Der Film- und Videolaborant war ein in Deutschland von 1983 bis 2014 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.[1]

Ausbildungsdauer und Struktur

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Die Ausbildungsdauer zum Film- und Videolaboranten betrug in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgte an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Es handelt sich um einen Monoberuf ohne Binnendifferenzierungen.

Arbeitsgebiete

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Film- und Videolaboranten arbeiten in der Filmproduktion oder in Filmkopierwerkstätten. Sie können aber auch bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Privatsendern oder Unternehmen, die Produktions- und Nachbearbeitung von Filmmaterial anbieten, beschäftigt sein. Dort entwickeln und bearbeiten sie Bild- und Tonmaterial auf Film. Sie stellen daraus sendefähiges Material, aber auch Kopien her.

Entwicklung

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Die Vertragszahlen in diesem Ausbildungsberuf waren stark rückläufig. 2009 wurden die letzten drei Ausbildungsverträge abgeschlossen.[2] Die Auszubildenden besuchten zuletzt das Oberstufenzentrum I in Potsdam.[3]

Einzelnachweise

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  1. Die Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1663) wurde durch die Verordnung zur Aufhebung der Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung vom 13. Januar 2014 m. W. v. 22. Januar 2014 aufgehoben (BGBl. I S. 45).
  2. BiBB-Datenblatt zum Film- und Videolaboranten@1@2Vorlage:Toter Link/berufe.bibb-service.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Webseite des BiBB (PDF; 14 kB), abgerufen am 10. Juni 2013.
  3. Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, Webseite der KMK, (PDF, 860 kB), abgerufen am 10. Juni 2013.
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