Gemeindeleiter
Gemeindeleiter ist in vielen freikirchlichen Gemeinden die offizielle Bezeichnung für den leitenden Ältesten einer lokalen Kirchengemeinde. Er wird – meist auf Vorschlag der Gemeindeleitung – von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet in der Regel die Gemeindeversammlungen, nimmt neben, mit und als Pastor seelsorgerliche Aufgaben wahr und vertritt die Gemeinde nach außen.
Im römisch-katholischen Bistum Basel werden als Gemeindeleiter voll ausgebildete Theologen ohne Priesterweihe bezeichnet, denen die Leitung einer Pfarrei übertragen wurde.[1] Es war das einzige Bistum der römisch-katholischen Kirche, in dem auch laisierte Priester (mit Zölibatsdispens) als Gemeindeleiter eingesetzt wurden, jedoch beschloss der damalige Bischof Kurt Koch 2003, diese Praxis nicht mehr fortzuführen.[2]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Alois Schuler: Was will der Heilige Geist damit sagen? 40 Jahre Laientheologinnen und -theologen im Bistum Basel. In: Kirche heute. Pfarrblattgemeinschaft der Nordwestschweiz, 7. November 2010, archiviert vom am 15. Juni 2013; abgerufen am 28. August 2011.
- ↑ kipa/wm/job: Bischof Koch bestätigt: Dispensierte Priester können nicht mehr Gemeindeleiter werden. Bistum Basel, 29. April 2003, archiviert vom am 9. März 2006; abgerufen am 28. August 2011.