Klettergipfel
Als Klettergipfel bezeichnet man in den Klettergebieten Sächsische Schweiz, Zittauer Gebirge sowie den Klettergebieten in angrenzenden Mittelgebirgen freistehende Felsen, die nur durch Kletterei mindestens der Schwierigkeit I auf der UIAA-Skala oder durch Sprung von benachbarten Felsen oder Massiven zu erreichen sind. Im Regelfall wird dafür eine Schartenhöhe von mindestens 10 m als erforderlich angesehen. In der Sächsischen Schweiz verlangen die Sächsischen Kletterregeln allerdings keine Mindesthöhe, sondern definieren Klettergipfel lediglich als „freistehende Felsen, die […] nur durch Kletterei oder durch Überfall, Übertritt oder Sprung von benachbarten Felsen zu ersteigen sind […].“[1] Weitere Voraussetzung ist die Anerkennung durch die zuständige Fachkommission des SBB sowie die zuständige Naturschutzbehörde. Für Wanderer sind diese anerkannten Gipfel oft am vorhandenen Gipfelbuch und der Abseilöse zu erkennen.
![](http://up.wiki.x.io/wikipedia/commons/thumb/8/85/Nonne_Saxon_Switzerland.jpg/220px-Nonne_Saxon_Switzerland.jpg)
In anderen Klettergebieten, so etwa in der Böhmischen Schweiz gibt es jedoch auch Ausnahmen. Dort brauchen Klettergipfel nur über eine bedeutende Wand zu verfügen – die niedrigste Seite darf dabei weniger als 10 m messen, muss aber zumindest 6 m hoch sein.