Johann Trnka

österreichischer Raubmörder

Johann Trnka (* 21. März 1912; † 24. März 1950 in Wien) war die letzte Person, die von einem österreichischen Gericht zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.

Um Radioapparate zu stehlen, gab Johann Trnka sich im Jahre 1946 als Maler aus und verschaffte sich so Zutritt zu den Wohnungen zweier älterer Frauen in Wien, die er überfiel, ausraubte und schließlich ermordete.

Für diese Raubmorde wurde Trnka angeklagt. Der Prozess fand unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsident Otto Nahrhaft[1] im Landesgericht für Strafsachen Wien, dem „Grauen Haus“, statt.

Trnka wurde wegen Doppelmordes zum Tod verurteilt und am 24. März 1950 in der Hinrichtungsstätte des „Grauen Hauses“ erhängt. Als Scharfrichter fungierte ein Kinogehilfe, der schon im Ständestaat Scharfrichter bei Hinrichtungen am Würgegalgen gewesen war.

Rechtsgrundlagen

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Die Verurteilung Trnkas wegen Mordes erfolgte nach österreichischem Recht der Zweiten Republik.[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Todesstrafe in Österreich in ordentlichen Verfahren für Mord wieder für zulässig erklärt worden, wurde 1950 allerdings wieder aus den zivilen Gesetzbüchern gestrichen[3] und nur im Militärrecht beibehalten.[4] Die Hinrichtung Trnkas war die 31. und letzte eines von einem österreichischen Gericht in der Nachkriegszeit zum Tode Verurteilten. Am 7. Februar 1968 beschloss der Nationalrat einstimmig, die Möglichkeit zur Schaffung von Standgerichten oder anderen Formen einer Ausnahmegerichtsbarkeit aus der Verfassung zu streichen. Artikel 85 B-VG lautet seither: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Die letzte Hinrichtung auf österreichischem Staatsgebiet wurde im Februar 1955 vollzogen. Sie erfolgte nach alliiertem Recht durch die amerikanische Besatzungsmacht und wurde an einem Lageraufseher des ehemaligen KZ Mauthausen vollzogen.

Literatur

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  • Anna Ehrlich: „Vom Ende des Schreckens bis heute – Die Bewältigung der Vergangenheit“, in: Hexen, Mörder, Henker – Die Kriminalgeschichte Österreichs vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Wien 2006, S. 229.
  • „... wird mit dem Tode bestraft!“, in: Öffentliche Sicherheit 5–6/10, Forum Justizgeschichte, S. 30 f. (bmi.gv.at [PDF; 155 kB] Online-Ressource).
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Einzelnachweise

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  1. Foto von Nahrhaft bei einer Urteilsverkündung 1950 (Memento des Originals vom 14. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wien.gv.at.
  2. Roland Miklau: Die Überwindung der Todesstrafe in Österreich und in Europa. In: Erika Weinzierl, Oliver Rathkolb, Rudolf G. Ardelt und Siegfried Mattl (Hrsg.): Justiz und Zeitgeschichte, Symposionsbeiträge 1976–1993. Wien 1995, Band 1, S. 723; Karl Haas: Zur Frage der Todesstrafe in Österreich 1945 bis 1950. S. 403. Neue Forschungsergebnisse zum Vollzug von Todesurteilen der österreichischen Volksgerichte und der ordentlichen Strafgerichte nach 1945 werden in einem Aufsatz von Martin F. Polaschek und Bernhard Sebl in dem für 2008 von Heimo Halbrainer, Claudia Kuretsidis-Haider und Elisabeth Ebner vorbereiteten Sammelband Todesstrafe (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, 2) publiziert werden. www.todesstrafe.at.
  3. Miklau, wie oben, S. 726. Miklau hebt hervor (722 f.), dass die Niederlage der Bundesregierung am 24. Mai 1950 Resultat einer geheimen Abstimmung gewesen sei. Mit diesem Abstimmungsmodus reagierte das Parlament offenbar auf den Druck der Öffentlichkeit zur Beibehaltung der Todesstrafe.
  4. Die Geschichte der Todesstrafe in Österreich.