Liste der Bodendenkmäler in Ottensoos

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Ottensoos zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 3. Juli 2018 sind 24 Bodendenkmäler von Ottensoos in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

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  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler

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Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Siedlung der späten Bronzezeit Ottensoos 49° 30′ 19,44″ N, 11° 19′ 50,26″ O D-5-6433-0144 In der Waldflur Vogelslohe westlich von Ottensoos
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Urnenfelderzeit Ottensoos 49° 30′ 49,57″ N, 11° 19′ 35,32″ O D-5-6433-0145 Auf dem Kronberg nordwestlich von Ottensoos
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Latènezeit, mittelalterliche Wüstung Ottensoos 49° 30′ 42,19″ N, 11° 19′ 51,92″ O D-5-6433-0146 Nordwestlich von Ottensoos
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Ottensoos 49° 30′ 9,49″ N, 11° 19′ 37,11″ O D-5-6433-0147 Südwestlich von Ottensoos
Freilandstation des Endpaläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung der Bronze- und Latènezeit, mittelalterliche Wüstung Ottensoos/Neunkirchen am Sand 49° 31′ 3,94″ N, 11° 20′ 7,65″ O D-5-6433-0148 Im Gewerbegebiet Bräunleinsberg. Gemeindegrenze zu Neunkirchen am Sand überschreitendes Bodendenkmal
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Schnurkeramik und der Urnenfelderzeit, Grabhügel und Brandgräber der Hallstatt- und Latènezeit Ottensoos/Neunkirchen am Sand 49° 31′ 13,1″ N, 11° 20′ 41,23″ O D-5-6434-0064 Südlich von Speikern. Gemeindegrenze zu Neunkirchen am Sand überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung der Schnurkeramik, der Urnenfelder- und Frühlatènezeit Ottensoos 49° 30′ 9,6″ N, 11° 20′ 12,51″ O D-5-6434-0078 Südlich von Ottensoos
Siedlung der späten Bronze- und Urnenfelderzeit Ottensoos 49° 30′ 16,56″ N, 11° 20′ 14,89″ O D-5-6434-0079 Am südlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der späten Bronzezeit Ottensoos 49° 30′ 37,62″ N, 11° 20′ 51,5″ O D-5-6434-0080 Am östlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der späten Bronzezeit Ottensoos 49° 30′ 40,44″ N, 11° 20′ 41,06″ O D-5-6434-0082 Am östlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der Späthallstatt- und Frühlatènezeit Ottensoos 49° 30′ 22,44″ N, 11° 21′ 37,86″ O D-5-6434-0083 Östlich von Ottensoos
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Ottensoos 49° 31′ 1,68″ N, 11° 20′ 43,29″ O D-5-6434-0084 Nördlich von Ottensoos
Siedlung der Urnenfelderzeit Ottensoos 49° 30′ 59,84″ N, 11° 21′ 4,21″ O D-5-6434-0085 Nordöstlich von Ottensoos
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Ottensoos 49° 29′ 59,24″ N, 11° 21′ 3,92″ O D-5-6434-0086 Südöstlich von Ottensoos
Siedlung der Urnenfelder- und Latènezeit Ottensoos 49° 30′ 44,36″ N, 11° 20′ 51,41″ O D-5-6434-0087 Am nordöstlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der Urnenfelder- und Hallstattzeit Ottensoos 49° 30′ 43,32″ N, 11° 21′ 0,99″ O D-5-6434-0088 Am nordöstlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der späten Latènezeit sowie des frühen und hohen Mittelalters Ottensoos 49° 30′ 42,46″ N, 11° 20′ 36,22″ O D-5-6434-0090 Am nordöstlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der Hallstatt- und der späten Latènezeit Ottensoos 49° 31′ 10,8″ N, 11° 20′ 31,5″ O D-5-6434-0092 Östlich von Bräunleinsberg
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Ottensoos 49° 30′ 25,62″ N, 11° 21′ 3,55″ O D-5-6434-0093 Am östlichen Ortsrand von Ottensoos
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Veit und ihres befestigten Kirchhofs Ottensoos 49° 30′ 34,06″ N, 11° 20′ 26,4″ O D-5-6434-0240 Kirche St. Veit  
weitere Bilder
Siedlung der Urnenfelderzeit Ottensoos/Lauf an der Pegnitz 49° 29′ 41,68″ N, 11° 19′ 35,28″ O D-5-6533-0019 Auf dem Kornberg. Gemeindegrenze zu Lauf an der Pegnitz überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Ottensoos/Lauf an der Pegnitz 49° 29′ 52,23″ N, 11° 19′ 29,82″ O D-5-6533-0063 Gemeindegrenze zu Lauf an der Pegnitz überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Ottensoos 49° 29′ 53,28″ N, 11° 20′ 52,45″ O D-5-6534-0120 Südlich von Ottensoos
Siedlung der Urnenfelderzeit Weigenhofen 49° 28′ 59,29″ N, 11° 21′ 36,5″ O D-5-6534-0123 Westlich von Sendelbach

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.