Liste der Kulturdenkmale in Stoltenberg

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In der Liste der Kulturdenkmale in Stoltenberg sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Stoltenberg (Kreis Plön) aufgelistet (Stand: 21. Oktober 2024).

In den Spalten befinden sich folgende Informationen:

  • Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
  • Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
  • Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
  • Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
  • Bild: ein Bild des Kulturdenkmales

Sachgesamtheiten

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Objekt-ID Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Bild
40354
Wikidata
Ottenhof
(54° 20′ 35″ N, 10° 22′ 28″ O)
Hof Ottenhof gegründet 1780; ehemaliger Meierhof des Gutes Salzau, platzartige Hofanlage mit Hofallee und Gebäudeensemble des späten 18. Jhs., Haupthaus mit ehem. Hühnerstall und Göpel, nach Westen historische Vorstadt mit Arbeiterkaten aus dem 19. Jahrhundert
  • Begründung: geschichtlich, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: Haupthaus, Hofallee, ehem. Hühnerstall, Göpel
 BW

Bauliche Anlagen

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Objekt-ID Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Bild
24786 Charlottentaler Straße 7
(54° 20′ 31″ N, 10° 20′ 57″ O)
Wohn- und Wirtschaftsgebäude Wohnhaus; 1900; eingeschossiger Backsteinbau auf L-förmigem Grundriss mit Drempel und Satteldach, breite Giebelwand nach Westen mit Lisenengliederung
  • Begründung: geschichtlich, städtebaulich, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: gesamtes Objekt
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage
 BW
40353 Dorfstraße 2
(54° 20′ 43″ N, 10° 20′ 58″ O)
Querscheune Querscheune; Anfang 19. Jh.; langgestreckter, giebelständiger Fachwerkbau mit hohem, blechgedecktem Satteldach, an der Traufseite zum Hof massiver Giebelrisalit mit Toreinfahrt
  • Begründung: geschichtlich, städtebaulich, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: gesamtes Objekt
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage
 BW
5251 Dorfstraße 6
(54° 20′ 41″ N, 10° 20′ 53″ O)
ehem. Schule ehem. Schule; Kernbau 1780, Anbauten 1885 und 1989; eingeschossiger, traufständiger Backsteinbau mit Lisenengliederung und Walmdach, nach Südwesten ein giebelständiger Anbau mit Satteldach und Glockenaufsatz und ein weiterer Anbau
  • Begründung: geschichtlich, städtebaulich, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: gesamtes Objekt
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage
 BW
5254
Wikidata
Ottenhof
(54° 20′ 32″ N, 10° 22′ 29″ O)
Haupthaus um 1780; eingeschossiger traufständiger, rückseitig dreiflügeliger Backsteinbau mit pfannengedeckten Walm- und Schopfwalmdächern, durch Erweiterung asymmetrische Fassade mit übergiebeltem Mittelrisalit und verputzten, rustizierten Ecklisenen
  • Begründung: geschichtlich, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: gesamtes Äußeres
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage, Sachgesamtheit: Hof Ottenhof
 BW

Anmerkungen

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  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
  • Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
  • Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
  • Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).