Ludwig Finck von Finckenstein

preußischer Richter

Graf Karl Friedrich Ludwig Albrecht Finck von Finckenstein (* 5. September 1743 in Gilgenburg, Masuren; † 28. Juni 1803 in Königsberg i. Pr.) war ein deutscher Richter und Minister im Königreich Preußen.[1]

Graf Ludwig Finck von Finckenstein

Seine Eltern waren der Reichsgraf Friedrich Konrad Finck von Finckenstein (1713–1748) und dessen Ehefrau Charlotte Luise Marie geb. Gräfin von Schlieben (1721–1803).

Er studierte ab 1758 Rechtswissenschaft an der Albertus-Universität Königsberg.[1]

Die Auskultatorausbildung machte er beim Hofgericht in Königsberg und beim Kammergericht in Berlin. 1767 kehrte er als Hofgerichtsrat nach Königsberg zurück. 1772 wurde er zum Chefpräsidenten des Oberhof- und Landesgerichts in Marienwerder ernannt. Nach zwölf Jahren am höchsten Gericht in der neuen Provinz Westpreußen ernannte ihn König Friedrich II. am 4. Mai 1784 zum Wirklichen Geheimen Etatsminister und Mitglied des preußischen Staatsministeriums. Er folgte seinem Vetter Friedrich Alexander Freiherrn von Korff als Chefpräsident der Ostpreußischen Regierung und kehrte wieder nach Königsberg zurück.[2] Im Jahr darauf ernannte ihn der König zum Kanzler in Preußen.[1]

Er engagierte sich maßgeblich in der Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“ und war Erbhauptmann des Erbhauptamts Gilgenburg.[3]

Er heiratete am 27. Oktober 1774 in Gerdauen die Gräfin Charlotte Anna Katharina von Schlieben (* 21. April 1759; † 4. September 1790). Das Paar hatte u. a. folgende Kinder:

Ehrungen

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Einzelnachweise

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  1. a b c Berliner Klassik (Memento vom 1. Januar 2015 im Internet Archive)
  2. Wulf D. Wagner, Heinrich Lange: Das Königsberger Schloss. Eine Bau und Kulturgeschichte. Schnell & Steiner, Regensburg 2011, S. 64, ISBN 978-3-7954-1953-0
  3. a b Karlheinz Gerlach: Die Freimaurer im Alten Preußen 1738–1806 (2009)