Hans Vollenweider (Straftäter)

Schweizer Straftäter

Hans Vollenweider (* 11. Februar 1908 in Zürich; † 18. Oktober 1940 in Sarnen) war ein Schweizer Straftäter. Er war der letzte in der Schweiz nach einem zivilen Strafprozess zum Tode Verurteilte und Hingerichtete.

Hans Vollenweider

Der Fall Vollenweider

Bearbeiten

Der bereits mehrfach vorbestrafte Vollenweider erschoss im Juni 1939 innerhalb von zehn Tagen den Chauffeur Hermann Zwyssig, den Postboten Emil Stoll sowie, bei seiner Verhaftung, den 23-jährigen Polizisten Alois von Moos.[1][2] Nach Aufenthalten Vollenweiders in mehreren Haftanstalten in verschiedenen Kantonen verurteilte ihn das Kantonsgericht in Obwalden am 19. September 1940 wegen Mordes an dem Polizisten von Moos zum Tode. Das Obwaldner Obergericht bestätigte am 12. Oktober 1940 das Todesurteil. Auch ein Begnadigungsgesuch an den Kantonsrat wurde am 16. Oktober abgelehnt, obwohl auch die Witwe des getöteten Polizisten ein solches eingereicht hatte.[3]

Wegen der beiden anderen Tötungsdelikte stand Vollenweider nicht vor Gericht, da nach seiner Verhaftung zuerst der Kanton Obwalden ein Verfahren gegen ihn durchführte. In diesem war er nur wegen der in Obwalden begangenen Tat angeklagt.

Am frühen Morgen des 18. Oktobers 1940 wurde Hans Vollenweider in der Werkstatt der Strafanstalt in Sarnen mit der Guillotine von Luzern hingerichtet. Der Verurteilte lehnte letzte Worte und eine Henkersmahlzeit ebenso wie geistlichen Beistand ab. Diese Hinrichtung war umstritten, da die Abschaffung der Todesstrafe in der Schweiz und die Einführung eines gesamtschweizerischen Strafgesetzbuchs bereits per Volksabstimmung am 3. Juli 1938 beschlossen worden waren.[4]

Die letzte Hinrichtung

Bearbeiten

Vollenweider war damit der letzte in der Schweiz nach einem zivilen Strafprozess zum Tode Verurteilte und Hingerichtete. Die Todesstrafe war in der Schweiz bereits 1874 schon einmal abgeschafft und fünf Jahre später wieder erlaubt worden. Danach wurden noch neun Todesstrafen (unter anderem die von Paul Irniger) vollstreckt, mangels Alternativen immer mit der Luzerner Guillotine, die ursprünglich aus dem Kanton Zürich stammte und von Kanton zu Kanton weitergereicht wurde.[4]

Literatur

Bearbeiten
  • Guido Cotter: Vollenweider – das letzte Todesurteil in der Schweiz, die Urteile des Kantonsgerichts und des Obergerichts des Kantons Obwalden vom 19./20. September 1940 und 12. Oktober 1940. Selbstverlag Cotter, Sarnen 2004, DNB 973920416.
  • Stefan Suter: Guillotine oder Zuchthaus? Die Abschaffung der Todesstrafe in der Schweiz. Helbing & Lichtenhahn, Basel/Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-7190-1659-5.
  • Carlo von Ah: Der letzte Schnitt. Pro Libro, Luzern 2010, ISBN 978-3-905927-13-9 (Belletristische Auseinandersetzung mit dem Thema, mit vielen Passagen aus den Originalunterlagen).
  • Marcel Gyr: Die letzte Hinrichtung. In: Neue Zürcher Zeitung. 12. Oktober 2015, S. 11 (online).

Verfilmung

Bearbeiten

2004 veröffentlichte der Schweizer Dokumentarfilmer Theo Stich eine Dokumentation über den Fall: Vollenweider – Die Geschichte eines Mörders.

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Lukas Schneider: Kurzer Prozess: Die letzte Hinrichtung in der Schweiz, SRF Schweizer Radio und Fernsehen, 10. Oktober 2015
  2. Details zum Porträt 94262 Alois von Moos-Röthlin, auf portraitarchiv.genealogie-zentral.ch, abgerufen am 12. Dezember 2015 (Archiv)
  3. Der letzte Schweizer auf der Guillotine. In: 20 Minuten. 10. Oktober 2015, abgerufen am 12. Oktober 2015.
  4. a b Marcel Gyr: Die letzte Hinrichtung. In: Neue Zürcher Zeitung. 12. Oktober 2015, S. 11 (online).