Futtertrocknung

Verfahren zur Trocknung von Futtermitteln
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Futtertrocknung bezeichnet die künstliche Trocknung von Futtermitteln im Bereich der Landwirtschaft. Dabei wird Schnittgut (oftmals Gras oder Mais) in Trocknungsöfen getrocknet und danach direkt verfüttert oder zu Pellets oder Ballen gepresst. Im Gegensatz zur Silierung wird das Futtermittel dabei nicht durch Gärung konserviert.

Trocknungsanlage (1957)

Zur Trocknung des Schnittguts kommen Trommeltrockner sowie Bandtrockner zum Einsatz. Einige Anlagen nutzen ein zweistufiges Verfahren bei dem beide Varianten kombiniert werden. Das Schnittgut wird durch den Landwirt angeliefert und wird danach über den Aufgabeapparat dem Trockner zugeführt. Um die Trocknung zu beschleunigen, kann ein vorgeschalteter Häcksler das Schnittgut zuerst zerkleinern. Die benötigte Hitze kann durch verschiedene Verfahren erzeugt werden. In den meisten Fällen kommt Heizöl oder Erdgas zum Einsatz.[1] Das Schnittgut wird nach der Trocknung abgeschieden und zum gewünschten Endprodukt (Schüttgut, Pellets, Ballen) verarbeitet.

Organisation

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Futtertrocknung Altusried

Die Trocknungsanlagen sind meist als eigenständige Gebäude ausgeführt und werden oft von Genossenschaften der umliegenden Landwirte betrieben. In der Schweiz sind die 31 Trocknungsbetriebe im Verband Schweizer Trocknungsbetriebe organisiert.[2]

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Commons: Futtertrocknungsanlagen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Neue Verfahren zur Effizienzverbesserung in Trocknungsanlagen. (PDF) Bundesamt für Energie, November 2005, abgerufen am 29. Juli 2018.
  2. Geschichte. Verband Schweizer Trocknungsbetriebe, abgerufen am 29. Juli 2018.