuseeland  Neuseeland
    9. Nicaragua  Nicaragua
    10. Niederlande  Niederlande
    11. Norwegen  Norwegen
    12. Osterreich  Österreich
    13. Osttimor  Osttimor
    14. Paraguay  Paraguay
    15. Polen  Polen
    16. Portugal  Portugal
    17. Rumänien  Rumänien
    1. San Marino  San Marino
    2. Sao Tome und Principe  São Tomé und Príncipe
    3. Schweden  Schweden
    4. Schweiz  Schweiz
    5. Serbien  Serbien
    6. Slowakei  Slowakei
    7. Slowenien  Slowenien
    8. Spanien  Spanien
    9. Tschechien  Tschechien
    10. Ungarn  Ungarn
    11. Uruguay  Uruguay
    12. Venezuela  Venezuela
    13. Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
    14. Zentralafrikanische Republik  Zentralafrikanische Republik
    15. Zypern Republik  Zypern

    Spätere Unterzeichnerstaaten:

    1. Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten (März 2009)[10]

    Die US-Regierung unter Präsident George W. Bush hatte sich der Erklärung anfangs nicht angeschlossen, da sie befürchtete, die Erklärung könne mit der Gesetzgebung einzelner US-Bundesstaaten bezüglich gleichgeschlechtlicher Ehen kollidieren.[11] Unter Präsident Barack Obama korrigierten die Vereinigten Staaten diese Entscheidung und beschlossen am 18. März 2009, die Erklärung als 67. UN-Mitglied zu unterzeichnen.[10]

    Gegenerklärung

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    Unmittelbar nach Vorlage der Erklärung in der Sitzung der UN-Vollversammlung am 18. Dezember 2008 brachte Syrien eine Gegenerklärung ein, der sich 57 vorwiegend islamische und afrikanische Staaten anschlossen.[12] Begründet wurde die Gegenerklärung mit einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten.[13] Der syrische Vertreter begründete seine ablehnende Haltung außerdem damit, dass die Erklärung über einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen hinausgehe und so zur Rechtfertigung „vieler unsittlicher Handlungen einschließlich Pädophilie[14] dienen könne.

    Unterzeichnerstaaten der Gegenerklärung:[12]

    1. Afghanistan  Afghanistan
    2. Agypten  Ägypten
    3. Algerien  Algerien
    4. Athiopien  Äthiopien
    5. Bahrain  Bahrain
    6. Bangladesch  Bangladesch
    7. Benin  Benin
    8. Burkina Faso  Burkina Faso
    9. Dschibuti  Dschibuti
    10. Elfenbeinküste  Elfenbeinküste
    11. Eritrea  Eritrea
    12. Fidschi  Fidschi
    13. Gambia  Gambia
    14. Guinea-a  Guinea
    15. Indonesien  Indonesien
    1. Irak  Irak
    2. Iran  Iran
    3. Jemen  Jemen
    4. Jordanien  Jordanien
    5. Kamerun  Kamerun
    6. Kasachstan  Kasachstan
    7. Katar  Katar
    8. Kenia  Kenia
    9. Komoren  Komoren
    10. Kuwait  Kuwait
    11. Libanon  Libanon
    12. Libyen  Libyen
    13. Malawi  Malawi
    14. Malaysia  Malaysia
    15. Malediven  Malediven
    1. Mali  Mali
    2. Marokko  Marokko
    3. Mauretanien  Mauretanien
    4. Niger  Niger
    5. Nigeria  Nigeria
    6. Korea Nord  Nordkorea
    7. Oman  Oman
    8. Pakistan  Pakistan
    9. Ruanda  Ruanda
    10. Salomonen  Salomonen
    11. Saudi-Arabien  Saudi-Arabien
    12. Senegal  Senegal
    13. Sierra Leone  Sierra Leone
    14. Simbabwe  Simbabwe
    15. Somalia  Somalia
    1. Saint Lucia  St. Lucia
    2. Sudan  Sudan
    3. Eswatini  Eswatini
    4. Syrien  Syrien
    5. Tadschikistan  Tadschikistan
    6. Tansania  Tansania
    7. Togo  Togo
    8. Tschad  Tschad
    9. Tunesien  Tunesien
    10. Turkmenistan  Turkmenistan
    11. Uganda  Uganda
    12. Vereinigte Arabische Emirate  Vereinigte Arabische Emirate

    Erklärung von 2011 (UN-Menschenrechtsrat)

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    Die am 23. März 2011 in den UN-Menschenrechtsrat eingebrachte Erklärung gleicht inhaltlich der Erklärung von 2008, auf die darin auch ausdrücklich Bezug genommen wird (ebenso wie auf die gemeinsame Erklärung vor dem UN-Menschenrechtsrat vom Dezember 2006).[15] Sie fordert die Beendigung von Gewaltakten, strafrechtlicher Verfolgung und sonstigen Menschenrechtsverletzungen gegenüber sexuellen Minderheiten.[16] Der Hohe Kommissar für Menschenrechte wird dazu aufgerufen, derartigen Menschenrechtsverstößen künftig erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen.[17]

    Unterzeichnerstaaten

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    Die Erklärung wird von 85 der 192 UN-Mitgliedsstaaten unterstützt, darunter die weitaus meisten europäischen, amerikanischen und ozeanischen Staaten. Zu den Unterstützern gehören mit Ausnahme von fünf afrikanischen Ländern (Gabun, Guinea-Bissau, Kapverden, Mauritius, São Tomé und Príncipe) alle Unterzeichnerstaaten der Erklärung vom Dezember 2008 sowie drei Länder (Fidschi, Ruanda, Sierra Leone), die 2008 noch eine entsprechende Gegenerklärung unterstützt hatten. Außerdem schlossen sich mehrere vor allem lateinamerikanische und ozeanische Staaten der Erklärung an, die sich 2008 noch neutral verhalten hatten.

    1. Albanien  Albanien
    2. Andorra  Andorra
    3. Argentinien  Argentinien
    4. Armenien  Armenien
    5. Australien  Australien
    6. Belgien  Belgien
    7. Bolivien  Bolivien
    8. Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina
    9. Brasilien  Brasilien
    10. Bulgarien  Bulgarien
    11. Chile  Chile
    12. Costa Rica  Costa Rica
    13. Danemark  Dänemark
    14. Deutschland  Deutschland
    15. Dominica  Dominica
    16. Dominikanische Republik  Dominikanische Republik
    17. Ecuador  Ecuador
    18. El Salvador  El Salvador
    19. Estland  Estland
    20. Fidschi  Fidschi
    21. Finnland  Finnland
    22. Frankreich  Frankreich
    1. Georgien  Georgien
    2. Griechenland  Griechenland
    3. Guatemala  Guatemala
    4. Honduras  Honduras
    5. Irland  Irland
    6. Island  Island
    7. Israel  Israel
    8. Italien  Italien
    9. Japan  Japan
    10. Kanada  Kanada
    11. Kolumbien  Kolumbien
    12. Kroatien  Kroatien
    13. Kuba  Kuba
    14. Lettland  Lettland
    15. Liechtenstein  Liechtenstein
    16. Litauen  Litauen
    17. Luxemburg  Luxemburg
    18. Malta  Malta
    19. Marshallinseln  Marshallinseln
    20. Nordmazedonien  Nordmazedonien
    21. Mexiko  Mexiko
    1. Mikronesien Foderierte Staaten  Föderierte Staaten von Mikronesien
    2. Monaco  Monaco
    3. Mongolei  Mongolei
    4. Montenegro  Montenegro
    5. Nauru  Nauru
    6. Nepal  Nepal
    7. Neuseeland  Neuseeland
    8. Nicaragua  Nicaragua
    9. Niederlande  Niederlande
    10. Norwegen  Norwegen
    11. Osterreich  Österreich
    12. Osttimor  Osttimor
    13. Palau  Palau
    14. Panama  Panama
    15. Paraguay  Paraguay
    16. Polen  Polen
    17. Portugal  Portugal
    18. Ruanda  Ruanda
    19. Rumänien  Rumänien
    20. Samoa  Samoa
    21. San Marino  San Marino
    1. Schweden  Schweden
    2. Schweiz  Schweiz
    3. Serbien  Serbien
    4. Seychellen  Seychellen
    5. Sierra Leone  Sierra Leone
    6. Slowakei  Slowakei
    7. Slowenien  Slowenien
    8. Spanien  Spanien
    9. Sudafrika  Südafrika
    10. Thailand  Thailand
    11. Tschechien  Tschechien
    12. Tuvalu  Tuvalu
    13. Ukraine  Ukraine
    14. Ungarn  Ungarn
    15. Uruguay  Uruguay
    16. Vanuatu  Vanuatu
    17. Venezuela  Venezuela
    18. Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten
    19. Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
    20. Zentralafrikanische Republik  Zentralafrikanische Republik
    21. Zypern Republik  Zypern

    Resolution des UN-Menschenrechtsrates vom 17. Juni 2011

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    Am 17. Juni 2011 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat mit einer knappen Mehrheit von 23 Stimmen bei 19 Gegenstimmen und drei Enthaltungen die Resolution A/HRC/17/L.9/Rev.1.[18] Darin wird die Hohe Kommissarin für Menschenrechte, Navanethem Pillay, aufgefordert, bis Dezember 2011 eine Studie zur Dokumentation diskriminierender Gesetze, Praktiken und Gewaltakte gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität in Auftrag zu geben.[2] Die Studie sollte zudem Aufschluss darüber geben, wie derartige Menschenrechtsverletzungen beendet werden können. Dazu sollte auf der 19. Sitzung des Menschenrechtsrates eine Podiumsdiskussion stattfinden. Die Resolution war der erste Beschluss eines Organs der Vereinten Nationen, der sich gegen die Diskriminierung sexueller Minderheiten richtet.[19]

    Abstimmungsverhalten

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    Das Abstimmungsverhalten der 45 Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrates war wie folgt:[18]

    • Ja-Stimmen (23):
    1. Argentinien  Argentinien
    2. Belgien  Belgien
    3. Brasilien  Brasilien
    4. Chile  Chile
    5. Ecuador  Ecuador
    6. Frankreich  Frankreich
    1. Guatemala  Guatemala
    2. Japan  Japan
    3. Kuba  Kuba
    4. Mauritius  Mauritius
    5. Mexiko  Mexiko
    6. Norwegen  Norwegen
    1. Polen  Polen
    2. Schweiz  Schweiz
    3. Slowakei  Slowakei
    4. Spanien  Spanien
    5. Korea Sud  Südkorea
    6. Thailand  Thailand
    1. Ukraine  Ukraine
    2. Ungarn  Ungarn
    3. Uruguay  Uruguay
    4. Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
    5. Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten
    • Nein-Stimmen (19):
    1. Angola  Angola
    2. Bahrain  Bahrain
    3. Bangladesch  Bangladesch
    4. Dschibuti  Dschibuti
    5. Gabun  Gabun
    1. Ghana  Ghana
    2. Jordanien  Jordanien
    3. Kamerun  Kamerun
    4. Katar  Katar
    5. Malaysia  Malaysia
    1. Malediven  Malediven
    2. Mauretanien  Mauretanien
    3. Moldau Republik  Moldau
    4. Nigeria  Nigeria
    5. Pakistan  Pakistan
    1. Russland  Russland
    2. Saudi-Arabien  Saudi-Arabien
    3. Senegal  Senegal
    4. Uganda  Uganda
    • Enthaltungen (3):
    1. Burkina Faso  Burkina Faso
    2. China Volksrepublik  Volksrepublik China
    3. Sambia  Sambia

    Bericht des UNHCHR vom 17. November 2011

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    Am 17. November 2011 präsentierte die Hohe Kommissarin für Menschenrechte auf der 19. Sitzung des Menschenrechtsrates, wie im Juni 2011 beschlossen, den Bericht A/HRC/19/41 über Diskriminierung und Gewaltanwendung gegenüber sexuellen Minderheiten.[20] Der Bericht konstatiert Menschenrechtsverletzungen gegen Homo- und Transsexuelle in allen Regionen, darunter Hassverbrechen wie Mord, Körperverletzung, Entführung, Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe auf der Straße, innerfamiliäre Ächtung und Gewalt bis hin zu Ehrenmorden, gewaltsame Übergriffe in Haftanstalten, Polizeifolter und willkürliche Festnahmen. Festgestellt wurden außerdem verschiedene Formen der Diskriminierung in der Arbeitswelt und im Gesundheits- und Bildungswesen sowie Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, unter anderem Zensurmaßnahmen und Verbote von Straßenmärschen oder staatliche und nichtstaatliche Übergriffe auf solche Veranstaltungen.[21] In 76 Ländern bestehen diskriminierende Gesetze, die sich zumeist gegen bestimmte einvernehmliche private sexuelle Handlungen wie Analsex oder pauschal gegen sexuelle Handlungen zwischen Menschen desselben Geschlechts richten.[22] Mindestens fünf Staaten sehen die Todesstrafe für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Erwachsenen vor, in 14 Staaten ist das Schutzalter für homo- und heterosexuelle Handlungen uneinheitlich.[23] Der Bericht bemängelt auch fehlende Asylmöglichkeiten für Betroffene in zahlreichen Ländern und die willkürliche oder inkonsequente Anwendung asylrechtlicher Bestimmungen in den Ländern, die diese Möglichkeit vorsehen. Mindestens 42 Staaten erkennen demnach die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung als Asylgrund an.[24] Die UN-Menschenrechtskommission betrachtet die fehlende Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen zwar nicht als Diskriminierung, bemängelt aber die Ungleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen unverheirateten Paaren, etwa in Bezug auf Renten- oder Erbansprüche.[25] In vielen Ländern wird Transsexuellen die Änderung ihrer geschlechtlichen Identität verweigert.

    Weitere Entwicklungen

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    Im Jahr 2024 kam es zu heftigen Gender-Auseinandersetzungen im UN-Menschenrechtsrat.[26][27]

    Literatur

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    • Wolf von der Wense: Der UN-Menschenrechtsausschuß und sein Beitrag zum universellen Schutz der Menschenrechte. u. a. in: S. 17 Springer Book 1999. Taschenbuch, XVI, 212 S. Paperback Springer-Verlag Berlin Heidelberg, ISBN 978-3-540-66418-5

    Einzelnachweise

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    1. Hrsg.: Informationsplattform Humanrights UNO-Erklärung für sexuelle Selbstbestimmung@1@2Vorlage:Toter Link/www.humanrights.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 2. März 2011.
    2. a b Vollversammlung der Vereinten Nationen: Resolution A/HRC/17/L.9/Rev.1 (Memento vom 8. Juli 2011 im Internet Archive) (PDF; 31 kB), abgerufen am 21. Dezember 2011.
    3. a b c d Joint Statement on Sexual Orientation and Gender Identity (Memento vom 22. April 2012 im Internet Archive) (PDF), abgerufen am 2. März 2011.
    4. In a First, Gay Rights Are Pressed at the U.N. In: New York Times vom 18. Dezember 2008, abgerufen am 2. März 2011.
    5. Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen: Toonen v. Australia, Communication No. 488/1992, U.N. Doc CCPR/C/50/D/488/1992 (1994), abgerufen am 2. März 2011.
    6. Centrum Schwule Geschichte Köln: Internationale Menschenrechtsbezüge zur Nichtdiskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, A. Menschenrechtsausschuss (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), abgerufen am 2. März 2011.
    7. Hans-Joachim Mengel (Bundeszentrale für politische Bildung): Homosexualität und internationaler Menschenrechtsschutz, abgerufen am 2. März 2011.
    8. International Service for Human Rights: NGOs from around the World Celebrate Historic UN Statement on Sexual Orientation and Gender Identity (PDF; 6 kB) vom 5. Dezember 2006, abgerufen am 2. März 2011.
    9. Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS): AG/RES. 2435 (XXXVIII-O/08) Human Rights, Sexual Orientation, and Gender Identity (MS Word; 28 kB).
    10. a b U.S. Department of State: UN Statement on „Human Rights, Sexual Orientation, and Gender Identity“ (Memento vom 3. März 2011 im Internet Archive) vom 18. März 2009, abgerufen am 2. März 2011.
    11. Sexuelle Selbstbestimmung: UN kämpfen für Homos. In: taz vom 20. Dezember 2008, abgerufen am 2. März 2011.
    12. a b International Service for Human Rights: Response to SOGI Human Rights Statement (Memento vom 24. April 2011 im Internet Archive) (Rede des syrischen Vertreters vor den Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008), abgerufen am 2. März 2011.
    13. „[…] the said statement delves into matters which fall essentially within the domestic jurisdiction of States […] (Aus der Rede des syrischen Vertreters vor den Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008).“
    14. many deplorable acts including pedophilia“ (Aus der Rede des syrischen Vertreters vor den Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008).
    15. Vgl. Art. 1 und 3 der Erklärung vom 23. März 2011, abgerufen am 28. März 2011.
    16. Vgl. Art. 10 der Erklärung vom 23. März 2011, abgerufen am 28. März 2011.
    17. Vgl. Art. 8 der Erklärung vom 23. März 2011, abgerufen am 28. März 2011.
    18. a b UNHCHR: Council establishes mandate on Côte d'Ivoire, adopts protocol to child rights treaty, requests study on discrimination and sexual orientation (Memento vom 24. Juni 2011 im Internet Archive), abgerufen am 17. Juni 2011.
    19. UN backs gay rights for first time ever (Memento vom 6. August 2011 im Internet Archive). In: The Times of India, 18. Juni 2011. Abgerufen am 6. September 2012.
    20. UNHCHR: Discriminatory laws and practices and acts of violence against individuals based on their sexual orientation and gender identity (PDF; 706 kB) (Bericht A/HRC/19/41), abgerufen am 7. März 2012.
    21. UNHCHR: Bericht A/HRC/19/41, Seite 20f.
    22. UNHCHR: Bericht A/HRC/19/41, Seite 13f.
    23. UNHCHR: Bericht A/HRC/19/41, Seite 15
    24. UNHCHR: Bericht A/HRC/19/41, Seite 13
    25. UNHCHR: Bericht A/HRC/19/41, Seite 22
    26. Grabenkämpfe in UNO um Rechte von Frauen und LGBTQ. ORF.at, 7. Juli 2024, abgerufen am 24. Juli 2024.
    27. Gender-Streit im UN-Menschenrechtsrat  (Reformierte Medien, Zürich, pub. 2024-07-08)
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