Liste der Flaggen in Thüringen

Wikimedia-Liste

Diese Liste zeigt die Flaggen in Thüringen mit seinen derzeit 17 Kreisen und 5 kreisfreien Städten. Weitere Flaggen sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar.

Landesflagge und Dienstflagge

Bearbeiten
Bundesland Hissflagge Kommentare
Thüringen
 
Landesflagge
 
3:5 oder 1:2  
Durch Gesetz festgelegt am 11. April 1991:

„Das Wappen des Landes Thüringen bildet ein aufrecht stehender, achtfach rot-silbern gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen. Die Urzeichnung des Wappens wird im Thüringischen Staatsarchiv aufbewahrt.

Die Landesfarben sind weiß-rot.“[1]

Entsprechend heißt es in der Verfassung des Freistaates Thüringen:

„Die Landesfarben sind weiß-rot. Das Wappen des Landes bildet ein aufrecht stehender, achtfach rot- silber gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.“[2]

Die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 11. April 1991 legt ausführlicher fest:

„Die Landesflagge besteht aus je einem gleich breiten weißen und roten Längsstreifen. Breite und Länge der Flagge müssen mindestens ein Verhältnis von 1 zu 2 besitzen.

Die Landesdienstflagge ist die Landesflagge, die in der Mitte das Landeswappen jeweils senkrecht zeigt.

Landesflagge und Landesdienstflagge können in senkrecht oder waagerecht gestreifter Form nach dem Muster der Anlage 2 oder Anlage 3 verwendet werden.“[3]

Dienstflagge
 
3:5 oder 1:2  

Flaggen der Landkreise des Freistaates Thüringen

Bearbeiten

Flaggen der kreisfreien Städte

Bearbeiten

Siehe auch

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten
Bearbeiten
Commons: Flaggen der Landkreise des Freistaates Thüringen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

Bearbeiten
  1. § 1 Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 30. Januar 1991, in Kraft mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.
  2. Artikel 44 Absatz 2 Verfassung des Freistaates Thüringen vom 25. Oktober 1993, vorläufig in Kraft getreten am 30. Oktober 1993, endgültig in Kraft getreten am 16. Oktober 1994 (nach Volksabstimmung).
  3. § 3 Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 11. April 1991.
  4. Landkreis Altenburger Land: „Die Flagge ist rot-weiß-grün gespalten und trägt das Kreiswappen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 3 (Memento des Originals vom 17. September 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.altenburgerland.de; PDF; 113 kB)
  5. Kyffhäuserkreis: „Der Kyffhäuserkreis führt eine Flagge, die aus je gleich breiten blauen (links) und weißen (rechts) Längsstreifen mit dem etwas nach oben hin versetzten und von der Teilungslinie aus gleich weit in den blauen und weißen Streifen reichenden Kreiswappen, besteht.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.3@1@2Vorlage:Toter Link/www.kyffhaeuser.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt am 26. Oktober 1994.)
  6. Unstrut-Hainich-Kreis: „Die Flagge ist weiß mit einer blauen Flanke links und einer roten Flanke rechts (1 : 2 : 1) und trägt das Kreiswappen.“
  7. Wartburgkreis: „Der Wartburgkreis führt eine weiß-rot geteilte Flagge, die in der Mitte das Kreiswappen zeigt; dementsprechend ist die Bannerfahne weiß-rot gespalten.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 2 (Memento des Originals vom 27. September 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wartburgkreis.de)
  8. Landkreis Weimarer Land: „Die Flagge ist weiß/rot gespalten und trägt das Kreiswappen.“ (Hauptsatzung § 3 Abs. 1 (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.weimarer.land.de; PDF; 163 kB).
  9. Stadt Erfurt: „Die Flagge zeigt drei gleichbreite horizontale Streifen in den Farben Rot über Weiß über Rot und am Liek einen roten Vertikalstreifen, dessen Breite einem Drittel der Flaggenlänge entspricht. In der Mitte dieses Streifens befindet sich das Rad des Stadtwappens in weiß. Breite und Länge der Flagge müssen mindestens ein Verhältnis von 1 zu 2 haben und können in senkrechter oder waagerechter Form […] verwendet werden […]“ (§ 1 Abs. 4 Hauptsatzung vom 30. August 2019 (Beschluss zur Drucksache 1390/19) (PDF; 205 kB) In: erfurt.de, abgerufen am 12. November 2020).
    Diese Flagge gibt es auch als Hissflagge:  
  10. Stadt Gera: „Die Flagge der Stadt Gera zeigt die Farben Schwarz und Gold in zwei gleichbreiten waagerecht verlaufenden Streifen, wobei die Farbe Gold unter der Schwarzen angeordnet ist. Gold kann durch Gelb ersetzt werden.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 3).
  11. Stadt Jena: „Die Flagge der Stadt Jena ist blau-weiß-gelb längs gestreift und trägt in der Mitte das Stadtwappen.“
    (Wappen und Flaggen des Freistaats Thüringen und seiner Landkreise sowie kreisfreien Städte (Memento des Originals vom 2. März 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.thueringen.de (PDF; 2,3 MB) der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen)
  12. Stadt Suhl: „Die Stadtfahne ist längs gestreift in den Farben blau und gelb. In ihrer Mitte kann das Stadtwappen angebracht werden.“ (Hauptsatzung § 1 Abs. 3)
  13. Stadt Weimar: „Die Stadtflagge ist längsgestreift in den Farben Schwarz, Gold und Rot. In ihrer Mitte befindet sich das Stadtwappen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 3@1@2Vorlage:Toter Link/stadt.weimar.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.)