Hinterer See

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Der Hintere See ist ein am 14. Dezember 1988 vom Regierungspräsidium Karlsruhe durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Aglasterhausen im Neckar-Odenwald-Kreis.

Naturschutzgebiet Hinterer See

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Neckar-Odenwald-Kreis, Aglasterhausen
Fläche 5,8 ha
Kennung 2.114
WDPA-ID 163688
Geographische Lage 49° 22′ N, 9° 0′ OKoordinaten: 49° 22′ 12″ N, 8° 59′ 54″ O
Hinterer See (Baden-Württemberg)
Hinterer See (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 14. Dezember 1988
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das etwa 11 Hektar große Schutzgebiet liegt etwa 1,5 Kilometer nördlich von Aglasterhausen und 500 Meter östlich von Unterschwarzach. Es gehört zum Naturraum Kraichgau.

Schutzzweck

Bearbeiten

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung und Förderung eines in seiner Struktur weitgehend natürlichen Feuchtgebietes, das sich zum Teil noch in Entwicklung befindet und durch Gestaltungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet wird. Weiterhin gilt es, die seltenen Lebensgemeinschaften des Feuchtbiotops und seine gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu schützen“.[1]

Landschaftscharakter

Bearbeiten

Das Gebiet ist durch Wiesen geprägt, die eine kleine, von Erlen und Hybridpappeln geprägte Waldinsel umgeben. In diesem Wäldchen befinden sich mehrere Tümpel und ein kleiner Waldsimsen-Sumpf. Im Westen wird das Schutzgebiet durch den Rittersbach und den Gaisbartgraben begrenzt, die hier in begradigten Bachbetten fließen.

Siehe auch

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten
  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 417–418
Bearbeiten
Commons: Naturschutzgebiet Hinterer See – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet "Hinterer See" vom 14. Dezember 1988 (GBl. v. 28.02.1989, S. 70). Abgerufen am 2. November 2022.