Landschaftsschutzgebiet Sitterbach- und Kittmecketal östlich Olsberg
Das Landschaftsschutzgebiet Sitterbach- und Kittmecketal östlich Olsberg mit 25,4 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Olsberg. Das Gebiet wurde 2004 mit dem Landschaftsplan Olsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Zum LSG gehören zwei Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche des Sitterbaches und der Kittmecke. Das LSG geht teilweise bis an die Siedlungsbereiche von Olsberg.
Das Landschaftsschutzgebiet Sitterbach- und Kittmecketal östlich Olsberg wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.
Schutzzweck
BearbeitenDie Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems, insbesondere mit den Naturschutzgebiets-Ausweisungen im Grünland. Dadurch sollen Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten. Wie die anderen Landschaftsschutzgebiete vom Typ C dient auch diese Ausweisung als Pufferzone für angrenzende Naturschutzgebiete.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Olsberg. Meschede 2004, S. 105–107.
Koordinaten: 51° 21′ 43,4″ N, 8° 29′ 48,4″ O