Finanzgerichtsordnung
Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz. Es regelt das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten. Die FGO gliedert sich in die Teile Gerichtsverfassung (I.), Verfahren (II.), Kosten und Vollstreckung (III.). In Teil IV befinden sich Schluss- und Übergangsbestimmungen.
Basisdaten | |
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Titel: | Finanzgerichtsordnung |
Abkürzung: | FGO |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Steuerrecht, Finanzprozessrecht |
Fundstellennachweis: | 350-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 6. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1477) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1966 |
Neubekanntmachung vom: | 28. März 2001 (BGBl. I S. 442, ber. S. 2262, ber. 2002 I S. 679) |
Letzte Änderung durch: | Art. 20 G vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 272 vom 12. Oktober 2023) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
13. Oktober 2023 (Art. 31 G vom 8. Oktober 2023) |
GESTA: | C211 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Der Rechtszug in der Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig. Es gibt als Tatsacheninstanz nur das Finanzgericht, auf die der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz folgt.
Geschichte
BearbeitenDer Bundesfinanzhof wurde bereits im Jahr 1950 ins Leben gerufen, während die Finanzgerichtsordnung erst 1966 in Kraft trat.[1] Auf diese Weise wurde dem verfassungsmäßigen Auftrag des Parlamentarischen Rates, die Finanzgerichtsbarkeit durch ein einheitliches Bundesgesetz zu regeln, Rechnung getragen.[1] Um das Jahr 1980 gab es Überlegungen, die Verwaltungsgerichtsordnung, das Sozialgerichtsgesetz und die FGO in einer gemeinsamen "Verwaltungsprozessordnung" zusammenzufassen. Vertreter dieser drei Zweige der Gerichtsbarkeit nahmen an Beratungen teil. Es hätte sich etwa angeboten, zunächst einen Allgemeinen Teil, der für alle drei Zweige der Gerichtsbarkeit gelte, voranzuschicken und sodann mit drei weiteren Teilen, die jeweils auf die Besonderheiten des Zweigs der jeweiligen Gerichtsbarkeit zugeschnitten wären, fortzufahren. Letzten Endes kamen die Beratungen aber nie über das Planungsstadium hinaus.[2]
Literatur
Bearbeiten- Fritz Gräber (Begr.): FGO. Finanzgerichtsordnung mit Nebengesetzen. Kommentar. 9. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2019, ISBN 978-3-406-59693-3.
- Bernhard Schwarz / Armin Pahlke (Hrsg.): FGO. Kommentar zur Finanzgerichtsordnung. Praxis-Kommentar. Loseblatt-Ausgabe (mit DVD). 2. Auflage. Haufe Verlag, Freiburg i. Br. 2002–2020, ISBN 978-3-448-02239-1.
- Tipke/Kruse: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Kommentar). Loseblattsammlung. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, ISBN 978-3-504-22119-5.
- Tipke/Lang: Steuerrecht. 24. Auflage. Verlag Dr. Otto Schmidt. Köln 2020.
- Schaumburg/Hendricks, Der Steuerrechtsschutz, 4. Aufl. 2018, Verlag Otto Schmidt Verlag, Köln.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Der Präsident des Bundesfinanzhofs: Die Finanzgerichtsbarkeit. In: Website des Bundesfinanzhofs. Bundesfinanzhof, abgerufen am 24. November 2024.
- ↑ Joachim Martens, Der Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung, Zeitschrift für Rechtspolitik, 1979, S. 114–119, abgerufen am 25. Februar 2021