Gerichtsbezirk Aigen
Der Gerichtsbezirk Aigen war ein dem Bezirksgericht Aigen unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Rohrbach (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde 2003 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Rohrbach zugeteilt.
Ehemaliger Gerichtsbezirk Aigen | |
---|---|
Lage im Bundesland | |
Gerichtsbezirk Aigen Landesgericht Linz | |
Basisdaten | |
Bundesland | Oberösterreich |
Bezirk | Rohrbach |
Sitz des Gerichts | Aigen im Mühlkreis |
zuständiges Landesgericht | Linz |
Fläche | 188,07 km2 (2018) |
Einwohner | 10.514 |
Aufgelöst | 1. Jänner 2003 |
Zugeteilt zu | Rohrbach
|
Geschichte
BearbeitenDer Gerichtsbezirk Aigen wurde gemeinsam mit 46 anderen Gerichtsbezirken in Oberösterreich durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die zwölf Steuergemeinden Aigen, Bärdetschlag, Hintenberg, Julbach, Klaffer, Kramel, Oedenkirchen, Schindelau, Schlägel, Schwarzenberg, Ulrichsberg und Unterneudorf.[1]
Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Rohrbach, Haslach, Lembach und Neufelden den Bezirk Rohrbach.[3]
Der Amtssitz des Gerichtsbezirks befand sich ursprünglich in der Gemeinde Schlägl, wurde jedoch per 1. Februar 1873 durch eine Verordnung des k. k. Justizministeriums nach Aigen verlegt.[4]
1923 wurde dem Gerichtsbezirk nach der Auflösung des Gerichtsbezirks Haslach auch die Gemeinde Sankt Oswald bei Haslach unterstellt.
Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Anzahl der Gemeinden bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts von den ursprünglich 12 bzw. 13 Gemeinden auf die sieben Gemeinden Aigen im Mühlkreis, Julbach, Klaffer am Hochficht, Schlägl, Sankt Oswald bei Haslach, Schwarzenberg am Böhmerwald und Ulrichsberg. Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirkes Aigen beschlossen und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Rohrbach bestimmt.[5]
Literatur
Bearbeiten- Kurt Klein (Bearb.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Hrsg.: Vienna Institute of Demography [VID] d. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Oberösterreich Teil 2, Perg, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung (Onlinedokument, Erläuterungen. Suppl.; beide PDF – o.D. [aktual.]).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns. Jahrgang 1873, I. Stück, Nr. 1: Verordnung des k. k. Justizministeriums vom 24. Dezember 1872 betreffend die Verlegung des Amtssitzes für das Bezirksgericht Aigen in Oberösterreich
- ↑ BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)