Liste der Bodendenkmäler in Dürrlauingen

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Dürrlauingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Dürrlauingen

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-7528-0011 BW
Bürgermeister-Fendt-Straße 2
(Standort)
Mittelalterliche Vorgängerbauten der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus in Mindelaltheim. D-7-7528-0069  
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(Standort) Frühmittelalterliches Reihengräberfeld. D-7-7528-0077 BW
(Standort) Grab der Glockenbecherkultur und Reihengräber des Frühmittelalters. D-7-7528-0123 BW
(Standort) Gräber der Glockenbecherkultur, Siedlung der Hallstattzeit, Reihengräber des Frühmittelalters. D-7-7528-0124 BW
Am Weinberg 1
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Mauritius in Mindelaltheim und ihrer Vorgängerbauten. D-7-7528-0163  
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Sankt-Johannes-Straße 4
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johann Baptist in Mönstetten. D-7-7528-0165  
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Kirchlesweg 1
(Standort)
Frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Wallfahrtskirche Heilig Kreuz in Mindelaltheim. D-7-7528-0206  
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Siehe auch

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Literatur

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  • Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 123–124.

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Dürrlauingen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien