Liste der Baudenkmäler in Landensberg
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Landensberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Ensembles
BearbeitenEnsemble Ortskern Landensberg
BearbeitenDas Ensemble umfasst die nördlich des älteren Ortskerns bei der Kirche um 1300 planmäßig angelegte Rodungssiedlung, deren Struktur sich relativ ungestört erhalten hat. Zu beiden Seiten eines etwa 50 Meter breiten Angers reihen sich regelmäßig Flurstreifen der einzelnen Anwesen mit den gleichmäßig giebelständig angeordneten Bauernhäusern des 18./19. Jahrhunderts. Das in der Achse liegende Wirtshaus gehört zum Ensemble. Aktennummer: E-7-74-151-1.
Baudenkmäler nach Ortsteilen
BearbeitenLandensberg
BearbeitenLage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Hauptstraße 19 (Standort) |
Lourdeskapelle | 19. Jahrhundert | D-7-74-151-1 | |
Kirchweg 6 (Standort) |
Katholische Pfarrkirche Hl. Kreuz | 1739; mit Ausstattung | D-7-74-151-2 | weitere Bilder |
Ortsstraße 2 (Standort) |
Ehemaliges Pfarrhaus | 18. Jahrhundert | D-7-74-151-3 | weitere Bilder |
Ortsstraße 23 (Standort) |
Feldkapelle | Anfang 19. Jahrhundert | D-7-74-151-4 |
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Fendtgäßchen 1 (Standort) |
Bildstock | 1866 | D-7-74-151-5 | |
Fendtgäßchen 7 (Standort) |
Katholische Kirche St. Oswald | 1726; mit Ausstattung | D-7-74-151-6 | weitere Bilder |
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 339–343.
Weblinks
Bearbeiten- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Landensberg (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.