Julius August von der Horst

preußischer Minister

Julius August Friedrich Freiherr von der Horst (* 1723; † 1791) war ein preußischer Minister und Vertrauter von Friedrich II.

Julius August Freiherr von der Horst

Julius August von der Horst war Propst des Stifts Levern, Herr zu Haldem,[1] Steinlaken und Sögeln.

Er war Sohn des Landesdeputierten, geheimen Oberfinanzrates, commissaire en chef der Grafschaft Lingen und Tecklenburg, Friedrich von der Horst (1693–1762). Julius August schrieb sich am 7. März 1740 an der Akademie in Lingen ein,[2] am 20. September 1742 in Groningen,[3] und später in Halle.

Er trat 1746 in den preußischen Staatsdienst ein und begann seine Tätigkeit bei der Kriegs- und Domänenkammer in Minden. Von 1749 bis 1753 war er Kriegs- und Domänenrat sowie Kammerdeputierter und Landrat in Lingen.[4] Nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges wurde von der Horst 1763 zum Kammerpräsidenten der Kurmark in Brandenburg ernannt. In diesem Amt trug er maßgeblich zur Überführung der Steuerverwaltung in die Regie bei. Friedrich II. ernannte ihn daher 1766 zum Wirklichen Geheimen Etats- und Kriegsrat sowie zum Vizepräsidenten und Dirigierenden Minister im Generaldirektorium. Er war als solcher an der Festlegung neuer Steuertarife beteiligt. Julius August von der Horst war auch für alle Tabakangelegenheiten sowie für das Handels-, Fabriken- und Manufakturdepartement verantwortlich.[5] Er war auch erster Präsident der 1772 gegründeten Seehandlung. Weil er der Aufgabe offenbar nicht gewachsen war, wurde er bereits 1774 abgelöst.[6]

Krankheitsbedingt musste er den Staatsdienst verlassen. Freiherr von der Horst gilt als einziger Minister, der von Friedrich II. in Ehren entlassen wurde. Auch gehörte er zu den wenigen Vertrauten des Königs in dessen letzten Jahren. Zwischen beiden fand, auch nachdem von der Horst Potsdam verlassen hatte, eine sehr umfangreiche Korrespondenz statt. Einer der letzten Briefe des Königs überhaupt war an von der Horst gerichtet und ist auf den 10. August 1786 datiert.[7]

Durch seine Ehe mit Isabella Judith Sophie von Langen erwarb von der Horst 1750 das Gut Sögeln bei Bramsche im Osnabrücker Land.[8] Im Jahr 1775 ließ er Schloss Haldem ausbauen und erwarb Güter in Haldem, die früher einer Seitenlinie derer von Horst gehört hatten. 1776 kaufte er Schloss Hollwinkel. Dieses ist bis heute Sitz der Familie von der Horst. Er beschäftigte sich intensiv mit der Familiengeschichte und hat darüber auch veröffentlicht.

Minister von der Horst starb während einer Kur. Die Tochter Wilhelmine ließ für ihren Vater, den Minister Friedrich des Großen, auf Haldem eine Gedenksäule errichten. Heute steht das Denkmal im Park von Schloss Hollwinkel.

Adelsanerkennung

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Am 11. Mai 1844 erhielten alle Nachkommen des Ministers von der Horst in Potsdam die Anerkennung des erblichen Freiherrenstandes.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Manfred Wolf: Die Rittergüter in Haldem im 16. und 17. Jahrhundert. Mitteilungen des Mindener Geschichtsvereins, Jahrgang 57 (1985), S. 27–44.
  2. Walter Tenfelde: Album Studiosorum Academiae Lingensis 1698–1819, Lingen 1964, S. 41.
  3. Album Studiosorum Academiae Groninganae, Groningen 1915, S. 195.
  4. Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 441 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Eberhard Laux/Friedrich Teppe: Der neuzeitliche Staat und seine Verwaltung. Beiträge zur Entwicklungsgeschichte seit 1700, Franz Steiner Verlag, 1998, S. 48–49 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Allgemeine deutsche Realencyklopädie für die gebildeten Stände. Conversations-lexikon. Bd. 13, Brockhaus, Leipzig 1847, S. 169 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Carl Eduard Vehse: Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Hoffmann und Campe, 1851, S. 135, 145–146 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Zur Geschichte von Sögeln
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