Gerichtsbezirk Sankt Gallen

Verwaltungseinheit in der Steiermark
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Der Gerichtsbezirk Sankt Gallen war ein dem Bezirksgericht Sankt Gallen unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den östlichsten Teil des politischen Bezirks Liezen und wurde 1976 dem Gerichtsbezirk Liezen zugeschlagen.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Sankt Gallen
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Liezen
Sitz des Gerichts Sankt Gallen
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 584,94 km2
(1971)
Einwohner 7.469
Aufgelöst 1. Oktober 1976
Zugeteilt zu Liezen


Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Sankt Gallen wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die acht Gemeinden Altenmarkt, Gams, Landl, Oberreith, Palfau, St. Gallen, Weißenbach und Wildalpen.[1][2] Der Gerichtsbezirk Sankt Gallen bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Aussee, Gröbming, Irdning, Rottenmann, Schladming und Liezen den Bezirk Liezen.[4]

Der Gerichtsbezirk Sankt Gallen blieb während seines Bestehens flächenmäßig nahezu unverändert. Betrug seine Fläche 1910 589,98 km², so wies er zum Zeitpunkt seiner Auflösung eine Fläche von 584,95 km² auf. Der geringe Flächenverlust ist auf die Abtretung eines Teils der Gemeinde Landl an den Gerichtsbezirk Eisenerz zurückzuführen, der per 1. Jänner 1932 erfolgte.[5] Im Zuge der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbezirke wurde der Gerichtsbezirk St. Gallen per 1. Oktober 1976 aufgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Liezen verschmolzen.[6]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Sankt Gallen umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die sieben Gemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen, Gams bei Hieflau, Landl, Palfau, Sankt Gallen, Weißenbach an der Enns und Wildalpen.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940²
  6. BGBl. Nr. 353/1976: „Verordnung: Auflassung der Bezirksgerichte Arnfels, Fehring, Friedberg, Kirchbach in Steiermark, Oberzeiring, Pöllau, Sankt Gallen und Vorau sowie Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Feldbach, Hartberg, Judenburg, Leibnitz und Liezen“