Liste der Baudenkmäler in Partenstein
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Partenstein zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält fünf Baudenkmäler.
Baudenkmäler
BearbeitenLage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Am Schloßberg 11 (Standort) |
Mühle | Zweigeschossiger Satteldachbau, Erdgeschoss Rotsandstein, Obergeschoss Fachwerk, 1824. | D-6-77-170-1 | |
Au (Standort) |
Burgruine | Vermutlich auf rechteckigem Grundriss, geringe Mauerreste, mittelalterlich, Zerstörung 1633, danach als Steinbruch genutzt, derzeit umfangreiche Ausgrabungs- und Wiederherstellungsarbeiten | D-6-77-170-5 | weitere Bilder |
Hauptstraße 26 (Standort) |
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche | Saalkirche mit Satteldach und leicht vortretendem Fassadenturm mit obeliskartigem Pyramidendach, Putzfassade mit strenger Sandsteingliederung, klassizistisch, bezeichnet mit „1831“, erbaut von Johann Schönmann nach Plänen von Johann Philipp Mattlener.[1] | D-6-77-170-2 | weitere Bilder |
Oberer Weg 10 (Standort) |
Katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer | Saalkirche mit Satteldach und Chorturm mit flachem Pyramidendach, Putzfassade mit sparsamen Sandsteinrahmungen, klassizistischer Rundbogenstil, Johann Schönmann, vermutlich ebenfalls nach einem Entwurf Johann Philipp Mattleners[2], 1836, Anbau 1972/73; mit Ausstattung. | D-6-77-170-3 | |
Nähe Torweg (Standort) |
Friedhofskreuz | Inschriftsockel mit Kruzifix, roter und gelber Sandstein, bezeichnet mit „1835“. | D-6-77-170-4 |
Siehe auch
BearbeitenAnmerkungen
Bearbeiten- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Einzelnachweise
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.
Weblinks
BearbeitenCommons: Baudenkmäler in Partenstein – Sammlung von Bildern
- Denkmalliste für Partenstein (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Partenstein im Bayerischen Denkmal-Atlas
- In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.