Gesteinstaub
Als Gesteinstaub (auch Gesteinsstaub) bezeichnet man im Bergbau zu Staub zerkleinerte Mineralien aus Kalkstein, Dolomit[1] oder Tonschiefer.[2] Der Gesteinstaub wird zur Bekämpfung von Grubenbränden, beim Bau von Gesteinstaubsperren und zur Gesteinstaubstreuung verwendet.[3] Der Gesteinstaub muss bestimmte Prüfbestimmungen der Bergbehörde erfüllen.[1]
Anforderungen an den Gesteinstaub
BearbeitenDamit der Gesteinstaub überhaupt wirken kann, muss er sehr fein gemahlen sein.[2] Als Gesteinstaub gilt im Sinne der Bergverordnungen nur Staub mit einer bestimmten Feinheit.[4] Der Staub muss so fein sein, dass er durch ein Drahtgewebe mit 144 Maschen je Quadratzentimeter hindurchgeht. Die Hälfte des Staubes muss noch feiner sein, sodass sie durch ein Gewebe Nr. 200 mit 5840 Maschen je Quadratzentimeter hindurchgeht.[2] Des Weiteren darf der Staub maximal drei Gewichtsprozent an brennbaren Bestandteilen enthalten.[5] Damit der Gesteinstaub dauerhaft flugfähig bleibt, darf er kein Wasser aus den Wettern aufnehmen oder zusammenbacken.[2] Außerdem muss der Gesteinstaub so beschaffen sein, dass er unschädlich für die Gesundheit der Bergleute ist.[6] Aus diesem Grund darf Gesteinstaub bei einer Korngröße kleiner 20 Mikrometer 10 Gewichtsprozent und bei einer Korngröße kleiner fünf Mikrometer fünf Gewichtsprozent Kieselsäure enthalten.[4]
Wirkungsweise
BearbeitenDer Gesteinstaub kann die Entzündlichkeit von Kohlenstaub herabsetzen. Dies liegt daran, dass Gesteinstaub die Eigenschaft hat, große Mengen an Wärme zu absorbieren.[7] Wird der Gesteinstaub in eine Flamme eingebracht, so werden die Gesteinstaubpartikel stark erhitzt. Dies hat zur Folge, dass der Flamme die Hitze entzogen wird.[2] Dadurch werden bei einer Explosion der heiße Kohlenstaub und die Explosionsflamme unter die Entzündungstemperatur abgekühlt.[7] Dies hat zur Folge, dass die Flammen gelöscht werden. Die Wirkung des Gesteinstaubes ist umso kräftiger, je dichter die löschende Staubwolke ist.[2] Enthält der Gesteinstaub mehr größere Bestandteile, so kann er seine Wirkung nicht voll entfalten.[8]
Literatur
Bearbeiten- Lexikon des Bergbaus. In: Hans Grothe, Hermann Franke (Hrsg.): Lueger Lexikon der Technik. 4. vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Band 4 Bergbau. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1962, S. 257.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Ernst-Ulrich Reuther: Lehrbuch der Bergbaukunde. Erster Band, 12. Auflage, VGE Verlag GmbH, Essen 2010, ISBN 978-3-86797-076-1
- ↑ a b c d e f Fritz Heise, Fritz Herbst: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Erster Band, Fünfte verbesserte Auflage, Verlag von Julius Springer, Berlin 1923, S. 490ff
- ↑ Walter Bischoff, Heinz Bramann, Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum: Das kleine Bergbaulexikon. 7. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen 1988, ISBN 3-7739-0501-7
- ↑ a b Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Zweiter Band, 10. Auflage, Springer Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1962
- ↑ Ständiger Ausschuss für die Betriebssicherheit und den Gesundheitsschutz im Steinkohlenbergbau (Hrsg.): Entzündliche Stäube. Dok. Nr. 3709/68 d, Luxemburg 26. April 1968, S. 20–23
- ↑ K. Hatzfeld: Die Entwicklung der Maßnahmen zur Kohlenstaubbekämpfung. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Nr. 44, 61. Jahrgang, 31. Oktober 1925, S. 1385–1398
- ↑ a b F. Friedensburg: Die Bekämpfung der Kohlenstaubexplosion durch Gesteinstaub und die Durchführung dieses Verfahrens im englischen Steinkohlenbergbau. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Nr. 6, 49. Jahrgang, 8. Februar 1913, S. 201–209
- ↑ C. Beyling: Versuche mit Gesteinstaub zur Bekämpfung von Grubenexplosionen, ausgeführt in der Versuchsstrecke der Knappschafts-Berufsgenossenschaft in Derne. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Nr. 25, 55. Jahrgang, 21. Juni 1919, S. 457–466