Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten
Der gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburten in Deutschland soll Frauen ermöglichen, sich nach dem vorzeitigen Ende einer Schwangerschaft zu erholen. Geplant ist eine Regelung, die bereits deutlich vor der bisherigen Grenze von 24 Schwangerschaftswochen greift und die Schutzfristen je nach Schwangerschaftswoche staffelt. Ziel ist es, sowohl psychische als auch körperliche Belastungen besser abzufedern und gesundheitliche Folgen zu minimieren.[1][2][3]
Petition zum gestaffelten Mutterschutz
BearbeitenEine Petition von Natascha Sagorski setzt sich für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten ein. Sie fordert eine frühere Inanspruchnahme des Mutterschutzes, um betroffenen Frauen eine notwendige Regenerationszeit zu ermöglichen. Laut Sagorski erleben viele Frauen eine Fehlgeburt ohne rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz und sind auf Krankschreibungen angewiesen, die jedoch nicht immer ausgestellt werden. Die Petition hat in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen breite Unterstützung gefunden und wurde an den Deutschen Bundestag überwiesen.[1][2][4]
Reaktionen aus der Politik
BearbeitenDie geplante Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten stößt in der Politik auf breite Zustimmung. Während die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine Lösung ab der 15. Schwangerschaftswoche vorschlug, fordert die Union einen Schutz bereits ab der 13. Woche. Eine Einigung und Verabschiedung soll noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielt werden.[3][1][2]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Mutterschutz auch bei Fehlgeburt kommt. Tagesschau, 2. Januar 2025, abgerufen am 3. Januar 2025.
- ↑ a b c Gestaffelter Mutterschutz: Nach einer Fehlgeburt direkt zur Arbeit? ZDF, 12. Oktober 2024, abgerufen am 3. Januar 2025.
- ↑ a b Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburt greifen. FAZ, 2. Januar 2025, abgerufen am 3. Januar 2025 (deutsch).
- ↑ Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten. Open Petition, abgerufen am 3. Januar 2025.