Diese Kategorie sammelt Kategorien und Artikel über Titularfürsten. Dabei handelt es sich um nicht regierende Träger des Fürstentitels, den sie zumeist auf einem der folgenden Wege erhalten haben:

  • durch Geburt
  • durch eine Nobilitierung in den Fürstenstand
  • durch Heirat als Ehepartner eines regierenden oder nicht regierenden Fürsten
  • durch Erbe eines durch einen Regenten verwalteten oder nur formal bestehenden Fürstentums

Regierende Fürsten und Fürstinnen sind bitte in die Kategorie:Fürst einzuordnen.

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