Bei der Pauschalen Beihilfe (Hamburger Modell) werden monatlich 50 % der Krankenkassenbeiträge vom Dienstherr übernommen. So erhalten gesetzlich versicherte Beamte von ihrem Dienstherren eine finanzielle Entlastung, äquivalent zum Arbeitgeberanteil der TV-L Beschäftigten.

Wahlrecht

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Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe können versicherungsberechtigte Beamte einmalig wählen, ob sie (a) über die Pauschale Beihilfe in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein möchten oder ob sie (b) über die Individuelle Beihilfe einer privaten Krankenkasse beitreten.

Ein späterer Wechsel von der Pauschalen Beihilfe zur Individuellen Beihilfe wird vom Dienstherr ausgeschlossen.

Finanzielle Entlastung

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Ohne Pauschale Beihilfe müssen gesetzlich versicherte Beamte 100 % der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge alleine tragen.

Mit Pauschaler Beihilfe überweist der Dienstherr jeden Monat pauschal 50 % des monatlichen Krankenkassenbeitrags in Form eines steuerfreien Zuschusses auf die Konten der Beamten. Diese zahlen dann den gesamten Betrag an ihre Krankenkasse. Somit beteiligt sich der Dienstherr indirekt mit der Hälfte der anfallenden Kosten.

Die Beiträge gesetzlicher Krankenkassen steigen prozentual zum Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt[1]. Daraus lassen sich die maximalen monatlichen Kosten für gesetzlich Versicherte Beamte mit und ohne Pauschale Beihilfe jährlich neu berechnen. Dabei gilt zu beachten, dass jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitragssatz hinzurechnet, welcher hier nicht berücksichtigt wird.

2024
Monatliche

Beitragsbemessungsgrenze

5175,00 €
Ermäßigter Beitragssatz 14,00 %
Maximale Kosten im Monat

Ohne Pauschale Beihilfe

724,50 €
Maximale Kosten im Monat

Mit Pauschaler Beihilfe

362,25 €

Status der Einführung

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Eine Einführung der Pauschalen Beihilfe auf Bundesebene ist in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich[2]. Der Deutsche Bundestag hat der Bundesregierung eine Petition zur Erwägung überwiesen, in der die Übernahme des Arbeitgeberanteils durch den Bund für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte gefordert wird[3].

Bundesländer

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Die Pauschale Beihilfe wurde bereits in vielen Bundesländern eingeführt.

Hier eine Tabelle der Bundesländer mit dem jeweiligen Status der Einführung und entsprechenden Verweisen:

Bundesland Status Verweise
Hamburg Eingeführt Antrag Merkblatt
Berlin Eingeführt Antrag
Bremen Eingeführt Antrag
Sachsen Eingeführt Antrag Merkblatt
Thüringen Eingeführt Antrag Merkblatt
Brandenburg Eingeführt Antrag Merkblatt
Niedersachsen Eingeführt Antrag Merkblatt
Baden-Württemberg Eingeführt Antrag Merkblatt
Schleswig-Holstein Eingeführt Antrag Merkblatt
Nordrhein-Westfalen Einführung in Koalitionsvertrag beschlossen Koalitionsvertrag
Mecklenburg-Vorpommern Einführung in Koalitionsvertrag beschlossen Koalitionsvertrag
Rheinland-Pfalz Nicht eingeführt Stellungnahme
Saarland Nicht eingeführt Stellungnahme
Hessen Nicht eingeführt Stellungnahme
Sachsen-Anhalt Nicht eingeführt Stellungnahme
Bayern Nicht eingeführt

Sonderregelungen und -Modelle

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Einführung für Spezialgruppen

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Schleswig-Holstein bietet aktuell die Pauschale Beihilfe nur Spezialgruppen an. Hierzu zählen Menschen, die (a) zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in die private Krankenversicherung wechseln können, die (b) zum Zeitpunkt der Antragstellung einen finanziellen Nachteil beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung hätten, die (c) zum Land Schleswig-Holstein versetzt wurden und beim alten Dienstherrn eine entsprechende Leistung erhalten haben und die (d) am 30. November 2023 bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Auch können (e) neu verbeamtete, sprich Beamte auf Zeit oder auf Widerruf, die Pauschale Beihilfe beantragen[4].

Sachleistungsbeihilfe

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Hessen hat als einziges Bundesland die sogenannte Sachleistungsbeihilfe. Durch sie erhalten gesetzlich versicherte Beamte nicht pauschal, sondern nur „Im günstigsten Fall“ 50 % ihrer Krankenkassenbeiträge vom Dienstherr zurück. Dieser Fall tritt nur dann ein, wenn die jährlichen Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse (z. B. Arztbesuche, Medikamentzuschüsse usw.) die jährlich gezahlten Krankenkassenbeiträge erreichen oder übersteigen. Die Nachweise über die in Anspruch genommenen Leistungen müssen dazu über ein Formular mit Belegen jährlich bei der Beihilfestelle eingereicht werden[5][6].

Im derzeit gültigen hessischen Koalitionsvertrag[7] wurde vereinbart, dass die Sachleistungsbeihilfe evaluiert werden soll[8], da sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen für die Einführung der Pauschalen Beihilfe einsetzte[9].

Einzelnachweise

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  1. Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Abgerufen am 27. März 2024.
  2. Wird in dieser Legislaturperiode eine „Pauschale Beihilfe“ für Bundesbeamte eingeführt und damit die Benachteiligung von in der GKV versicherten (vorerkrankten/schwerbehinderten) Beamten beendet? | Frage an Johann Saathoff (SPD). Abgerufen am 27. März 2024.
  3. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Votum und Begründung zu Petition 91423. In: Deutscher Bundestag. 21. September 2023, abgerufen am 23. Mai 2024.
  4. Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein. Abgerufen am 28. März 2024.
  5. Bürgerservice Hessenrecht. Abgerufen am 28. März 2024.
  6. Pauschale Beihilfe. 26. März 2020, abgerufen am 27. März 2024 (deutsch).
  7. Koalitionsvertrag Hessen. Abgerufen am 29. März 2024.
  8. Warum bevorzugen Sie die hessische Sachleistungsbeihilfe einer Pauschalen Beihilfe? (Bezug auf Frage von Herr G. vom 10.2.) | Frage an Maximilian Schimmel (CDU). Abgerufen am 29. März 2024.
  9. Wird sich die SPD weiterhin für die Einführung der pauschalen Beihilfe einsetzen? | Frage an Günter Rudolph (SPD). Abgerufen am 29. März 2024.