Mengenabweichung

Begriff der Betriebswirtschaftslehre

Eine Mengenabweichung (oder Verbrauchsabweichung) liegt in der Abweichungsanalyse und Kostenrechnung vor, wenn die Istmenge von der Sollmenge abweicht.

Allgemeines

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Sollmengen sind Planungsgrößen, Istmengen dagegen die tatsächlich vorkommenden Größen. Mengenabweichungen gehören wie die Preisabweichungen und Sekundärabweichungen zu den Kostenabweichungen, bei denen Sollwerte den Istwerten in Form eines Soll-Ist-Vergleichs gegenübergestellt werden.[1] Während Preisabweichungen die Sollkosten und Istkosten vergleichen, befasst sich die Mengenabweichung mit Verbrauchsmengen.

Ermittlung

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Bei der Mengenabweichung   wird der Planpreis   der Differenz aus Planmenge   und Istmenge   gegenübergestellt:[2]

 .

Eine Multiplikation von Preisen mit Verbrauchsmengen ergibt die Kosten, so dass die Unterschiede zwischen Soll- und Istwerten die Kostenabweichung darstellen.

Die Kombination von Mengen- und Preisabweichung ergibt schließlich die Sekundärabweichung  :

 .

Sie entspricht der multiplikativen Verknüpfung von Preis- und Mengenänderungen.[3]

Beispiel

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   Die Planbeschäftigung (= Vollbeschäftigung) einer Kostenstelle beträgt:	3.400 Stück
   Die Plankosten belaufen sich dabei auf:					6.710 €
   Der Fixkostenanteil beträgt 60 % der Plankosten (also Fixkosten = 4026)
   Berechnung: 6710 – 4026 = 2684 (variable Kosten)
   Die Ist-Beschäftigung beträgt:			                        2.920 Stück
   Dabei sind Ist-Kosten angefallen in Höhe von:	                        4.320 €
   (Istkosten – Sollkosten)
   Berechnung: 4320-(4026+2684   2920) / 3400 = −2011,08
   (Sollkosten = 6331,08)

Wirtschaftliche Aspekte

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Um die Ursache und Verantwortung für Kostenabweichungen zu bestimmen, werden die Mengenabweichungen der Kostenstellen weiter aufgegliedert, wobei lineare Kostenfunktionen

 

unterstellt werden.[4] Dabei ist die Beschäftigung ( ) eine Handlungsvariable und die Auftragsanzahl ( ) ein Einflussfaktor, wobei Fixkosten ( ) und variable Kosten   zu berücksichtigen sind. In einer Plankostenrechnung (Vollkostenrechnung) werden die Gesamtkosten auf die Kostenträger verrechnet.

Einzelnachweise

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  1. Hans-Ulrich Küpper, Analyse der Kostenabweichungen, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 2004, S. 395
  2. Carl-Christian Freidank/Laurenz Lachnit (Hrsg.), Vahlens großes Auditing-Lexikon, 2007, S. 1043
  3. Wolfgang Becker/Stefan Lutz, Gabler Kompakt-Lexikon Modernes Rechnungswesen, 2007, S. 205
  4. Hans-Ulrich Küpper, Analyse der Kostenabweichungen, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 2004, S. 395