Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus wurde am 27. Juni 1969 verkündet[1] und gliederte 13 Gemeinden des Landkreises Ahaus neu.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 24. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Gleichzeitig trat das Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus vom 2. Juni 1969[2] in Kraft, durch das die neue Gemeinde Schöppingen aus den drei Gemeinden des gleichzeitig aufgelösten Amtes Schöppingen gebildet wurde.

Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Ahaus neu gegliedert, der Kreis Ahaus (1. Januar 1939 – 30. September 1969: Landkreis Ahaus) wurde aufgelöst und die Städte und Gemeinden dem neuen Kreis Borken zugeordnet.

Kurzbeschreibung

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I. Abschnitt Gebietsänderungen
§ 1 Zusammenschluss der Gemeinden Wigbold Nienborg und Heek zur neuen Gemeinde Heek, Auflösung des Amtes Nienborg
§ 2 Zusammenschluss der Stadt Vreden und der Gemeinde Ammeloe zur neuen Stadt Vreden
§ 3 Eingliederung der Gemeinden Wüllen und Ammeln in die Stadt Ahaus, Auflösung des Amtes Wüllen
§ 4 Zusammenschluss der Gemeinden Legden und Asbeck zur neuen Gemeinde Legden, Auflösung des Amtes Legden
§ 5 Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn in die Stadt Stadtlohn, Auflösung des Amtes Stadtlohn
§ 6 Zusammenschluss der Gemeinden Südlohn und Oeding zur neuen Gemeinde Südlohn
II. Abschnitt  Schlussvorschriften
§ 7 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen
§ 8 Zuordnung zu Amtsgerichten:
§ 9 Neuwahlen der Stadträte von Ahaus und Stadtlohn
§ 10 Inkrafttreten am 1. Juli 1969
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Einzelnachweise

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  1. GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578.
  2. GV. NW. 1969 S. 232.